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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 71, Zeilen: 20-24, 110-112
Quelle: von Bernstorff 1996
Seite(n): 11-12, Zeilen: S. 11: 19-22, S. 12: 1-2, 102-105
Für die Gesetzesauslegung in Großbritannien ist zunächst das einschlägige Gesetz auf Interpretationsregeln zu untersuchen. Oft enthält der einleitende Abschnitt eines Gesetzes „definitions“ bzw. eine „interpretation of terms“.395 Fehlt es daran, so ist der Interpretation Act 1978 heranzuziehen. Hierin werden Interpretationen für die wichtigsten und typischen Begriffe der vom Parlament [erlassenen Gesetze gegeben.]

395 Z.B. definiert s. 2 des Bills of Exchange Act 1882, was unter einem „banker", einer „bill" und einer „note" zu verstehen ist. - Ein weiteres Beispiel ist der Companies Act 1985, der in ss. 732-744 A Definitionen von Begriffen wie „accounts", „director" usw. enthält.

Für die Gesetzesauslegung gibt es im englischen Recht unterschiedliche Hilfsmittel. Ein erstes Hilfsmittel ist der sogenannte Interpretation Act, 1978, der für die wichtigsten und typischen Begriffe der vom Parlament erlassenen Gesetze eine Interpretation gibt28. Interpretations-


[Seite 12]

hilfe geben oft auch die Gesetze selbst, indem sie in einem einleitenden Abschnitt "Definitions" oder eine "Interpretation of Terms" angeben29.


29 So wird beispielsweise in Section 2, Bills of Exchange Act, 1882, definiert, was ein "banker" ist, was unter einem "bill" und einer "note" zu verstehen ist usw. Ähnlich beispielsweise auch in den sections 732-44 A Companies Act, 1985, mit Definitionen von Begriffen wie z. B. "accounts", "director" o. ä.

Anmerkungen

Sinngemäße, zum Teil auch wörtliche Übernahme aus von Bernstorff; Quelle wird in Fn 391 genannt.

Fortsetzung in Fragment_072_01.

Sichter
(PlagProf:)), WiseWoman