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Inzidente Gesetzesprüfung im Vereinigten Königreich: Eine rechtsvergleichende Studie unter Berücksichtigung der Europäisierung des britischen Rechts

von Prof. Dr. Ronald Moeder

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[1.] Rm/Fragment 134 06 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2022-02-01 14:31:23 Numer0nym
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Vollmer 1969

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Morinola
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 134, Zeilen: 6-26, 102-105
Quelle: Vollmer 1969
Seite(n): 121-122, Zeilen: 26-39, 104; 1-7, 101
Dennoch scheute Lord Kenyon davor zurück, aus dem Gesagten die Konsequenzen zu ziehen und den gemeinrechtlichen Grundatz [sic!] „nemo judex in propria causa“ auf den konkreten Fall anzuwenden. Dies ist vor dem Hintergrund des graduellen Abwendens von der Coke'schen Doktrin seit der Glorreichen Revolution, deren Gedankengut sich in den Köpfen der Richter zu diesem Zeitpunkt schon fast 100 Jahre zu festigen in der Lage war, und den jüngsten Ereignissen der französichen [sic!] Revolution (1789-1794) in Frankreich verständlich. Insoweit umging Lord Kenyon das Problem der kontrollierenden Macht des common law geflissentlich und berief sich stattdessen auf eine lange Reihe von Präzedenzfällen, in denen die Betroffenen die Abgabe derartiger Streitfälle an die King's Bench im Wege der certiorari ohne Beanstandungen hingenommen hatte, wobei er versicherte:


„If this [die Frage der Zulässigkeit des „certiorari“787] were res integra [noch nicht von einem Gericht behandelt788], we should consider whether the extensive words of this statute ought not be narrowed in their construction, in order to arrive at that point which is the object of all laws, the attainment of justice.“789

Nach alledem ist es extrem unwahrscheinlich, dass Lord Kenyon für sich ein materielles Prüfungsrecht in Anspruch nehmen wollte. Vielmehr sprechen der Eifer, mit dem er auf über zwei Folioseiten hinweg Präzedenz auf Präzedenz dafür anhäufte, dass s. 5 Bridges and Highway [sic!] Act 1701 obsolet sei, für das Gegenteil.790


787 Anm. d. Verf.

788 Anm. d. Verf.

789 E.R. 101, 507 und 508.

790 Ebenso Plucknett, H.L.R. 1926/27, 30 (57); Vollmer, 122.

Von der Konsequenz, den hiermit als vorrangig anerkannten Grundsatz: nemo judex in propria causa nun auch auf den konkreten Fall anzuwenden, schreckte LORD KENYON allerdings zurück. Stattdessen stützte er sich auf eine lange Reihe von Präzedenzien, in denen die Betroffenen die Abgabe derartiger Streitfälle an die KING'S BENCH aufgrund „certiorari” ohne Beanstanden hingenommen hatten, wobei er freilich versicherte284:
„If this (die Frage der Zulässigkeit des „certiorari") were res integra (noch nicht von einem Gericht behandelt), we should consider whether the the [sic!] extensive words of this statute ought not to be narrowed in their construction, in order to arrive at that point which is the object of all laws, the attainment of justice.”

Ob LORD KENYON, vor die Entscheidung gestellt, wirklich ein materielles Prüfungsrecht für sich in Anspruch genommen hätte, ist mehr als

[Seite 122]

zweifelhaft. Der Eifer, mit dem KENYON diese Frage zu umgehen suchte, indem er über zwei Folioseiten hinweg Präzedenz auf Präzedenz dafür anhäufte, daß § 5 BRIDGES AND HIGHWAYS ACT obsolet sei, läßt eher das Gegenteil vermuten285. Die Zeiten, in denen Richter wie LORD COKE, SIR HENRY HOBART und wohl auch noch LORD HOLT den Grundsatz: „nemo judex in propria causa” als selbstverständlichen Prüfungsmaßstab für ACTS OF PARLIAMENT ansahen, sind jedenfalls vorbei.


284 E.R. 101, S.507/08.

285 Vgl. Plucknett, Jud. Review, in H.L.R. 1926/27, S. 57.

Anmerkungen

Vollmer wird am Ende der Fn 790 als "Ebenso" genannt. Daraus wird nicht erkennbar, dass (mit Ausnahme des eingeschobenen zweiten Satzes) Gedankengang und ganze Formulierungen der Vorlage von Vollmer folgen.

In Fn 787 und 788 eignet sich Rm die erklärenden Einschübe Vollmers im Kenyon-Zitat an.

Sichter
(Morinola), SleepyHollow02



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