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Untersuchte Arbeit: Seite: 47, Zeilen: 1-22, 105-106, 108-113 |
Quelle: von Bernstorff 1996 Seite(n): 16, Zeilen: 1-17, 108-114 |
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a. Der High Court of Justice
i. Die Queen’s Bench Division Die Queen's Bench Division mit Sitz in den Royal Courts of Justice, Strand, London, die derzeit 52 sog. „puisne-judges ”272 umfasst und vom Lord Chief [Justice präsidiert wird, ist für jene Verfahren zuständig, die vor 1873 in die Zuständigkeit der alten Common Law Courts273 fielen, und für die nicht die ausschließliche Zuständigkeit einer der beiden anderen Hauptabteilungen besteht.] 268 Vgl. Romberg, 67. 269 Vgl. Henkel, 36 ff. 270 Vgl. Sime, 3 ff. 271 Vgl. FN 266. 272 Dies bedeutet eigentlich „Beisitzende Richter“ hat aber nichts mit einem „Beisitzenden Richter“ im deutschen Sinne zu tun. [...] Die Richter werden auf Vorschlag des ranghöchsten Oberrichters, des Lord Chancellor, von der Königin ernannt. Der Lord Chief Justice, der zweithöchste Richter und damit Präsident der Queen’s Bench Division, sowie der Präsident der Probate, Divorce und Admirality and Admirality [sic!] Division werden hingegen auf Vorschlag des Premierministers ernannt. Voraussetzung für die Ernennung ist eine mindestens zehnjährige Praxis als barrister (ein barrister hat seine Haupttätigkeit in dem Auftreten vor Gericht („at the bar“) im Gegensatz zum Vertragsanwalt, dem solicitor, der allein oder in [einer law firm seine Mandanten juristisch berät).] |
a) Der High Court of Justice
Der High Court of Justice hat derzeit maximal 99 Richter36. Er ist als Zentralgericht für ganz England mit Sitz in London zuständig. Der High Court of Justice verfügt über örtliche Außenstellen, an denen auch Hauptverhandlungen durchgeführt werden können (Assize Courts)37. Für die drei Hauptabteilungen (divisions) des High Court gilt die nachfolgend beschriebene Zuständigkeitsverteilung. Die Queen's Bench Division mit Sitz in den Royal Courts of Justice, Strand, London, die derzeit 52 "puisne-judges" umfaßt und vom Lord Chief Justice präsidiert wird, ist für all diejenigen Verfahren zuständig, die vor 1873 in die Zuständigkeit der alten Common Law Courts fiel, und für die nicht die ausschließliche Zuständigkeit einer der beiden anderen Hauptabteilungen besteht. 36 Supreme Court Act 1981, s.4 (1)(e) und Maximum Number of Judges (No.2) Order 1993. Die Richter werden auch als puisne-judges (eigentlich "Beisitzer") bezeichnet. Die Richter werden auf Vorschlag des Lord Chancellor von der Königin ernannt, der Lord Chief Justice of England und der Präsident der Probate, Divorce and Admiralty Division auf Vorschlag des Premierministers. Voraussetzung für die Ernennung ist eine mindestens zehnjährige Praxis als Barrister. |
Fn 271 verweist auf Fn 266, S. 46; dort wird von Bernstorff genannt. von Bernstorff wird in Fn 272 auf S. 48 genannt. |
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