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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 80, Zeilen: 10-17
Quelle: von Bernstorff 1996
Seite(n): 4, Zeilen: 21ff
Alle diejenigen, die nach dem durch das System der writs streng formalisierten common law nicht zu ihrem Recht gekommen waren, konnten sich an den Monarchen als Garanten von Recht und Billigkeit wenden und mit seiner Unterstützung der gegnerischen Partei ein Verhalten abringen, dass [sic!] zwar nicht den strengen Regeln des common law, wohl aber den Geboten der Moral und des Gewissens entsprach.448 Die Bearbeitung solcher Bittschriften fiel in die Kompetenz des Lord Chancellor, der „for the love of God in the way of charity"449 dem Bittsteller zu seinem Recht verhelfen konnte.

448 Vgl. Graf v. Bernstorff, 4.

449 Zit. nach Graf v. Bernstorff, 4.

Hiernach konnten sich alle diejenigen, die nach dem streng formalen Common Law und den eingeschränkten Möglichkeiten der writs nicht zu ihrem Recht gekommen waren6, an den Monarchen als Garanten von Recht und Billigkeit wenden und mit seiner Unterstützung den anderen zu einem Verhalten zwingen, das zwar nicht den strengen Regeln des Common Law, wohl aber den Geboten der Moral und des Gewissens entsprach. Der König leitete solche Bittschriften zur Erledigung an den Chancellor (dem höchsten Verwaltungsbeamten) weiter, der aufgrund seiner writ-Kenntnisse das Common Law und dessen Rechtsbehelfe beherrschte und daher am ehesten beurteilen konnte, ob dem Bittsteller "for the love of God and in the way of charity" Gnade erwiesen werden konnte.

6 [...]

Anmerkungen

Der "Vgl."-Hinweis auf von Bernstorff lässt nicht erkennen, dass der gesamte Gedankengang und nicht wenig Wortlaut bei nur leichten Umformulierungen aus dieser Quelle stammt. Bei dem laut Fn. 449 aus von Bernstorff übernommenen Zitat lässt Rm ein Wort aus.

Sichter
SleepyHollow02