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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Morinola
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 86, Zeilen: 22-27, 108
Quelle: Vollmer 1969
Seite(n): 39, Zeilen: 30-37, 102
I. Unbegrenzte Gesetzgebungszuständigkeit der „Queen in Parliament“


Zum Beweis der unbegrenzten Gesetzgebungszuständigkeit der „Queen in Parliament“ führt die orthodoxe Rechtslehre den großen Kommentator Blackstone ins Felde, der sich im ersten Band seiner berühmten, erstmals in den Jahren 1768/69 erschienen „Commentaries of [sic!] the laws of England“493 unter [Bezugnahme auf Sir Edward Coke zur Gesetzgebungsallmacht des Westminster Parlaments wie folgt ausgedrückt hat:]


493 Vgl. Maitland, History, 416, Anm. 2.

1. Unbegrenzte Gesetzgebungszuständigkeit der „Queen in Parliament“


Zum Beweis für die unbeschränkte Gesetzgebungsallmacht des britischen Parlaments berufen sich die Vertreter der orthodoxen Souveränitätslehre zumeist auf die Autorität des großen Kommentators BLACKSTONE, der dazu unter Berufung auf SIR EDWARD COKE im ersten Band seiner berühmten, erstmals in den Jahren 1768/69 veröffentlichten „Commentaries on the laws of England“175 ausgeführt hat:


175 Vgl. Maitland, History, S. 416 Anm. 2).

Anmerkungen

Vollmer wird in Fn 490 genannt.

Fortsetzung in Rm/Fragment 087 03.

Sichter
(Morinola), PlagProf:-)