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|TextArbeit=Bei seiner Rechtsfindung legt das ''Judicial Committee of the Privy Council'' nicht nur englisches Recht, sondern darüber hinaus auch das national geltende Recht des Staates, aus dem der zu entscheidende Fall stammt, zu Grunde. Dies ist auch der Grund, warum Entscheidungen des ''Privy Council'' keine bindenden Präzedenzfälle für englische Gerichte - und auch nicht für den ''Privy Council'' selbst - darstellen.<sup>319</sup> |
|TextArbeit=Bei seiner Rechtsfindung legt das ''Judicial Committee of the Privy Council'' nicht nur englisches Recht, sondern darüber hinaus auch das national geltende Recht des Staates, aus dem der zu entscheidende Fall stammt, zu Grunde. Dies ist auch der Grund, warum Entscheidungen des ''Privy Council'' keine bindenden Präzedenzfälle für englische Gerichte - und auch nicht für den ''Privy Council'' selbst - darstellen.<sup>319</sup> |
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− | 319 ''Graf v. Bernstorff'', 20. |
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|TextQuelle=Das Judicial Committee of the Privy Council legt bei seinen Entscheidungen nicht nur englisches Recht, sondern darüber hinaus auch das national geltende Recht des Staates, aus dem der zu entscheidende Fall stammt, zugrunde. Dies ist auch der Grund, warum Entscheidungen des Privy Council keine bindenden Präzedenzfälle für englische Gerichte - und auch nicht für den Privy Council selbst - darstellen. |
|TextQuelle=Das Judicial Committee of the Privy Council legt bei seinen Entscheidungen nicht nur englisches Recht, sondern darüber hinaus auch das national geltende Recht des Staates, aus dem der zu entscheidende Fall stammt, zugrunde. Dies ist auch der Grund, warum Entscheidungen des Privy Council keine bindenden Präzedenzfälle für englische Gerichte - und auch nicht für den Privy Council selbst - darstellen. |
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|Anmerkungen=Die Quelle wird genannt, aber die wörtlichen Zitate sind nicht gekennzeichnet. |
|Anmerkungen=Die Quelle wird genannt, aber die wörtlichen Zitate sind nicht gekennzeichnet. |
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Version vom 16. Februar 2013, 22:18 Uhr
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Untersuchte Arbeit: Seite: 58, Zeilen: 8-13 |
Quelle: von_Bernstorff_1996 Seite(n): 20, Zeilen: 11-17 |
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Bei seiner Rechtsfindung legt das Judicial Committee of the Privy Council nicht nur englisches Recht, sondern darüber hinaus auch das national geltende Recht des Staates, aus dem der zu entscheidende Fall stammt, zu Grunde. Dies ist auch der Grund, warum Entscheidungen des Privy Council keine bindenden Präzedenzfälle für englische Gerichte - und auch nicht für den Privy Council selbst - darstellen.319
319 Graf v. Bernstorff, 20. |
Das Judicial Committee of the Privy Council legt bei seinen Entscheidungen nicht nur englisches Recht, sondern darüber hinaus auch das national geltende Recht des Staates, aus dem der zu entscheidende Fall stammt, zugrunde. Dies ist auch der Grund, warum Entscheidungen des Privy Council keine bindenden Präzedenzfälle für englische Gerichte - und auch nicht für den Privy Council selbst - darstellen. |
Die Quelle wird genannt, aber die wörtlichen Zitate sind nicht gekennzeichnet. |
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