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Untersuchte Arbeit: Seite: 49, Zeilen: 22-25, 109-112 |
Quelle: von Bernstorff 1996 Seite(n): 17, Zeilen: 6-10, 101-107 |
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Ausdrücklich zugewiesen sind dieser division die Finanz- und Patentgerichtsbarkeit sowie Gebrauchsmuster- und Warenzeichensachen. Außerdem ist diese division das Erbschafts- und Nachlassgericht, das auch streitige Testamentssachen bearbeitet.283
283 Gesellschaftsrechtliche Fragen werden in einer Unterabteilung, dem Companies Court (besetzt durch einen High Court Judge als Einzelrichter), behandelt. Konkursrechtliche Fragen werden im Bankruptcy Court durch Registrars verhandelt, wobei diese Tätigkeit sich auf London beschränkt. Außerhalb Londons werden diese Fälle in den County Courts verhandelt, die eine besondere Sachzuständigkeit für Konkursfälle haben. Eine letzte [Unterabteilung, der „Patents Court“, behandelt patentrechtliche Streitigkeiten, soweit nicht spezielle „Patents County Courts" zuständig sind.] |
Ausdrücklich zugewiesen sind der Kammer die Finanz- und Patentgerichtsbarkeit sowie Gebrauchsmuster- und Warenzeichensachen. Außerdem ist die Kammer das Erbschafts-· und Nachlaßgericht, das auch streitige Testamentssachen bearbeitet38.
38 Gesellschaftsrechtliche Fragen werden in einer Unterabteilung, dem Companies Court (besetzt durch einen Einzelrichter), behandelt. Konkursrechtliche Fragen werden im "Bankruptcy Court" durch Registrars verhandelt, wobei diese Tätigkeit sich auf London beschränkt; außerhalb Londons werden diese Fälle in County Courts verhandelt, die eine besondere Fazilität für Konkursfälle haben. Eine letzte Unterabteilung, der "Patents Court", behandelt patentrechtliche Streitigkeiten, soweit nicht spezielle "Patents County Courts" zuständig sind. [...] |
von Bernstorff wird in Fn 283 auf S. 50 genannt. Fortsetzung in Fragment_050_101. |
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