|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 68, Zeilen: 1-7 |
Quelle: von Bernstorff 1996 Seite(n): 9, Zeilen: 18-24 |
---|---|
Gesetzesvorlagen, die nicht innerhalb einer Legislaturperiode zum Inkrafttreten eines Gesetzes führen, verfallen und müssen erneut als Vorlage eingebracht werden.370
Die Gesetzesentwürfe werden in Public Bills, die entweder Government oder Private Members’ Bills sein können, und Private Bills unterteilt, je nachdem, ob sie sich mit Angelegenheiten im öffentlichen Interesse oder mit örtlich begrenzten Themen beschäftigen.371 370 Vgl. Allen / Thompson / Walsh, 67 ff. 371 Vgl. Lyall, 25. |
Gesetzesvorlagen, die nicht innerhalb einer Legislaturperiode zum Inkrafttreten eines Gesetzes führen, verfallen und müssen erneut als Vorlage eingebracht werden.
Die Bills werden in Public Bills (Government Bills oder Private Members' Bills) und Private Bills unterteilt, je nachdem, ob sie sich mit Angelegenheiten öffentlichen Interesses oder mit örtlich begrenzten Themen beschäftigen. |
Die vorausgehende Fußnote nimmt auf von Bernstorff Bezug. Die Verweise in Fußnoten 370 und 371 erwecken den falschen Eindruck, dass Rm die dort genannten Autoren als Quelle verwendet hat. Alternativ wäre deshalb eine Einordnung als "Verschleierung" möglich. |
|