von Prof. Dr. Ronald Moeder
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[1.] Rm/Fragment 142 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2022-01-16 10:01:41 Numer0nym | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Vollmer 1969 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 142, Zeilen: 1-23, 101-106 |
Quelle: Vollmer 1969 Seite(n): 129, Zeilen: 10-30, 106-108 |
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5. Die Grundsatzentscheidung Lee v. Bude and Torrington Junction Railway Company (1871)
Die Kläger, eine Gruppe von solicitors, hatten namens und im Auftrag einer Eisenbahngesellschaft zwei sog. Public Bills837 vom Westminster Parlament erwirkt, durch die besagte Eisenbahngesellschaft über eine Zwischengesellschaft in die Bude and Torrington Junction Railway Company umstrukturiert wurde. Da die so entstandene Bude and Torrington Junction Railway Company die von den solicitors für ihre Tätigkeit geforderte Vergütung nicht zahlte, erwirkten letztere gegen die Gesellschaft einen Zahlungstitel in Höhe von 5.395 Pfund Sterling. Nachdem die anschließende Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen fruchtlos verlaufen war, verklagten die solicitors zwei Aktionäre - die ihre Gesellschaftseinlagen noch nicht in voller Höhe eingezahlt hatten - in Höhe der noch ausstehenden Einlagen. Hiergegen führte einer der Aktionäre ins Feld, dass die Kläger das abschließende Umwandlungsgesetz ohne seine Zustimmung und durch Täuschung beim Parlament erwirkt hätten.838 Aus diesem Grund sei das Gesetz unwirksam, die Gesellschaft „a nonentity", d.h. kein Rechtssubjekt mangels Rechtspersönlichkeit839, und er, der Beklagte, kein Aktionär.840 835 C.P. 1870/71 (Bd. 6), 576 ff. 836 Vgl. Allen / Thompson / Walsh, 66. 837 Vgl. oben § 3 C. I. 838 Vgl. Vollmer, 129. 839 Ü. d. Verf. 840 Vgl. C.P. 1870/71 (Bd. 6), 576 ff. |
3. Lee v. Bude and Torrington Junction Railway Company (1871)
Die Kläger, eine Gruppe von Solicitors, hatten in den Jahren 1867 und 1869 für eine Eisenbahngesellschaft im Wege des sog. PRIVATE BILL-Verfahrens 332 zwei Gesetze im Parlament eingebracht, durch die die Auftraggeberin über eine Zwischengesellschaft in die BUDE AND TORRINGTON JUNCTION RAILWAY COMPANAY [sic!] umgewandelt wurde. Da letztere das geforderte Honorar nicht zahlte, erwirkten die Kläger 1870 einen Titel auf Zahlung von insgesamt 5.395 Pfund Sterling an Gebühren und Kosten. Die anschließende Zwangsvollstreckung verlief jedoch fruchtlos. Daraufhin verklagten die Solicitors zwei Aktionäre, die ihre Einlagen noch nicht voll eingezahlt hatten, auf Begleichung ihrer Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft. Hiergegen wandte einer der Aktionäre ein, die Kläger hätten das abschließende Umwandlungsgesetz ohne seine Zustimmung und überdies mittels Täuschung beim Parlament durchgesetzt. Das Gesetz sei daher unwirksam, die Gesellschaft ein Nullum (a nonentity) und er, der Beklagte, kein Aktionär 333. 331 C.P. 1870/71 (Bd. 6), S. 576 ff. 332 Vgl. May, S. 885 ff. und S. 935 ff. 333 C.P. 1870/71 (Bd. 6), S. 576 ff. |
Vollmer wird in Fn 838 mit "Vgl." zu einer Einzelaussage genannt. Die einzige sachliche Abweichung von der Vorlage Vollmers, die Ersetzung von "Private Bill-Verfahren" durch "Public Bills", trägt einen Fehler in den Text: Die Gesetze, um die es in der Entscheidung ging, waren als Private Bills ins Parlament eingebracht worden. |
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