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Untersuchte Arbeit: Seite: 2, Zeilen: 1-8, 111-124, 127-135 |
Quelle: von Bernstorff 1996 Seite(n): 28-29, Zeilen: S. 28: letzter Absatz, 101-103, S. 29: 1-7, 101-111 |
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Ging es bei der Magna Charta Libertatum (Great Charter) insbesondere um die Befugnisse des Monarchen gegenüber den geistlichen Fürsten, Adligen und Bürgern von London11, so enthält die Bill of Rights 1689 konstitutionelle Regelungen zum Verhältnis zwischen Krone und dem Parlament. Die Bill of Rights bestimmt, dass die gesetzliche Gewalt von der Krone auf das Parlament übergeht und legt damit den Grundstein für die Parlamentssouveränität (Sovereignty of Parliament).12 Die Habeas-Corpus-Akte 1679 schützte vor willkürlicher Verhaftung, in dem sie dem Verhafteten das [Recht verlieh, einem Richter vorgeführt zu werden, der über die Rechtmäßigkeit der Verhaftung zu entscheiden hatte.13]
11 Die französischen Normannenkönige hatten ab 1066 (Schlacht von Hastings durch Wilhelm „den Eroberer") das kontinentale Lehenswesen nach England gebracht. Johann „ohne Land" („John Lackland“) aus dem Hause Plantagenet, Bruder des im Jahre 1199 gefallenen Richard „Löwenherz" (Richard I., „Lion Heart“), geriet in Streit mit dem Erzbischof von Canterbury. Als er diesen vertrieb, wurde er von Papst Innozenz III. für abgesetzt erklärt. Er mußte daher vom Papst England zu Lehen nehmen. Als Johann schließlich noch eine Niederlage durch den französischen König erlitt, zwangen ihn Adlige und Kirchenfürsten sowie die Bürger von England unter Führung des Erzbischofs von Canterbury zur Anerkennung ihrer Forderungen. Diese waren im „großen Freiheitsbrief", der Magna Charta Libertatum von 1215, festgeschrieben. Einige Artikel lauten übersetzt sinngemäß: „Kein freier Mann soll gefangen, eingesperrt, enteignet, geächtet oder verbannt werden, wenn er nicht von seinen Standesgenossen oder auf Grund des allgemeinen Rechts verurteilt worden ist ...“ - „Kein Schild- oder Hilfsgeld (Steuer) soll im Königreich auferlegt werden, außer durch den Allgemeinen Rat des Königreichs (bestehend aus 25 Adligen); vgl. insgesamt den ausgezeichneten historischen Überblick bei Graf v. Bernstorff 28 ff. sowie Loewenstein, Staatsrecht, Bd. 1,12 ff. 12 Die Bill of Rights (I Will. & Mary, sess. 2, c. 2) bestimmte, dass der König ohne Bewilligung des Parlaments kein Gesetz aufheben, keine Steuern einziehen und auch kein stehendes Heer unterhalten durfte. Jeder Engländer sollte das Petitionsrecht beim König besitzen. Niemand durfte ohne richterliche Anordnung verhaftet werden. Die Wahl der Parlamentsmitglieder durfte niemand verhindern. Parlamentsmitglieder sollten seit dieser Bill Immunität besitzen. Der Monarch Wilhelm III. (von Oranien) war nicht mehr „souverän“ im Sinne des Absolutismus, da er die Krone vom Parlament erhalten hatte. Dies erklärt auch, warum seit 1689 kein englischer Monarch mehr versucht, ohne oder gegen das Parlament zu regieren. Seither entwickelte sich in England eine parlamentarische Monarchie, wie sie heute noch besteht; vgl. Allen / Thompson / Walsh, 57 ff. sowie Graf v. Bernstorff, 29. |
Ging es bei der Magna Charta Libertatum (Great Charter), die bis heute am ehesten als "geschriebene Verfassung" - zumindest eines Teils des englischen Verfassungsrechts - anzusehen ist, vor allem um die Befugnisse des Monarchen gegenüber den geistlichen Fürsten, Adligen und Bürgern von London, wobei dem Monarchen dieser "Freiheitsbrief" gewaltsam abgerungen wurde67, so enthält die Bill of Rights
(1689)68 konstitutionelle Regelungen für das Verhältnis zwischen der Krone und dem Parlament. Die Bill of Rights bestimmt, daß die gesetzgebende Gewalt von der Krone auf das Parlament übergeht. Die Habeas-Corpus-Akte von 167969 schützte vor willkürlicher Verhaftung, indem sie dem Verhafteten das Recht zubilligte, einem Richter vorgeführt zu werden, der über die Rechtmäßigkeit der Verhaftung zu entscheiden hatte. 67 Die französischen Normannenkönige hatten das kontinentale Lehnswesen nach England gebracht. Nach dem Tode von Richard Löwenherz geriet sein Bruder und Nachfolger Johann ohne Land in einen Streit mit dem Erzbischof von Canterbury. Als er diesen vertrieb, wurde er von Papst Innozenz III. für abgesetzt erklärt. Er mußte England vom Papst zu Lehen nehmen. Als Johann schließlich noch eine Niederlage durch den französischen König erlitt, zwangen ihn Adlige und Kirchenfürsten sowie die Bürger von London unter Führung des Erzbischofs von Canterbury zur Anerkennung ihrer Forderungen. Diese waren im "großen Freiheitsbrief", der Magna Charta Libertatum von 1215, festgeschrieben.. Einige der Artikel lauten beispielsweise: "Kein freier Mann soll gefangen, eingesperrt, enteignet, geächtet oder verbannt werden, wenn er nicht von seinen Standesgenossen oder auf Grund des allgemeinen Rechts verurteilt worden ist ..." - "Kein Schild- oder Hilfsgeld (Steuer) soll im Königreich aufgelegt werden, außer durch den Allgemeinen Rat des Königreiches" (25 Adlige des Königreiches). 68 Die Bill of Rights oder auch "Declaration of Rights" bestimmte, daß der König ohne Bewilligung des Parlaments kein Gesetz aufheben, keine Steuern einziehen und auch kein stehendes Heer unterhalten durfte. Jeder Engländer sollte das Petitionsrecht (Bittrecht beim König) besitzen. Niemand durfte ohne richterliche Anordnung verhaftet werden. Die Wahl der Parlamentsmitglieder durfte niemand verhindern. Parlamentsmitglieder sollen seit dieser Bill Immunität genießen. [...] 71 Der Monarch Wilhelm III., der in der Bill of Rights die Rechte des Parlaments statuierte, war nicht mehr "souverän" im Sinne des bis dahin bekannten Absolutismus. Er hatte seine Krone vom Parlament erhalten. Daher hat seit 1689 kein englischer Monarch mehr versucht, ohne oder gegen das Parlament zu regieren. Seither entwickelte sich in England eine parlamentarische Monarchie, wie sie heute noch besteht. |
Ein "vgl."-Verweis auf den "ausgezeichneten historischen Überblick" bei von Bernstorff, den Rm großflächig abgeschrieben hat. |
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