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Untersuchte Arbeit: Seite: 49, Zeilen: 4-21, 106-107 |
Quelle: Vollmer 1969 Seite(n): 24, Zeilen: 14-32, 103-104 |
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Die Chancery Division hat 1873 den High Court of Chancery, das Kanzleigericht des Lordkanzlers, ersetzt. Sie ist wie die drei Gerichte des Common Law (King’s Bench, Common Pleas und Exchequer279) ebenfalls aus dem Kronrat, der Curia Regis280, entstanden. Seine Aufgabe war es, gegenüber den erstarrten Rechtsgrundsätzen des Common Law die Einzelfallgerechtigkeit wieder zur Geltung zu bringen. Diese sog. Billigkeitsrechtsprechung (Equity), deren Quelle das Gewissen (conscience) des Lordkanzlers war, stand im Zusammenhang mit den absolutistischen Bestrebungen des englischen Königtums. Sie bildeten [sic!] das privatrechtliche Gegenstück zu den zeitgleich entstandenen strafrechtlichen Funktionen der berüchtigten Sternkammer (Star Chamber), konnten [sic!] aber im Gegensatz zu dieser die Glorreiche Revolution von 1688 überdauern, da ihre Rechtsprechung als Heilmittel gegen den Rigorismus des Common Law empfunden wurde.281 Durch die große Gerichtsreform von 1873, die den High Court of Chancery mit den Common Law-Gerichten zu einer einheitlichen Gerichtsorganisation verband, wurde die organisatorische Trennung von gemeinrechtlicher (Common Law) und Billigkeitsrechtsprechung (Equity) aufgegeben. Dieselben Gerichte wenden seitdem in gewissen Fällen Common Law, in anderen Equity an.282
279 Vgl. FN 266. 280 Vgl. FN 266 281 Vgl. Radbruch, 31 f. 282 Vgl. Radbruch, 31, 33. |
Die CHANCERY DIVISION hat 1873 den HIGH COURT OF CHANCERY, das Kanzleigericht des Lordkanzlers, ersetzt. Dieses ist wie die drei Gerichte des COMMON LAW (KING’S BENCH, COMMON PLEAS und EXCHEQUER) ebenfalls aus dem Kronrat hervorgegangen. Seine Aufgabe bestand darin, gegenüber den erstarrten Rechtssätzen des COMMON LAW die Gerechtigkeit des Einzelfalles wieder zur Geltung zu bringen. Diese Rechtsprechung nach Billigkeit (EQUITY), deren Quelle das Gewissen (conscience) des Lordkanzlers war, stand im Zusammenhang mit den absolutistischen Bestrebungen des englischen Königtums. Sie bildete das privatrechtliche Seitenstück zu den gleichzeitigen strafrechtlichen Funktionen der berüchtigten Sternkammer (STAR CHAMBER), konnte aber im Gegensatz zu dieser die Glorreiche Revolution von 1688 überdauern, da ihre Rechtsprechung als Heilmittel gegen den Rigorismus des COMMON LAW empfunden wurde82. Durch die große Gerichtsreform von 1873, die das Kanzleigericht mit den COMMON-LAW-Gerichten zu einer einheitlichen Gerichtsorganisation verband, wurde die organisatorische Trennung von gemeinrechtlicher und Billigkeitsrechtsprechung aufgehoben; dieselben Gerichte wenden seitdem in gewissen Fällen COMMON LAW, in anderen Fällen EQUITY an83.
82 Vgl. Radbruch, S. 31, 32. 83 Vgl. a.a.O., S. 33. |
Vollmer wird nicht genannt. Im drittletzten Satz wurden die Verben aus der Vorlage in den Plural versetzt, wodurch ein sinnwidriger Bezug auf "absolutistische Bestrebungen" anstatt auf "Equity" entsteht. |
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