|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 56, Zeilen: 15-17 |
Quelle: von Bernstorff 1996 Seite(n): 19, Zeilen: 6-10 |
---|---|
Über das Rechtsmittel wird jedoch nur entschieden, wenn es vom Court of Appeal an das House of Lords zugelassen wurde und wenn ein besonderer Zulassungsausschuss des House of Lords das Rechtsmittel angenommen hat.308
308 Vgl. FN 305. |
Über das Rechtsmittel wird jedoch nur entschieden, wenn es vom Court of Appeal an das House of Lords zugelassen wurde und wenn ein besonderer Zulassungsausschuß des House of Lords das Rechtsmittel angenommen hat. |
Wörtlich übernommen. Fußnote 308 verweist auf Fußnote 305, die von Bernstorff erwähnt. Eines von fünf Fragmenten, aus denen S. 56 zusammengesetzt ist. |
|