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Inzidente Gesetzesprüfung im Vereinigten Königreich: Eine rechtsvergleichende Studie unter Berücksichtigung der Europäisierung des britischen Rechts

von Prof. Dr. Ronald Moeder

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[1.] Rm/Fragment 227 07 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2022-05-02 10:20:37 Numer0nym
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Grote 1998a, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 227, Zeilen: 7-25
Quelle: Grote 1998a
Seite(n): 344, 345, Zeilen: 17 ff; 1
Gemäß s. 7 (7) ist der Begriff des „Opfers” im Sinne des Art. 34 EMRK zu verstehen. Dies bedeutet, dass die Aktivlegitimation enger gefasst ist als dies allgemein in Verfahren des judicial review nach s. 31 (3) Supreme Court Act 19811286 üblich ist. Hiernach ist für die Antragsbefugnis (standing) ausreichend, wenn der Beschwerdeführer ein ausreichendes Interesse (sufficient interest) am Streitgegenstand substantiiert vortragen kann. Die Rechtsprechung hat dies dahingehend ausgelegt, dass nicht nur die selbst und unmittelbar durch eine Exekutivmaßnahme betroffenen Bürger, sondern auch eine Organisation, die aufgrund ihrer Dauer und Ernsthaftigkeit als glaubwürdiger Sachwalter der Interessen der Allgemeinheit - z.B. in Fragen des Umweltschutzes oder der Entwicklungshilfe - gelten könne, in dem betreffenden Bereich über das notwendige standing verfügen.1287 Der letztgenannte Aspekt erinnert an die viel diskutierte Antragsbefugnis bei der Verbandsklage nach deutschen [sic!] Recht.1288 Die Einengung des Kreises potentieller Beschwerdeführer in s. 7 ist bei den parlamentarischen Beratungsdebatten teilweise stark kritisiert worden.1289

S. 7 erscheint jedoch sachgerecht, da die herkömmlichen Verfahren des judicial review schwerpunktmäßig eine objektive Rechtsmäßigkeitskontrolle1290 zum Gegenstand haben. Bei Verfahren, in denen die Kontrolle der Konventionsgemäßheit des Verhaltens der öffentlichen Gewalt im Mittelpunkt steht, basiert [dieser Ansatzpunkt hingegen auf dem Schutz subjektiver Rechte.1291]


1286 Zit. nach Grote (a.a.O., FN 1283).

1287 Vgl. R. v. Secretary of State for the Enviroment [sic!], ex parte Greenpeace Ltd. (No.2) [1994] 4 All E.R., 329 ff.; R. v. Secretary of State for Foreign and Commonwealth Affairs, ex parte World Development Movement Ltd. [1995] 1 All E.R., 617 ff.

1288 Vgl. Schwerdtfeger, Rdnr. 193.

1289 Vgl. H.L. Official Report, 24 November 1997, col. 823 ff.

1290 So geht es um die Einhaltung der dem Entscheidungsträger durch die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage gezogenen Grenzen; vgl. Secretary of State of [sic!] Foreign and Commonwealth Affairs, ex p. Wold [sic!] Development Movement Ltd. [1995] 1 All E.R., 617 (626) per Rose L.J.

Der Begriff des "Opfers" ist dabei im Sinne des Art. 25 EMRK zu verstehen.171 Damit wird die Aktivlegitimation enger gefaßt als dies allgemein in Verfahren des judicial review üblich ist. Sec. 3.1.(3) des Supreme Court Act 1991 läßt für die Antragsbefugnis (standing) in Verfahren des judicial review ausreichen, daß der Beschwerdeführer ein ausreichendes Interesse (sufficient interest) an dem Streitgegenstand nachweisen kann, und die Gerichte haben dies dahin ausgelegt, daß nicht nur die selbst und unmittelbar durch eine Exekutivmaßnahme betroffenen Bürger, sondern auch Organisationen, die aufgrund ihrer Dauer und Ernsthaftigkeit als glaubwürdige Sachwalter der Interessen der Allgemeinheit etwa in Fragen des Umweltschutzes oder der Entwicklungshilfe gelten können, in dem betreffenden Bereich über das notwendige standing verfügen.172 Die Einengung des Kreises der potentiellen Beschwerdeführer durch Sec. 7 der Human Rights Bill war bei den Beratungen im Parlament z. T. Gegenstand heftiger Kritik.173 Sie erscheint jedoch sachgerecht, wenn man bedenkt, daß es im herkömmlichen Verfahren des judicial review vom Ansatzpunkt her primär um eine objektive Rechtmäßigkeitskontrolle geht (nämlich um die Einhaltung der dem Entscheidungsträger durch die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage gezogenen Grenzen),174 während in den Verfahren, in denen die Überprüfung der Konventionsgemäßheit des Verhaltens der öffentlichen Gewalt im Mittelpunkt steht, der Schwerpunkt auf dem Schutz subjektiver


[Seite 345]

Rechte liegt.


171 Sec. 7 (6) Human Rights Bill.

172 R. v. Secretary of State for the Environment, ex p. Greenpeace Ltd. (no. 2) [1994] 4 All ER 329; R. v. Secretary of State for Foreign and Commonwealth Affairs, ex p. World Development Movement Ltd. [1995] 1 All ER 617.

173 HL Official Report, 24 November 1997, col. 823 ff.

174 Vgl. dazu die Ausführungen von Rose LJ in Secretary of State for Foreign and Commonwealth Affairs, ex p. World Development Movement Ltd. [1995] 1 All ER 617, 626.

Anmerkungen

Grote wird nur als Quelle für den Supreme Court Act 1981 genannt (Fn 1286).

Sichter
SleepyHollow02



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