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Untersuchte Arbeit: Seite: 45, Zeilen: 24-28 |
Quelle: von Bernstorff 1996 Seite(n): 15, Zeilen: 14-19 |
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Zu den Obergerichten zählt man den High Court of Justice, den Court of Appeal und das House of Lords sowie für Strafsachen noch den Crown Court. Der High Court of Justice ist die Zusammenfassung der historischen Obergerichte, deren Namen noch teilweise in den Bezeichnungen der drei Hauptabteilungen Queen’s Bench Division, Chancery Division und Family Division fortbestehen. | Zu den Obergerichten (Superior Civil Courts) zählt man den High Court of Justice, den Court of Appeal und das House of Lords. Der High Court of Justice ist die Zusammenfassung der historischen Obergerichte, deren Namen noch teilweise in den Bezeichnungen der drei Hauptabteilungen Queen's Bench Division, Chancery Division und Family Division fortbestehen. |
von Bernstorff wird nicht erwähnt. Trotz frappierender Übereinstimmungen im Wortlaut kW, weil recht kleinteilig und rein deskriptiv. |
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