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Untersuchte Arbeit: Seite: 6, Zeilen: 5-14, 115-117 |
Quelle: Thelen 1973 Seite(n): 30-31, Zeilen: S. 30: 18-23, S. 31: 8-12 |
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B. Der Grundsatz der Parlamentssouveränität
I. Definition Nach Montesquieu werde England dann seine Freiheit verlieren und untergehen, wenn die Legislative korrupter werden sollte als die Exekutive41. Da England - mit Ausnahme der Ära unter Oliver Cromwell42 - niemals eine geschriebene Verfassung besessen hat, findet sich nirgendwo eine verfassungsmäßige Definition des Begriffs der Parlamentssouveränität. Er ist vielmehr in seiner heutigen Form eine Schöpfung der englischen Staatsrechtswissenschaft, die sich ihrerseits wieder an den Souveränitätsbegriff der politischen Wissenschaft anlehnte.43 41 Zitiert nach Thelen, 30. 42 Vgl. FN 1. 43 Vgl. dazu den Überblick bei Thelen, 31 ff. |
Kapitel III: Der Verfassungsgrundsatz der »Souveränität des Parlaments«
1. Der Begriff der Parlamentssouveränität Von Montesquieu stammt das Wort, daß England dann seine Freiheit verlieren und untergehen werde, wenn die Legislative korrupter werden sollte als die Exekutive47. 47 [...] [Seite 31] Da England in seiner Geschichte niemals eine geschriebene Verfassung besessen hat, findet sich nirgendwo eine verfassungsmäßige Definition des Souveränitätsbegriffs. Er ist vielmehr in seiner heutigen Form eine Schöpfung der englischen Staatsrechtswissenschaft, die sich ihrerseits wieder an den Souveränitätsbegriff der politischen Wissenschaft anlehnte. |
Rm korrigiert an einer Stelle Thelen (Cromwells Instrument of Government), übernimmt aber trotzdem von Thelen das damit fragwürdige Argument, eine verfassungsmäßige Definition des Begriffs der Parlamentssouveränität fehle, weil England nie eine geschriebene Fassung besessen habe. Die zwei Verweise auf Thelen lassen nicht erkennen, dass Rm den Anfang eines thematisch identischen Kapitels inhaltlich und zum Teil wörtlich übernommen hat. |
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