von Prof. Dr. Ronald Moeder
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[1.] Rm/Fragment 073 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2022-02-22 07:59:56 Numer0nym | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Von Bernstorff 1996 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 73, Zeilen: 1-6, 101-112 |
Quelle: von Bernstorff 1996 Seite(n): 12, 13, Zeilen: S. 12: 20-26, 109-121, S. 13: 101. |
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[Fehlt dagegen ein allgemeiner Interpretationsbegriff nach Aufzäh]lung vieler besonderer Begriffe, so kommt die expressio-unius-est-exclusio-alterus-Regel zur Anwendung. Danach sind die alleinstehenden besonderen Begriffe exklusiv zu verstehen; eine weitere Interpretation ist unzulässig.404 Schließlich gibt es noch die Auslegungsregel noscitur a sociis, wonach in Zweifelsfragen bei Begriffen aus dem Satz- und Wortzusammenhang herausinterpretiert werden kann.405
[In diesem Fall hatte sich ein Elektriker bei der Ausführung seiner Arbeiten verletzt, als er auf eine offenliegende Leitung trat, und verklagte das London Electricity Board, da der Arbeitsplatz nicht genügend,] beleuchtet war, um eine Gefahr (danger) auszuschließen. Das Gesetz, auf welches er sich dabei bezog, der „Electricity Factories Act Special Regulation" [sic!], umfasste nur „danger from shock, burn or other injury“. Die Gefahr des versehentlichen Tritts auf eine offenliegende Leitung war nicht „eiusdem generis“ gegeben, da die speziellen Regelungen „shock, burn, other injury“ einen Fehltritt auf eine offene Leitung nicht miterfassten; vgl. insoweit die Darstellung bei Graf v. Bernstorff, 12, FN 31 (m. w. H.). 404 Vgl. The Times, 26.11.1982 (zit. nach Graf v. Bernstorff, 12, FN 31): Diese Entscheidung hatte die Einbürgerung eines Hong-Kong-chinesischen Kindes zum Gegenstand, dessen Mutter chinesischer, der Vater englischer Abstammung war. Die Einbürgerung wurde abgelehnt, weil das Einbürgerungsgesetz nur eine englische „Mutter“, nicht aber ein englisches Elternteil erlaubt. 405 Vgl. Muir v. Keay (1875) L.R. 10 Q.B., 594. |
Fehlt dagegen ein allgemeiner Interpretationsbegriff nach Aufzählung vieler besonderer Begriffe, dann sind diese alleinstehenden besonderen Begriff exclusiv zu verstehen; eine weitergehende Interpretation ist dann nicht möglich (expressio-unius-est-exclusio-alterus-Regel). Schließlich gibt es die Interpretationsregel noscitur a sociis, wonach in Zweifelsfragen bei Begriffen aus dem Satz- und Wortzusammenhang herausinterpretiert werden kann31.
31 [...] (Ein Elektriker verletzte sich bei Ausführung seiner Arbeiten, als er auf eine offenliegende Leitung trat, und verklagte das London Electricity Board, da der Arbeitsplatz nicht genügend beleuchtet war, um eine Gefahr (danger) auszuschließen. Das Gesetz, auf welches er sich dabei bezog, der "Electricity Factories Act Special Regulations", umfaßte nur "danger from shock, burn or other injury". Die Gefahr des versehentlichen Tritts auf eine offenliegende Leitung war nicht "ejusdem generis" erfaßt, da die speziellen Regelungen "shock, burn, other injury" einen Fehltritt auf eine offene Leitung nicht miterfaßten); zur Expressio Unius Rule R. v. Immigration Appeals Adjudicator, ex parte Crew, The Times, 26.11.1982 (Einbürgerung eines Hong-Kong-chinesischen Kindes war nicht möglich, da das Einbürgerungsgesetz nur eine englische "Mutter", nicht aber ein englisches Elternteil erlaubt. In diesem Fall war die Mutter chinesischer, der Vater englischer Abstammung); zur noscitur a sociis rule Muir v. Keay (1875) L.R. 10 Q.B. 594. |
Ein "Vgl. insoweit"-Verweis auf von Bernstorff sowie ein "zit. nach"-Verweis. Fortsetzung von Fragment_072_01. Die Auslegungsregel "Expressio unius est exclusio alterius" wird von Bernstorff im letzten Wort falsch geschrieben ("alterus"). Bei Rm findet sich der identische Fehler. |
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