von Prof. Dr. Ronald Moeder
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[1.] Rm/Fragment 163 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2021-12-21 17:18:33 Numer0nym | Fragment, Gesichtet, Grote 1998, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 163, Zeilen: 1-10, 101-103 |
Quelle: Grote 1998 Seite(n): 111, 135, Zeilen: S.111,3-13.101-105 und S.135,17-21 |
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[Die bisherigen Bemühungen der britischen Regierung um eine Dezentralisierung des politischen Entscheidungsprozesses haben sich stets an dem engen, auf der ungeschmälerten Fortgeltung des Grundsatzes der Parlamentssouveränität] basierenden Begriff der devolution orientiert. Damit wird die Frage nach einem wirksamen verfassungsrechtlichen Schutz der Schottland durch die devolution eingeräumten Autonomiebefugnisse aufgeworfen. Denn auf der Grundlage der Parlamentssouveränität entschied das britische Parlament im Scotland Act 1998 nicht nur frei darüber, welche Kompetenzen es an Schottland abtritt, sondern hat - jedenfalls in der Theorie - jederzeit die Möglichkeit, den Scotland Act 1998 ganz oder teilweise zu widerrufen. So kann das heutige Westminster Parlament künftige Parlamente nicht durch ein von ihm erlassenes Gesetz binden und folglich auch nicht durch die ausdrückliche oder implizite Änderung des Autonomiegesetzes durch ein späteres Gesetz verhindern.946
946 Vgl. Dicey, 68: „The logical reason why Parliament has failed in its endeavours to enact unchangeable enactments is that a sovereign power cannot, while retaining its sovereign character, restrict its own powers by any particular enactment ..." |
[Seite 111]
Die bisherigen Bemühungen der britischen Regierung um eine Dezentralisierung des politischen Entscheidungsprozesses haben sich stets an dem engen, auf der ungeschmälerten Fortgeltung des Grundsatzes der Parlamentssouveränität basierenden Begriff der devolution orientiert. Damit wird freilich die Frage nach einem wirksamen verfassungsrechtlichen Schutz der den Regionen durch die devolution eingeräumten Autonomiebefugnisse aufgeworfen. Denn auf der Grundlage des Dogmas von der Parlamentssouveränität entscheidet das britische Parlament nicht nur frei darüber, welche Kompetenzen es an die gewählten parlamentarischen Versammlungen in den Regionen abtritt, sondern hat auch jederzeit die Möglichkeit, diese Abtretung durch Gesetz, welches das ursprüngliche Autonomiegesetz ganz oder teilweise aufhebt, zu widerrufen. [...]10 10 Zu diesem Aspekt der Parlamentssouveränität s. die klassische Formulierung von A.V. Dicey, Introduction to the Study of the Law of the Constitution, 10. Aufl., London 1959, 68: "The logical reason why Parliament has failed in its endeavours to enact unchangeable enactments is that a sovereign power cannot, while retaining its sovereign character, restrict its own powers by any particular enactment ...". [Seite 135] Genau diese Konsequenz ist aber auf dem Boden des geltenden Verfassungsrechts unvermeidbar, da das heutige Parlament künftige Parlamente nicht durch ein von ihm erlassenes Gesetz binden und folglich auch nicht die ausdrückliche oder implizite Änderung des Autonomiegesetzes durch ein späteres Gesetz verhindern kann. |
Ein Zusammenschnitt wörtlich übernommener Passagen ohne jede Kennzeichnung. |
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[2.] Rm/Fragment 163 16 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2021-12-18 14:46:33 WiseWoman | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Grote 1998, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 163, Zeilen: 16-21 |
Quelle: Grote 1998 Seite(n): 135, Zeilen: 22-26 |
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Wie die diesbezüglichen Ausführungen im white paper949 zeigen, hat die Regierung dieses Problem durchaus erkannt, vertraut aber darauf, dass in der politischen Praxis Fakten geschaffen werden, die dem Souveränitätsanspruch des Westminter [sic!] Parlaments in den von der Gesetzsgebungszuständigkeit [sic!] des schottischen Parlaments erfassten Bereichen viel von seiner Bedeutung nehmen:
„The Government recognise that no UK Parliament can bind its Successors. The Government however believe that the popular support for the Scottish Parliament, once established, will make sure that its future in the UK constitution will be secure.”950 949 Hierbei handelt es sich um ein öffentliches Diskussionspapier über Vorhaben der Regierung. 950 Scotland's Parliament, para. 4.2. (zit. nach Grote, ZAÖV 1998, 109 (135), FN 153). |
Wie die diesbezüglichen Ausführungen im white paper zeigen, hat die Regierung dieses Problem durchaus erkannt, vertraut aber darauf, daß in der politischen Praxis Fakten geschaffen werden, die dem Souveränitätsanspruch des Parlaments von Westminster in den von der Gesetzgebungszuständigkeit des schottischen Parlaments erfaßten Bereichen viel von seiner Bedeutung nehmen: "The Government recognise that no UK Parliament can bind its successors. The Government however believe that the popular support for the Scottish Parliament, once established, will make sure that its future in the UK constitution will be secure".153
153 Scotland's Parliament, para. 4.2. |
Setzt die ungekennzeichnete Übernahme aus Rm/Fragment_163_01 fort. Das Fragment wurde als Bauernopfer gewertet, obwohl die Grote-Referenz sich explizit nur auf die Übernahme des Zitats bezieht. Das Zitat wird nur mitdokumentiert, nicht mitgezählt. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:WiseWoman, Zeitstempel: 20130303223133