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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Morinola
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 79, Zeilen: 16-24, 107-108
Quelle: Vollmer 1969
Seite(n): 36-37, Zeilen: 26-33, 106-107; 1-4, 101-102
Die equity wurzelt, wie Vollmer zutreffend ausführt, „auf dem von Aristoteles geprägten Begriff der Epikie“444. Diese dient nach Radbruch dazu, „gegenüber den notwendig allgemein gefassten [sic!] Gesetzen die Gerechtigkeit des Einzelfalles zur Geltung zu bringen; wo ‚summum ius‘ zur ‚summa iniuria‘ würde, ist es ihre Aufgabe, die Gerechtigkeit wieder herzustellen. Im Römischen Recht lag diese Aufgabe besonders bei den Prätoren, die in ihren Edikten den Rechtssuchenden ‚ex aequo et bono‘ Klagerechte (actiones) gewährten, wo das Zivilrecht versagte“445. „Den ‚actiones‘ der Prätoren entsprechen“, wie Radbruch fortfährt, „die ‚Writs‘, welche der englische Lordkanzler (seit Ende des 13. [Jahrhunderts)446 zur Abhilfe von Missständen [sic!] des zum ‚ius strictum‘ (Strengrecht) gewordenen Common Law gewährten ... ]

444 Vgl. Vollmer.

445 Radbruch, 35.

[446 Vgl. dazu Geldart, 23 ff; Maitland, History, 221 ff.]

Das englische Billigkeitsrecht fußt auf dem von ARISTOTELES geprägten Begriff der EPIKIE. Diese dient nach RADBRUCH dazu, „gegenüber den notwendig allgemein gefaßten Gesetzen die Gerechtigkeit des Einzelfalles zur Geltung zu bringen“ ; wo ‘summum ius‘ zur ‘summa iniuria‘ würde, ist es ihre Aufgabe, die Gerechtigkeit wieder herzustellen. Im Römischen Recht lag diese Aufgabe besonders bei den Prätoren, die in ihren Edikten den Rechtssuchenden ‘ex aequo et bono‘ Klagerechte (actiones) gewährten, wo das Zivilrecht versagte“164. „Den ‘ac-


[Seite 37]

tiones‘ der Prätoren entsprechen“, wie Radbruch fortfährt, „die ‘Writs‘, welche die englischen Lordkanzler (seit Ende des 13. Jahrhunderts)165 zur Abhilfe von Mißständen des zum ‘ius strictum‘ (Strengrecht) gewordenen Common Law gewährten ...


163 Radbruch, S. 35.

164 A.a.O., S. 31; vgl. auch Geldart, S. 21.

165 Vgl. Geldart, S. 33 ff; Maitland, History, S. 221 ff.

Anmerkungen

Vollmer ist im Einleitungssatz und in Fn 444 als Quelle eines kurzen Zitates genannt. Es wird nicht deutlich, dass auch das nachfolgende Langzitat aus Radbruchs Buch nach Auswahl, Einschub, Auslassung und weiterführenden Hinweisfußnoten genau der Vorlage von Vollmer folgt.

Vollmers im Radbruch-Zitat vom Original abweichende Schreibweise "Klagerechte" (statt "Klagrechte") findet sich auch bei Rm.

Im vierten Satz sind "die englischen Lordkanzler" in den Singular versetzt, das Verb "gewährten" ist im Plural stehengeblieben.

Die Änderung von "verwerteten" in "vertreten" im vorletzten Satz könnte ein Übertragungsfehler sein.

In Fn 445 ist die Seite 35 des Buches von Radbruch genannt. Tatsächlich steht das Zitat dort auf S. 31, wie bei Vollmer in Fn 164 angegeben. Bei Vollmer direkt darüber, in Fn 163, verweist dieser (für eine andere Aussage) auf die S. 35 bei Radbruch.

Fortsetzung in Fragment_080_01.

Sichter
(Morinola), Klicken (PlagKat), PlagProf:-)