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Untersuchte Arbeit: Seite: 42, Zeilen: 19-25 |
Quelle: von Bernstorff 1996 Seite(n): 7, Zeilen: 10-17 |
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Nachdem das englische Recht auf jahrhundertealter, durch Gerichtsentscheidungen entstandener Rechtsfindung aufbaut (Case/Common Law), wird das von der Legislative geschaffene Recht (also Gesetze im weitesten Sinne), das sog. Statute Law, nur als Rechtsquelle „zweiten Ranges“ betrachtet. Denn das Statute Law hat lediglich die Aufgabe, den Normenkomplex des Case Law zu ergänzen und die notwendigen Korrekturen vorzunehmen, die im Laufe der Zeit notwendig geworden sind. | Das englische Recht baut auf der jahrhundertealten, durch Gerichtsentscheidungen entstandenen Rechtsfindung auf (Case Law). Das von der Legislative geschaffene Recht (also Gesetze im weitesten Sinne), das sogenannte Statute Law, ist dagegen nur als Rechtsquelle "zweiten Ranges" zu betrachten, da das Statute Law die Aufgabe hat, den Normenkomplex des Case Law zu ergänzen oder die durch im Laufe der Zeit entstandenen Veränderungen der Umstände notwendigen Korrekturen vorzunehmen. |
von Bernstorff wird als Formulierungshilfe verwendet, aber nicht erwähnt. |
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