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Inzidente Gesetzesprüfung im Vereinigten Königreich: Eine rechtsvergleichende Studie unter Berücksichtigung der Europäisierung des britischen Rechts

von Prof. Dr. Ronald Moeder

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Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Rm/Fragment 160 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2022-02-22 08:15:51 Numer0nym
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Thelen 1973

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Morinola
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 160, Zeilen: 1-3
Quelle: Thelen 1973
Seite(n): 57, Zeilen: 17-22
[In der Theorie erscheint die Sondermeinung von Mitchell, dass sich die durchgreifende Verbindlichkeit der Unionsartikel mit der Begründung halten lässt, dass der Act of Union einen Verfassungsakt darstellt, der ein Parlament] schuf und gleichzeitig beschränkte, plausibel. Die Verfassungspraxis steht ihr aber in der gleichen Weise entgegen wie die Vertragstheorie von T.B. Smith und Middleton. Theoretisch ist in der Tat nichts gegen die Mitchellsche These einzuwenden, daß sich die durchgreifende Verbindlichkeit der Unionsartikel mit der Begründung halten läßt, daß der ACT OF UNION einen Verfassungsakt darstellt, der ein Parlament schuf und gleichzeitig beschränkte. Die Verfassungspraxis steht ihr aber in gleicher Weise entgegen wie der Vertragstheorie von Smith und K.W.B. Middleton.
Anmerkungen

Thelen wird auf der Seite mehrfach genannt.

Das Fragment ist die Fortsetzung von Fragment_159_29 (Thelen), geht dann unmittelbar über in Fragment_160_03 (Vollmer), und dieses wiederum unmittelbar in Fragment_160_08 (Thelen).

Sichter
(Morinola), PlagProf:-) Numer0nym


[2.] Rm/Fragment 160 03 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2022-02-03 08:33:07 Numer0nym
Fragment, Gesichtet, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Vollmer 1969

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Morinola
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 160, Zeilen: 3-7, 101-102
Quelle: Vollmer 1969
Seite(n): 156, Zeilen: 31-36, 103-104
Das Argument der Vertragstheorie, dass sich der britische Gesetzgeber seit der Gründung der Union bereits in mehreren Fällen mit Erfolg über fundamentale Grundsätze der Unionsvereinbarung hinweggesetzt habe930, ist wenig überzeugend, denn „the fact that Parliament has done something cannot prove that it was entitled to do it"931.

930 Vgl. dazu Dicey, 65 ff.

931 Vgl. Middleton, J.R. 1954, 37 (49).

Dem kann die orthodoxe Schule nach MIDDLETON nicht entgegenhalten, daß sich der britische Gesetzgeber seit Gründung der Union bereits in mehreren Fällen mit Erfolg über fundamentale Grundsätze der Unionsverfassung hinweggesetzt habe 506, denn „the fact that Parliament has done something cannot prove that it was entitled to do it” 507.

506 Vgl. dazu Dicey, Constitution, S. 65 ff.

507 Middleton, in J.R. 1954, S. 49.

Anmerkungen

Unmittelbare Fortsetzung von Rm/Fragment 160 01 (Thelen), geht danach unmittelbar über in Rm/Fragment 160 08 (Thelen).

Sichter
(Morinola), SleepyHollow02


[3.] Rm/Fragment 160 08 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2022-02-22 08:16:11 Numer0nym
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Thelen 1973

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Morinola
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 160, Zeilen: 8-20, 24-26, 103-111
Quelle: Thelen 1973
Seite(n): 57-58, Zeilen: 23-30; 1-15, 101-106
Der Theorienstreit über die Rechtsnatur der Unionsartikel hat m.E. seine Ursache vor allem in dem nach wie vor stark vorhandenen Nationalbewusstsein beider Hauptteile des Vereinigten Königreichs. Die Problematik der juristischen Einordnung beruht darauf, dass im Jahre 1707 der „Bundesstaat“ noch nicht in das juristische Bewusstsein getreten war.932 Diese Staatsform hätte durch eine geschriebene Verfassung zwecks Niederlegung der jeweiligen Kompetenzen von Bund und Gliedstaaten viele Schwierigkeiten beseitigen können und wäre m.E. im Falle der englisch-schottischen Union von 1707 angemessen gewesen. Die Fakten sehen jedoch anders aus: Das Vereinigte Königreich ist durch die Unionsvereinbarung ein unitarisches Staatsgebilde geworden. Damit scheint sich bei den Unionsverhandlungen letztendlich die englische Konzeption durchgesetzt zu haben, die die Bildung einer „inkorporierenden Union“ zum Inhalt hat, während die schottische Seite wohl eine lockere Verbindung anstrebte933. Die schottischen Auffassungen beruhen damit, wie Thelen treffend bemerkt, „auf einer Wunschkonzeption, die sie aber tatsächlich 1707 nie erreichen konnten“934.

