|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 57, Zeilen: 18-26 |
Quelle: von Bernstorff 1996 Seite(n): 20, Zeilen: 5-11, 101-103 |
---|---|
Grund für das Bestehen des Privy Council ist, dass das House of Lords nur für das Vereinigte Königreich bindende Entscheidungen treffen kann, nicht aber für die Commonwealth-Staaten. Der Privy Council ist die letzte Gerichtsinstanz für Appellationen aus Commonwealth-Staaten, die sich nicht wie z.B. Kanada, Indien, Pakistan, Zypern und Ghana inzwischen ohnehin von ihm losgesagt haben.316 So erkennen nicht alle Commonwealth-Staaten den Privy Council an; Australien hat beispielsweise mit dem Australia Act Commencement Order 1986 Appellationen zum Privy Council unterbunden. Derzeit ist der Privy Council noch für Appellationen z.B. aus Gibraltar, der Isle of Man, den Kanalinseln, [Malaysia und Neuseeland zuständig, wenn in diesen Staaten der vorhandene Rechtsweg erschöpft ist.317]
316 Vgl. O.H. Phillips, 804. 317 Vgl. Graf v. Bernstorff, 20. |
Grund für das Bestehen des Privy Council ist, daß das House of Lords nur für das Vereinigte Königreich bindende Entscheidungen treffen kann, nicht aber für z. B. die Kolonien und heutigen Commonwealth-Staaten. Der Privy Council ist letzte Gerichtsinstanz für Appellationen z. B. aus Malaysia und Neuseeland, den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar usw., wenn in diesen Staaten die vorhergehenden Rechtszüge erschöpft sind.45
45 Nicht alle Commonwealth-Staaten oder Kolonien erkennen den Privy Council an. So hat beispielsweise Australien mit dem Australia Act Commencement Order 1986 Appellationen zum Privy Council unterbunden. |
Nur ein "Vgl."-Verweis auf die Quelle. |
|