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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 47, Zeilen: 1-22, 105-106, 108-113
Quelle: von Bernstorff 1996
Seite(n): 16, Zeilen: 1-17, 108-114
a. Der High Court of Justice


Der High Court of Justice ist das einzige Landgericht für Zivilsachen in England.268 Er ist das erstinstanzlich zuständige Gericht und Rechtsmittelgericht für die unteren Gerichte.269 Die untere Streitwertgrenze liegt (gegenüber den County Courts) derzeit bei 50.000 englischen Pfund für Streitigkeiten über unerlaubte Handlungen (tort), bei 30.000 englischen Pfund für Grundstücks- und Equity-Verfahren sowie bei 15.000 englischen Pfund für sonstige Streitigkeiten aus Vertrag (contract).270 Dennoch kann der Richter des High Court mit einer Sache von geringerem Streitwert befasst werden, und es liegt in seinem Ermessen, ob er die Sache an das zuständige County Court verweist. Der High Court of Justice ist gemäß s. 4 (1) (e) des Supreme Court Act 1981 und der Maximum Number of Judges (No. 2) Order 1993 mit maximal 99 Richtern besetzt. Er ist als Zentralgericht für ganz England mit Sitz in London zuständig; er verfügt über örtliche Außenstellen, an denen ebenfalls Hauptverhandlungen durchgeführt werden können (Assize Courts).271 Der High Court gliedert sich in drei Hauptabteilungen (divisions), die Queen’s Bench, die Chancery und die Family Division. Jede der drei Hauptabteilungen hat auch sog. Divisional Courts. Diese sind immer mindestens mit zwei Richtern besetzt. Im übrigen gilt die nachfolgend beschriebene Zuständigkeitsverteilung.

i. Die Queen’s Bench Division

Die Queen's Bench Division mit Sitz in den Royal Courts of Justice, Strand, London, die derzeit 52 sog. „puisne-judges272 umfasst und vom Lord Chief [Justice präsidiert wird, ist für jene Verfahren zuständig, die vor 1873 in die Zuständigkeit der alten Common Law Courts273 fielen, und für die nicht die ausschließliche Zuständigkeit einer der beiden anderen Hauptabteilungen besteht.]


268 Vgl. Romberg, 67.

269 Vgl. Henkel, 36 ff.

270 Vgl. Sime, 3 ff.

271 Vgl. FN 266.

272 Dies bedeutet eigentlich „Beisitzende Richter“ hat aber nichts mit einem „Beisitzenden Richter“ im deutschen Sinne zu tun. [...] Die Richter werden auf Vorschlag des ranghöchsten Oberrichters, des Lord Chancellor, von der Königin ernannt. Der Lord Chief Justice, der zweithöchste Richter und damit Präsident der Queen’s Bench Division, sowie der Präsident der Probate, Divorce und Admirality and Admirality [sic!] Division werden hingegen auf Vorschlag des Premierministers ernannt. Voraussetzung für die Ernennung ist eine mindestens zehnjährige Praxis als barrister (ein barrister hat seine Haupttätigkeit in dem Auftreten vor Gericht („at the bar“) im Gegensatz zum Vertragsanwalt, dem solicitor, der allein oder in [einer law firm seine Mandanten juristisch berät).]

a) Der High Court of Justice


Der High Court of Justice ist erstinstanzlich zuständiges Gericht und Rechtsmittelinstanz für die Untergerichte; die untere Streitwertgrenze gegenüber den County Courts liegt derzeit bei 50 000 engl. Pfund, bei Grundstücks- und Equity-Verfahren bei 30 000 engl. Pfund. Dennoch kann der Richter des High Court mit einer Sache von geringerem Streitwert befaßt werden, und es liegt dann in seinem Ermessen, ob er die Sache an einen County Court verweist.

Der High Court of Justice hat derzeit maximal 99 Richter36. Er ist als Zentralgericht für ganz England mit Sitz in London zuständig. Der High Court of Justice verfügt über örtliche Außenstellen, an denen auch Hauptverhandlungen durchgeführt werden können (Assize Courts)37. Für die drei Hauptabteilungen (divisions) des High Court gilt die nachfolgend beschriebene Zuständigkeitsverteilung.

Die Queen's Bench Division mit Sitz in den Royal Courts of Justice, Strand, London, die derzeit 52 "puisne-judges" umfaßt und vom Lord Chief Justice präsidiert wird, ist für all diejenigen Verfahren zuständig, die vor 1873 in die Zuständigkeit der alten Common Law Courts fiel, und für die nicht die ausschließliche Zuständigkeit einer der beiden anderen Hauptabteilungen besteht.


36 Supreme Court Act 1981, s.4 (1)(e) und Maximum Number of Judges (No.2) Order 1993. Die Richter werden auch als puisne-judges (eigentlich "Beisitzer") bezeichnet. Die Richter werden auf Vorschlag des Lord Chancellor von der Königin ernannt, der Lord Chief Justice of England und der Präsident der Probate, Divorce and Admiralty Division auf Vorschlag des Premierministers. Voraussetzung für die Ernennung ist eine mindestens zehnjährige Praxis als Barrister.

Anmerkungen

Fn 271 verweist auf Fn 266, S. 46; dort wird von Bernstorff genannt.

von Bernstorff wird in Fn 272 auf S. 48 genannt.

Sichter
(PlagProf:)), WiseWoman