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Untersuchte Arbeit: Seite: 112, Zeilen: 12-15, 117-119 |
Quelle: Vollmer 1969 Seite(n): 72, Zeilen: 4, 26-30 |
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c. Annuitie 41 (1449)
Der Präzedenzwert des dritten Falles Annuitie 41 (1449)650 leidet darunter, dass daraus nur eine „Meinung“ (opinion) des Gerichts überliefert ist, nicht dagegen die Entscheidung selbst.651 650 Fitzherbert, Abridgement, 42 b. 651 Wahrscheinlich ist das Gericht an dem Tag, an dem es sich diese „Meinung“ bildete, nicht mehr zu einem Entschluss gekommen und hat sich vertagt (vgl. Plucknett, H.L.R. 1926/27, S. 30 (40)). Wie der Rechtsstreit ausgegangen ist, lässt sich nicht mehr feststellen. |
3. ANNUITIE 41 (1449)
Auffallend an diesem Report ist zunächst, daß er offenbar keine Entscheidung berichtet, sondern nur eine "Meinung" (opinion) mitteilt. Wahrscheinlich ist das Gericht an dem Tag, an dem es sich diese "Meinung" bildete, nicht mehr zu einem Entschluß gekommen und hat sich vertagt39. Wie der Rechtsstreit ausgegangen ist, läßt sich nicht mehr feststellen. 39 Vgl. Plucknett, Jud. Review, in H.L.R. 1926/27, S. 40. |
Vollmer wird in Fn 649 genannt. Recht kleinteiliges Fragment, wird aber im Zusammenhang klar. |
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