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Untersuchte Arbeit: Seite: 57, Zeilen: 5-9, 11-15 |
Quelle: von Bernstorff 1996 Seite(n): 11, 20, Zeilen: S. 11: 111-114, S. 20: 1-4 |
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3. Das Judicial Committee of the Privy Council
312 Vgl. FN 266. 313 Vgl. Graf v. Bernstorff, 11, FN 25. |
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25 [...] Mitglieder des Council sind der Lord Chancellor, die "Lords of Appeal", alle Privy Councellors aus England (die Mitglieder des Regierungskabinetts) und Juristen aus den Commonwealth-Staaten oder Kolonien, soweit sie benannt wurden. [Seite 20] d) Der Privy Council Neben den genannten ordentlichen Gerichtshöfen besteht noch das Judicial Committee of the Privy Council. Hierbei handelt es sich um den Kronrat, der kein Recht spricht, sondern Empfehlungen an den Monarchen richtet. |
Rm würfelt Informationen über den Privy Council (von Bernstorff S. 11) und sein Judicial Committee (von Bernstorff S. 20) zusammen. Daraus entsteht die Fehlinformation, dass sämtliche Mitglieder des Privy Council auch in dessen Judicial Comittee mitwirken dürfen, während tatsächlich dessen Mitglieder identisch waren mit dem Appellate Committee des House of Lords (heute: Supreme Court). Übernahme kleinteilig, aber teils wortlautidentisch. |
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