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Untersuchte Arbeit: Seite: 71, Zeilen: 1-2, 102 |
Quelle: von Bernstorff 1996 Seite(n): 10, 11, Zeilen: 10: letzte Zeile; 11: 1-5, 103 |
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[Während die enacting statutes die Kodifikation neuer Rechtsfragen zum Gegenstand haben, bestehendes Recht abändern oder ein ganzes Rechtsgebiet erschöpfend neu regeln388, stellen die declaratory statutes lediglich ein bereits be]stehendes Richter- oder Gewohnheitsrecht fest oder bereinigen es389, sofern Neuregelungen notwendig oder Missverständnisse auszuräumen sind390.
389 [...] 390 Dies ist oft erkennbar an der Einleitungsformel „An Act for consolidating ...". |
Während sich die enacting statutes damit befassen, neue
Rechtsfragen zu kodifizieren, bestehendes Recht abzuändern oder ein ganzes Rechtsgebiet erschöpfend neu zu regeln23, stellen declaratory statutes lediglich ein bereits bestehendes (Richter- oder Gewohnheits-) Recht fest oder bereinigen es, sofern es die Notwendigkeit von Neuregelungen oder dem Ausräumen von Mißverständnissen gibt24. 23 [...] 24 Oft erkennbar an dem Wortlaut "An Act for consolidating ...". |
Fortsetzung von Fragment_070_20. |
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