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Version vom 19. März 2013, 14:22 Uhr
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Untersuchte Arbeit: Seite: 66, Zeilen: 15-19, 101-110 |
Quelle: von_Bernstorff_1996 Seite(n): 9, 11, Zeilen: S. 9: 3-5, S. 11: 6-17, 117-118 |
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Nichtparlamentarische Gesetze (non-paliamentary statutes360), die englische Rechtsterminologie trennt ähnlich wie in Deutschland und Österreich - wo man zwischen Gesetzen und Verordnungen differenziert -, zwischen parlamentarischen und nichtparlamentarischen Gesetzen (statutes), [...].
360 Zu den nichtparlamentarischen Gesetzen zählt man die im Namen des Königs oder der Königin vom Privy Concil [sic!] erlassene Orders in Council (meist staatsrechtliche Verordnungen, eine der alten Prärogative des englischen Monarchen, heute eine vom Parlament deligierte [sic!] Rechtssetzungsbefugnis), die Regierungsverordnungen (Statutory Rules and Orders), die vom Rule Committee of the Supreme Court, die das Gerichtsverfahren ordnen, und die autonomen und lokalen Satzungen, die sog. by-laws. Diese nichtparlamentarischen statutes sind nur gerichtlich angreifbar, wenn sie „ultra vires" erlassen worden sind, also durch nicht zuständige Organe oder infolge fehlerhafter Verfahrensweise zustande gekommen sind; vgl. dazu Hotel and Catering Industry Training Board v. Automobile Propriety Ltd. (1969) 2 All E.R., 582; vgl. insgesamt Graf v. Bernstorff, 11. |
Dabei ist, ähnlich wie in Deutschland (wo man zwischen Gesetzen und Verordnungen trennt), zwischen parlamentarischen und nichtparlamentarischen Statutes zu unterscheiden.
[S. 11] b) Nichtparlamentarische Statutes Zu den nichtparlamentarischen Gesetzen zählt man die im Namen des Königs oder der Königin vom Privy Council25 erlassenen Orders in Council (meist staatsrechtliche Verordnungen, eines der alten Prärogative der englischen Monarchen, heute eine vom Parlament delegierte Rechtssetzungsbefugnis), die Regierungsverordnungen (Statutory Rules and Orders), die vom Rule Committee des Supreme Court26 erlassenen Rules of Court, die das Gerichtsverfahren ordnen, und die autonomen und lokalen Satzungen, die sogenannten by-laws. Diese nichtparlamentarischen Statutes sind nicht mehr gerichtlich angreifbar, es sei denn, sie sind "ultra vires" erlassen worden, also durch nicht zuständige Organe erlassen oder infolge fehlerhafter Verfahrensweise zustande gekommen27. 27 Zum Ultra-vires-Problem vgl. die Rspr. in Hotel and Catering Industry Training Board v. Automobile Proprietary Ltd. (1969) 2 All E. R. 582. |
Nur ein "vgl."-Verweis auf von Bernstorff. Der Privy Council wird zum Privy Concil, die Rechtssetzungsbefugnis wird eine "deligierte". |
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