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Untersuchte Arbeit: Seite: 56, Zeilen: 18-21 |
Quelle: Vollmer 1969 Seite(n): 26-27, Zeilen: S. 26: 30-32, S. 27: 1-2 |
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In Strafsachen entscheidet das House of Lords über Revisionen gegen Urteile des Divisionsgerichts der Queen's Bench, der Criminal Divison [sic] des Court of Appeal sowie des obersten Militärgerichts. Anders als in zivilrechtlichen Fragen können hier nur Rechtsverletzungen gerügt werden.309
309 Vgl. Vollmer, 27. |
In Strafsachen entscheidet das HOUSE OF LORDS über Revisionen gegen Urteile des Divisionsgerichts der QUEEN'S BENCH, des COURT OF CRIMINAL APPEAL und des obersten Militärgerichts.
Anders als im zivilrechtlichen Verfahren können hier nur Rechtsverletzungen gerügt werden. |
Ein "Vgl."-Verweis für eine wörtliche Übernahme. Eines von insgesamt fünf Fragmenten, aus denen Seite 56 zusammengesetzt ist. Eigentlich kleinteilig und mäßig originell, aber wegen des Patchwork-Charakters der Seite Einordnung als Plagiat sinnvoll. |
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