von Prof. Dr. Ronald Moeder
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[1.] Rm/Fragment 134 06 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2022-02-01 14:31:23 Numer0nym | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Vollmer 1969 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 134, Zeilen: 6-26, 102-105 |
Quelle: Vollmer 1969 Seite(n): 121-122, Zeilen: 26-39, 104; 1-7, 101 |
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Dennoch scheute Lord Kenyon davor zurück, aus dem Gesagten die Konsequenzen zu ziehen und den gemeinrechtlichen Grundatz [sic!] „nemo judex in propria causa“ auf den konkreten Fall anzuwenden. Dies ist vor dem Hintergrund des graduellen Abwendens von der Coke'schen Doktrin seit der Glorreichen Revolution, deren Gedankengut sich in den Köpfen der Richter zu diesem Zeitpunkt schon fast 100 Jahre zu festigen in der Lage war, und den jüngsten Ereignissen der französichen [sic!] Revolution (1789-1794) in Frankreich verständlich. Insoweit umging Lord Kenyon das Problem der kontrollierenden Macht des common law geflissentlich und berief sich stattdessen auf eine lange Reihe von Präzedenzfällen, in denen die Betroffenen die Abgabe derartiger Streitfälle an die King's Bench im Wege der certiorari ohne Beanstandungen hingenommen hatte, wobei er versicherte:
Nach alledem ist es extrem unwahrscheinlich, dass Lord Kenyon für sich ein materielles Prüfungsrecht in Anspruch nehmen wollte. Vielmehr sprechen der Eifer, mit dem er auf über zwei Folioseiten hinweg Präzedenz auf Präzedenz dafür anhäufte, dass s. 5 Bridges and Highway [sic!] Act 1701 obsolet sei, für das Gegenteil.790 787 Anm. d. Verf. 788 Anm. d. Verf. 789 E.R. 101, 507 und 508. 790 Ebenso Plucknett, H.L.R. 1926/27, 30 (57); Vollmer, 122. |
Von der Konsequenz, den hiermit als vorrangig anerkannten Grundsatz: nemo judex in propria causa nun auch auf den konkreten Fall anzuwenden, schreckte LORD KENYON allerdings zurück. Stattdessen stützte er sich auf eine lange Reihe von Präzedenzien, in denen die Betroffenen die Abgabe derartiger Streitfälle an die KING'S BENCH aufgrund „certiorari” ohne Beanstanden hingenommen hatten, wobei er freilich versicherte284:
Ob LORD KENYON, vor die Entscheidung gestellt, wirklich ein materielles Prüfungsrecht für sich in Anspruch genommen hätte, ist mehr als [Seite 122] zweifelhaft. Der Eifer, mit dem KENYON diese Frage zu umgehen suchte, indem er über zwei Folioseiten hinweg Präzedenz auf Präzedenz dafür anhäufte, daß § 5 BRIDGES AND HIGHWAYS ACT obsolet sei, läßt eher das Gegenteil vermuten285. Die Zeiten, in denen Richter wie LORD COKE, SIR HENRY HOBART und wohl auch noch LORD HOLT den Grundsatz: „nemo judex in propria causa” als selbstverständlichen Prüfungsmaßstab für ACTS OF PARLIAMENT ansahen, sind jedenfalls vorbei. 284 E.R. 101, S.507/08. 285 Vgl. Plucknett, Jud. Review, in H.L.R. 1926/27, S. 57. |
Vollmer wird am Ende der Fn 790 als "Ebenso" genannt. Daraus wird nicht erkennbar, dass (mit Ausnahme des eingeschobenen zweiten Satzes) Gedankengang und ganze Formulierungen der Vorlage von Vollmer folgen. In Fn 787 und 788 eignet sich Rm die erklärenden Einschübe Vollmers im Kenyon-Zitat an. |
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