|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 56, Zeilen: 22-26 |
Quelle: von_Bernstorff_1996 Seite(n): 19, Zeilen: 10-13 |
---|---|
Das House of Lords fällt keine Sachentscheidung, sondern erklärt eine Appellation entweder für unbegründet (dismissed) oder für begründet (allowed). Ist die Appellation begründet, wird der Streitfall [...] zur Sachentscheidung an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen. | Das House of Lords fällt keine Sachentscheidungen, sondern erklärt eine Appellation entweder für unbegründet (dismissed) oder für begründet (allowed). Ist die Appellation begründet, wird der Streitfall zur Sachentscheidung an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen. |
von Bernstorff wird nicht erwähnt. Eines von insgesamt fünf Fragmenten, aus denen S. 56 zusammengesetzt ist. |
|