|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 112, Zeilen: 103-109 |
Quelle: von Bernstorff 1996 Seite(n): 113, Zeilen: 2-8 |
---|---|
[...]
646 [...] Die wichtigste Funktion des trust besteht darin, sowohl durch Rechtsgeschäft unter Lebenden als auch durch letztwillige Verfügung (wie offensichtlich im vorliegenden Fall) den Treuhändern bzw. Nachlassverwaltern („trustees") ein Vermögen in der Weise zuzuwenden, dass die Treuhändern [sic!] zwar juristische Inhaber des Vermögens („owners of the legal estate") werden, aber gleichzeitig in equity (vgl. dazu § 3 D. II.) verpflichtet sind, das Vermögen zugunsten der begünstigten Personen („beneficiaries", „cestui que trust" bzw. „owners of the equitable estate") zu verwalten; vgl. dazu Abbey / Richards, 145 ff.; Barlow / King & King, 113 ff.; Graf v. Bernstorff, 111 ff.; MacKenzie / Phillips, 9 ff; vgl. zum Law of Property Act 1925 weiterführend Sweet & Maxwell’s Property Statutes, 113 ff. |
Die wichtigste Funktion des Trust heutiger Prägung besteht darin, sowohl durch Rechtsgeschäft unter Lebenden als auch durch letztwillige Verfügung einem Treuhänder (trustee) ein Vermögen in der Weise zuzuwenden, daß der Trustee zwar legal owner des Vermögens wird, aber gleichzeitig in equity verpflichtet ist, das Vermögen zugunsten der begünstigten Personen (beneficiaries oder cestui que trust) zu verwalten. |
von Bernstorff wird als "vgl. dazu" und an dritter Stelle erwähnt. |
|