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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 55, Zeilen: 4-9, 105-117
Quelle: von Bernstorff 1996
Seite(n): 18-19, Zeilen: S. 18: 17-18, S. 19: 1-5, 113-127
Soweit das House of Lords als Gericht tätig wird, setzt es sich aus dem Lord Chancellor und den Law Lords (Lords of Appeal in Ordinary) zusammen. Das Gericht besteht aus zwischen neun und elf Richtern, wobei üblicherweise zwei Richter aus Schottland und ein Richter aus Nordirland stammen.302 Es tagt in der Besetzung von drei bis fünf Richtern und die Entscheidungen werden mehrheitlich getroffen.

302 [...] Interessant im Zusammenhang mit der Behandlung der Richterberufe und auf der Grundlage der sehr hohen Qualifikationen (z.B. zehnjährige Tätigkeit als barrister etc.) ist auch das im Vergleich zum deutschen Richterberuf sehr hohe Gehalt (diese Zahlen gelten mit Wirkung ab 1.04.1995): Der Lord Chief Justice erhält ein Jahresgehalt von £ 124.138 (seit dem 1.04.2001: £ 171.375), der Lord Chancellor von £ 114.874, Richter des Court of Appeal £ 110.137 (seit dem 1.04.2001: £ 149.897) und des High Court von £ 98.957 (seit dem 1.04.2001: £ 132.603). Anders als in kontinentalen Rechtsordnungen spielt die „Beförderung“ zu einem höheren Gericht keine große Rolle. Wer Richter am High Court geworden ist, hat eine absolute Spitzenstellung erreicht. Die Position eines High Court Judge ist die attraktivste, zumal dem einmal ernannten Richter gleichzeitig der persönliche (nicht vererbbare) Adelstitel im Range eines „Sir“ (Knight Bachelor = Ritter) verliehen wird. Ein „Aufstieg“ zum Richteramt am Court of Appeal oder House of Lords ist wegen der andersartigen Tätigkeit wenig attraktiv, auch nicht wirklich in finanzieller Hinsicht.
(vgl. http://www.lcd.gov.uk/judicial/2001salfr.htm). Dies zeigt sich insbesondere an der ranghöchsten Position des Lord Chancellor, der keinesfalls das höchste Gehalt erhält. [...]

Das House of Lords, soweit es als Gericht43 und nicht als zweite Kammer des englischen Parlaments tätig wird, setzt sich aus dem Lord


[Seite 19]

Chancellor und den Law Lords (Lords of Appeal in Ordinary) zusammen. Das Gericht besteht aus zwischen neun bis elf Richtern, wobei üblicherweise zwei Richter aus Schottland stammen. Das Gericht tagt in der Besetzung von drei oder fünf Richtern, und die Entscheidungen werden mehrheitlich getroffen.


43 [...]

44 [...] Interessant im Zusammenhang der Behandlung der Richterberufe und auf der Grundlage der sehr hohen Qualifikation (z. B. zehnjährige Tätigkeit als Barrister etc.) ist auch das im Vergleich mit dem deutschen Richterberuf recht hohe Gehalt (diese Zahlen gelten mit Wirkung ab 1.4. 1995): der Lord Chief Justice erhält ein Jahresgehalt von 124 138 engl. Pfund, der Lord Chancellor von 114 874 engl. Pfund, Richter des Court of Appeal 110 137 und des High Court von 98 957 engl. Pfund. Anders als in kontinentalen Rechtsordnungen spielt eine "Beförderung" zu einem höheren Gericht keine große Rolle. Wer Richter am High Court geworden ist, hat eine absolute Spitzenstellung erreicht, und ein "Aufstieg" zum Richteramt am Court of Appeal oder House of Lords ist wegen der andersartigen Tätigkeit wenig attraktiv, auch nicht aus finanzieller Hinsicht. Dies zeigt sich insbesondere an der ranghöchsten Position des Lord Chancellor, der keinesfalls das höchste Gehalt erhält.

Anmerkungen

von Bernstorff wird nicht erwähnt. Rm übernimmt an dieser Stelle auch ungeprüft eine Einschätzung des Richteramts am High Court als "absolute Spitzenstellung", die nur von sehr wenigen Richtern am High Court, Court of Appeal oder House of Lords (jetzt Supreme Court) geteilt werden dürften.

Sichter
(PlagProf:)), WiseWoman