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Untersuchte Arbeit: Seite: 50, Zeilen: 101-104 |
Quelle: von Bernstorff 1996 Seite(n): 17, Zeilen: 104-109 |
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[283 [...] Außerhalb Londons werden diese Fälle in den County Courts verhandelt, die eine besondere Sachzuständigkeit für Konkursfälle haben. Eine letzte] Unterabteilung, der „Patents Court“, behandelt patentrechtliche Streitigkeiten, soweit nicht spezielle „Patents County Courts" zuständig sind. Bisher gibt es erst einen, den Edmonton County Court (vgl. hierzu im übrigen den Copyrights, Designs and Patents Act 1988, Part VI); vgl. insgesamt Graf v. Bernstorff, 17. |
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38 [...]; außerhalb Londons werden diese Fälle in County Courts verhandelt, die eine besondere Fazilität für Konkursfälle haben. Eine letzte Unterabteilung, der "Patents Court", behandelt patentrechtliche Streitigkeiten, soweit nicht spezielle "Patents County Courts" zuständig sind. Eine letzte Unterabteilung, der "Patents Court", behandelt patentrechtliche Streitigkeiten, soweit nicht spezielle "Patents County Courts" zuständig sind. Bisher gibt es erst einen, den Edmonton County Court (vgl. hierzu im übrigen den Copyright, Designs and Patents Act, 1988, Part VI). |
Nur ein "vgl."-Verweis auf von Bernstorff. Fortsetzung von Fragment_049_22. Rm verschlimmbessert den Titel des Copyright, Designs and Patents Act 1988, bei dem Copyright tatsächlich im Singular steht. |
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