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Untersuchte Arbeit: Seite: 10, Zeilen: 101-105 |
Quelle: von Bernstorff 1996 Seite(n): 10, Zeilen: 110-114 |
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68 Siehe hierzu den Royal Assent Act 1967. Diese Zustimmung erfolgt in der Regel nicht durch den Monarchen selbst, sondern durch einen Ausschuss von drei „peers“, also Temporal Lords, einschließlich des Lord Chancellor. Rechtskraft erlangt ein Gesetz nach der sog. „notification" durch den Parlamentssprecher des jeweiligen Hauses gegenüber beiden Häusern des Parlaments; vgl. Graf v. Bernstorff, 10. |
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20 Vgl. hierzu den Royal Assent Act, 1967. Diese Zustimmung erfolgt üblicherweise nicht durch den Monarchen selbst, sondern durch ein Komitee von drei „peers“, also Temporal Lords, einschließlich des Lord Chancellor. Rechtskraft erlangt das Gesetz nach notification durch den Parlamentssprecher des jeweiligen Hauses gegenüber beiden Häusern des Parlaments. |
Nur ein "vgl."-Verweis auf die Quelle. |
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