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Untersuchte Arbeit: Seite: 124, Zeilen: 17-25, 104-106 |
Quelle: Vollmer 1969 Seite(n): 109-110, Zeilen: 31-36, 105; 1-7, 101-103 |
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ii. Cokes Idee zur Parlamentsmacht
Fraglich bleibt indes, ob die von Coke vertretene Theorie der kontrollierenden Macht des common law mit seinen Ideen zur Parlamentsmacht vereinbar sind. Coke führte zur Kompetenz des Parlaments u.a. aus: “...the power and jurisdiction of parliament ... is so transcendent and absolute, as it cannot be confined either for causes or persons within any bounds."726 Die orthodoxe englische Staatsrechtslehre727 bedient sich dieses Ausspruches als historisches Argument zur Untermauerung des parlamentarischen Souveränitätsdogmas.728 Dem orthodoxen Schrifttum wäre beizupflichten, wenn Coke [tatsächlich die Theorie eines allen übrigen Rechtsarten im Range vorgehenden und daher am common law nicht nachprüfbaren Gesetzesrechts (statute law) verkünden wollte.] 726 Coke IV, 36. 727 Vgl. insbesondere Blackstone I, 160 a ; Dicey, 41. 728 O.H. Phillips, Constitutional Law, 54; Wade, C.L.J. 1955, 172 (174). |
Fraglich kann deswegen nur bleiben, wie diese Doktrin der kontrollierenden Macht des COMMON LAW sich mit COKES bereits erwähnter Eloge auf die Macht des Parlaments verträgt, wonach219
[Seite 110] Diese Worte, die seit BLACKSTONE220 und DICEY221 von der herrschenden angelsächsischen Verfassungsrechtslehre als Beweis für die geschichtliche Haltbarkeit und darüber hinaus als einer der Eckpfeiler des parlamentarischen Souveränitätsdogmas angesehen werden222, sind mit Dr. BONHAM`S CASE nur dann unvereinbar, wenn COKE damit tatsächlich die Theorie eines allen übrigen Rechtsarten im Range vorgehenden und daher nicht meßbaren STATUTE LAW verkünden wollte. 219 Vgl. oben, Anm. 83. 220 Blackstone I, S. 160 a. 221 Constitution, S. 41. 222 Vgl. O.H. Phillips, Const. Law, S. 54; H.W.R. Wade, Basis, in C.L.J 1955, S. 174. |
Vollmer wird in FN 725 genannt. Das Coke-Zitat bei Vollmer ist nicht exakt: Es fehlen die Wörter „the“ vor dem Wort „parliament“ und „it“ vor dem Wort „is“. In der untersuchten Arbeit fehlen dieselben beiden Wörter; auch die Auslassung nach „parliament“ ist identisch. Bei den Fußnoten unterscheiden sich die Zitierweisen. Die Belege sind jedoch identisch: Fn 726 entspricht Fn 219, Fn 727 entspricht Fn 220 und 221, Fn 728 entspricht Fn 222. Das Verfassungsrechtslehrbuch von O. Hood Phillips wird im Literaturverzeichnis in der 7. Auflage von 1987 genannt. Die in Fn 728 zitierte Stelle bezieht sich jedoch - wie die Fn 222 bei Vollmer - auf die 3. Auflage von 1962. Bezeichnend ist auch die Übernahme der "reitenden Artilleriekaserne": "parlamentarischen Souveränitätsdogmas". |
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