Auch die Stellungnahme des obersten schottischen Zivilgerichts, des Court of Session935, in Mac Cormick v. Lord Advocate (1953) kann nicht als richterliches Präjudiz für eine materielle Gesetzeskontrolle in dem Sinne angesehen werden, [dass das derzeitige britische Parlament an bestimmte Artikel der Unionsvereinbarung von 1707 gleichsam wie an eine Verfassung gebunden ist.]


932 So zutreffend Thelen, 57.

933 T.B. Smith, The UK-Scotland etc., 644 (zit. nach Thelen, 58, FN 119). So vermochten Dicey und Rait, Thoughts on the Union between England and Scotland (1920), 257/258 zu schreiben: „Englishmen no doubt ... felt that the Union was a triumph for England, and a triumph which on the face of it immensely increased the power of Great Britain ”. Dies muss selbst T.B. Smith, The UK-Scotland etc., 645 (zit. nach Thelen, 58, FN 119) zugestehen, wenn er einräumt: „Articles I-III provided for an incorporating Union - as desired by England".

934 Thelen, 58.

935 Vgl. dazu oben § 3 B.II.1.

d') Stellungnahme

Der Theorienstreit über den Charakter der Unionsartikel scheint in der Tat seine Ursache in dem immer noch stark vorhandenen Nationalbewußtsein beider Hauptteile des Vereinigten Königreichs zu haben. Die juristischen Hauptschwierigkeiten beruhen vor allem darauf, daß im Jahre 1707 der »Bundesstaat« noch nicht in das juristische Bewußtsein getreten war. Diese Staatsform mit einer geschriebenen Verfassung zwecks Niederlegung der jeweiligen Kompetenzen von Bund und Gliedstaaten wäre ohne Zweifel

[Seite 58]

auch im Falle der englisch-schottischen Union von 1707 die adäquate Staatsform gewesen. So aber ist das VEREINIGTE KÖNIGREICH ein unitarisches Staatsgebilde geworden. Es scheint sich somit - ob mit oder ohne Gewalt, soll hier dahinstehen - bei Aushandlung der Union die englische Konzeption durchgesetzt zu haben, die die Bildung einer »inkorporierenden Union« zum Inhalt hatte, während die schottische Seite doch wohl eine lockere Verbindung anstrebte 119. Die schottischen Auffassungen resultieren somit aus einer Wunschkonzeption, die sie aber tatsächlich 1707 nicht erreichen konnten120.

cc) Zusammenfassung

Die Entscheidung des obersten schottischen Zivilgerichts, des Court of Session, in MAC CORMICK V. v. LORD ADVOCATE, 1953, kann nicht als richterliches Präjudiz dafür angesehen werden, daß das jetzige britische Parlament an bestimmte Artikel des Unionsvertrages von 1707 gleichsam wie an eine Verfassung gebunden ist.


119 Vgl. T.B. Smith, The UK-Scotland etc., S. 644. So vermag Dicey (Dicey & Rait, Thoughts, S. 257/58) zu schreiben: “Englishmen no doubt . . . felt that the Union was a triumph for England, and a triumph which on the face of it immensely increased the power of Great Britain." Dies muß selbst T.B. Smith (The UK-Scotland etc., S. 645) einräumen, wenn er sagt: “Articles I-III provided for an incorporating Union - as desired by England.”

120 [...]

Anmerkungen

Thelen wird mehrfach genannt, an einer Stelle - die nicht als Plagiat gewertet wird - wird er wörtlich zitiert. Es wird aber nicht deutlich, dass der gesamte Abschnitt in Gedankenfolge, Beispielen und Nachweisen, nur wenig anders formuliert, Satz für Satz die Vorlage Thelens wiedergibt.

Auffällig ist auch, dass Rm den Namen des Klägers aus der Entscheidung "MacCormick v. Lord Advocate" - (nur) in diesem Abschnitt fehlerhaft "Mac Cormick" schreibt - so wie Thelen.

Sichter
(Morinola), PlagProf:-)



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