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Untersuchte Arbeit: Seite: 55, Zeilen: 12-15 |
Quelle: von Bernstorff 1996 Seite(n): 19, Zeilen: 108-112 |
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Das Gericht tagt als letzte Instanz für Vorentscheidungen der Civil Division des Court of Appeal oder des High Court bei der „Sprungrevision“ (leapfrogging), des schottischen Court of Session in Zivilrechtsfällen, wenn einer oder zwei der schottischen Law Lords an der Entscheidung beteiligt [sind, oder des nordirischen Supreme Court of Northern Ireland, wenn ein Law Lord aus Nordirland beteiligt ist.305]
305 Vgl. Graf v. Bernstorff, 19. |
[...]
44 Das Gericht tagt als letzte Instanz für Vorentscheidungen der Civil Division des Court of Appeal (oder des High Court beim Leapfrogging), des schottischen Court of Session in Scotland, wenn einer oder zwei der schottischen Law Lords an der Entscheidung beteiligt sind, oder des nordirischen Supreme Court of Northern Ireland, wenn ein Law Lord aus Nordirland beteiligt ist. |
Der "Vgl."-Verweis auf von Bernstorff lässt nicht erkennen, dass der Wortlaut weitgehend aus dieser Quelle stammt. Fortsetzung in Fragment_056_01. |
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