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Untersuchte Arbeit: Seite: 127, Zeilen: 1-12, 107-112 |
Quelle: Vollmer 1969 Seite(n): 113-114, Zeilen: 31-35, 103-105; 1-4, 11-22,30-35, 101-102, 105 |
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a. Nemo judex in propria causa
i. Day v. Savadge (1614) Im Fall Day v. Savadge ging es um die Klage des Londoner Kaufmannes Day, die sich gegen die Beschlagnahme (distress) seines Sackes Muskatnüsse durch den Kaibeamten Savadge richtete, nachdem sich Day - unter Berufung auf seine Eigenschaft als freier Bürger Londons und dem damit verbundenen Gewohnheitsrecht, von der Zahlung des Kaigelds befreit zu sein - geweigert hatte, für die Muskatnüsse ein Kaigeld an Savadge zu zahlen. Savadge bestritt, die Existenz eines deratigen [sic!] Gewohnheitsrechts und führte seinerseits an, dass ein Gewohnheitsrecht bestünde, wonach der Bürgermeister und der Rat der Stadt London befugt sei, Kaigeld zu erheben. Als Zeugen hierfür benannte er den städtischen Recorder - der als Vertreter von Rat und Bürgermeister aufgrund einer weiteren rechtlichen Übung - dafür zuständig sei, das Bestehen oder Nichtbestehen von städtischen Observanzen im Streitfall verbindlich festzustellen.746 Sir Henry Hobart, der Nachfolger Cokes als Präsident der Bench of Common Pleas747, lehnte ein Verfahren vor dem Recorder ab und entschied sich für das übliche Jury-Verfahren. Er begründete dies u.a. damit, „it was against right and justice and against natural equity to allow them their certificate, wherein they are to try and judge their own cause.“748 743 E.R. 80, 235 ff. 744 E.R. 88, 1592 ff. 745 E.R. 101, 507 ff. 746 Vgl. Allen, Law, 129, Anm. 4; Blackstone I, 75. 747 Vgl. Plucknett, H.L.R. 1926/27, 30 (49). 748 E.R. 80, 235 (237). |
2. Nemo Judex in propria causa
[Seite 114] a) DAY v. SAVADGE (1614) DAY v. SAVADGE242 ist eine Entscheidung der BENCH OF COMMON PLEAS aus dem Jahre 1614, die von SIR HENRY HOBART, dem Nachfolger COKES als Präsident der BENCH243, begründet wurde. Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde 244 : DAY, ein Londoner Kaufmann, hatte einen Sack Muskatnüsse (nutmegs) importiert und am QUEENHITHE-Kai, einem der Stadt London gehörenden Landungsplatz an der Themse entladen. Hierfür wurde ihm von SAVADGE, dem zuständigen Kaibeamten der Stadt, im Auftrag des Bürgermeisters und des Rates ein Kaigeld berechnet. Da DAY die Zahlung verweigerte, beschlagnahmte SAVADGE die Muskatnüsse im Wege des „distress”245. Hiergegen erhob DAY Klage wegen rechtswidriger Besitzentziehung mit der Begründung, daß er als freier Bürger der Stadt London kraft Observanz von der Pflicht zur Zahlung von Kaigeld befreit sei. SAVADGE bestritt die Existenz eines derartigen Gewohnheitsrechts und berief sich seinerseits auf eine Observanz, wonach Bürgermeister und Rat der Stadt befugt seien, Kaigeld zu erheben. Als Zeugen hierfür benannte SAVADGE den städtischen RECORDER, der als Vertreter von Rat und Bürgermeister aufgrund eines weiteren Gewohnheitsrechts dazu berufen sei, das Bestehen oder Nichtbestehen von städtischen Observanzen im Streitfall verbindlich festzustellen246. [...] Das Gericht entschied sich für das Jury-Verfahren. SIR HENRY HOBART führte für die Unzuständigkeit von Rat und Bürgermeister drei Gründe an, von denen der dritte darauf abstellte, daß247
239 E.R. 80, S. 235 ff. 240 E.R. 88, S. 1592 ff. 241 E.R. 101, S. 507 ff. 242 E.R. 80, S. 235 ff. 243 Vgl. Plucknett, Jud. Review in H.L, R. 1926/27, S. 49. 244 Vgl. Allen, Law, S. 129, Anm. 4; Blackstone I, S. 75. |
Vollmer wird nicht genannt. "U.a."-Auswahl der drei selben Fälle. Im Text gegenüber den ausführlicheren Ausführungen Vollmers mit Auslassungen. Identität aller Belegstellen. |
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