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Untersuchte Arbeit: Seite: 107, Zeilen: 1-3 |
Quelle: Vollmer 1969 Seite(n): 61, Zeilen: 18-20 |
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Als Ergebnis steht daher m.E. fest, dass die von der Commonwealth-Rechtsprechung entwickelten Grundsätze einer formellen Gesetzesprüfung auf das britische Verfassungssystem analog anwendbar sind. | Nach allem bleibt festzuhalten, daß die von der Commonwealth-Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der formellen Gesetzeskontrolle auch für Großbritanien [sic!] Gültigkeit haben. |
Fortsetzung von Seite 106. Vollmer wird nicht genannt. |
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