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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 69, Zeilen: 2-11, 102-109, 129-130
Quelle: von Bernstorff 1996
Seite(n): 10, Zeilen: 9-11, 101-114
Das House of Lords hat keine Möglichkeit, Public Bills - außer durch Verzögerung oder Zurückverweisung - endgültig zu verhindern. Nach den Vorschriften der Parliament Acts von 1911 und 1949377 darf ein bill nur um ein Jahr verzögert werden, ein money bill sogar nur um einen Monat. Formelle Voraussetzung für das Durchbringen der bill seitens des Unterhauses ist allein die Vorlage an das Oberhaus; seiner Zustimmung bedarf es letztendlich nicht mehr.378


Im Fall der Zustimmung, [sic!] wird die Gesetzesvorlage dem König bzw. der Königin zur Erteilung des Royal Assent379 zugeleitet, welcher dem Bill Gesetzeskraft verleiht.380


378 Anders ist dies bei Private Bills. Die starke Stellung des Unterhauses rührt aus seiner demokratischen Legitimation, da es aus allgemeinen Wahlen hervorgegangen ist und dem Wähler gegenüber verantwortlich ist; vgl. Graf v. Bernstorff, 10.

379 Vgl. hierzu den Royal Assent Act 1967, welcher der bill Gesetzeskraft verleiht. Diese Zustimmung erfolgt üblicherweise nicht durch den Monarchen selbst, sondern durch ein Komitee von drei peers, also Lords Temporal, einschließlich des Lord Chancellor. Rechtskraft erlangt das Gesetz nach Kundgebung (notification) durch den Parlamentssprecher des jeweiligen Hauses gegenüber beiden Parlamentshäusern. [...]

380 Der Bill wird damit zu einem Act oder einer Statute, der entweder sofort oder zu einem bestimmten Datum Gesetzeskraft erlangt; vgl. Graf v. Bernstorff, 10.

Wird der bill gebilligt, wird er dem König oder der Königin zur Erteilung des Royal Assent20 zugeleitet, welcher dem Bill Gesetzeskraft verleiht. Der Bill wird damit zu einem Act oder einer Statute, der entweder sofort oder zu einem bestimmten Datum Gesetzeskraft erlangt.


19 Das House of Lords hat keine Möglichkeit, Public Bills - außer der Verzögerung durch Zurückverweisung - endgültig zu verhindern. Nach den Vorschriften des Parliament Act 1911 und 1949 darf ein Bill höchstens um ein Jahr verzögert werden, ein "money bill" sogar nur um einen Monat. Es muß also eine Vorlage an das House of Lords erfolgen; einer Zustimmung bedarf es aber wegen der Vorschriften der Parliament Acts 1911 und 1949 letztlich nicht. Anders ist es bei den Private Bills. Die starke Stellung des House of Commons rührt aus seiner demokratischen Legitimation, da es aus allgemeinen Wahlen hervorgegangen ist und den Wählern gegenüber verantwortlich ist.

20 Vgl. hierzu den Royal Assent Act, 1967. Diese Zustimmung erfolgt üblicherweise nicht durch den Monarchen selbst, sondern durch ein Komitee von drei "peers", also Temporal Lords, einschließlich des Lord Chancellor. Rechtskraft erlangt das Gesetz nach notification durch den Parlamentssprecher des jeweiligen Hauses gegenüber beiden Häusern des Parlaments.

Anmerkungen

Fußnoten 378 und 380 verweisen auf von Bernstorff, aber nur für den Inhalt dieser Fußnoten.

Durch Umstellung des Wortes "durch" und Einfügung des Wortes "oder" im ersten Satz verkehrt Rm die Aussage des entsprechenden Satzes von Bernstorff (dort am Anfang der Fn 19) ins Gegenteil. Während Bernstorff zutreffend angibt, dass das House of Lords Gesetze durch Zurückverweisung nur verzögern, aber nicht endgültig verhindern kann, gibt es bei Rm die Möglichkeit der endgültigen Verhinderung durch Verzögerung oder Zurückverweisung - was dann aber im Widerspruch zu den darauffolgenden Sätzen steht.

Sichter
SleepyHollow02