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Inzidente Gesetzesprüfung im Vereinigten Königreich: Eine rechtsvergleichende Studie unter Berücksichtigung der Europäisierung des britischen Rechts

von Prof. Dr. Ronald Moeder

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[1.] Rm/Fragment 067 02 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2022-01-09 10:15:36 Numer0nym
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Vollmer 1969

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Morinola
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 67, Zeilen: 2-12, 101-104
Quelle: Vollmer 1969
Seite(n): 28-29, Zeilen: 28-33, 105-106; 1-6, 101-102
Unter Gesetzen versteht die britische Rechtsterminologie nur förmliche, von der „Queen in Parliament“ erlassene Acts of Parliament oder Statutes.361 Die „Queen in Parliament“ ist der britische Gesetzgeber. Sie verkörpert die Trias von Commons, Lords und Krone, deren Zusammenwirken und Konsens seit altersher für das rechtswirksame Zustandekommen der englischen Gesetze erforderlich ist.362 Lord Coke führte hierzu im vierten Teil seiner berühmten, erstmals 1641 erschienenen363 „Institutes of the Laws of England“ aus:

„There is no Act of Parliament but must have the consent of the Lords, [sic!] Commons and the Royal assent of the King, and as it apeareth [sic!] by Records or [sic!] Books, whatsoever passeth in Parliament by this threefold consent, hath the force of an Act of Parliament.364


361 Vgl. Dicey, 39; Jennings, Constitution, 137 f.; Wade / Phillips, 43 ff.

362 Vgl. Lyall, 24 ff.

363 Vgl. Maitland, History, 268.

364 Vgl. Coke IV, 24; vgl. ebenso The Prince’s Case (1606), E.R. 77, 496.

Unter Gesetzen versteht die englische Rechtsterminologie nur förmliche, von der “Queen in Parliament” erlassene ACTS OF PARLIAMENT oder STATUTES104. Die „Queen in Parliament“ ist der britische Gesetzgeber; sie verkörpert die Trias von COMMONS, LORDS und Krone, deren Zusammenwirken und Konsens seit altersher für das rechtswirksame Zustandekommen der englischen Gesetze erforderlich ist105.


[Seite 29]

Dazu bereits LORD COKE im vierten Teil seiner berühmten, erstmals 1641 erschienenen106 „Institutes of the Laws of England107:

„There is no Act of Parliament but must have the consent of the Lords, [sic!] Commons and the Royal assent of the King, and as it appeareth by Records and our Books, whatsoever passeth in Parliament by this threefolg [sic!] consent, hath the force of an Act of Parliament.”

104 Vgl. Dicey, Constitution, S. 39; Jennings, Constitution, S. 137, 138.

105 Vgl. Streifthau, S. 8; Chrimes, S. 112.

106 Vgl. Maitland, History, S. 268.

107 Coke IV, S. 25; vgl. auch THE PRINCE’S CASE (1606), in E.R. 77, S. 496.

Anmerkungen

Vollmer wird in Fn 366 genannt.

Bei Vollmer fehlt in dem Zitat von Coke gegenüber der zitierten Originalschrift vor dem Wort "Commons" das Wort "the". Die untersuchte Arbeit enthält dieselbe Auslassung.

Sichter
(Morinola), PlagProf:-)


[2.] Rm/Fragment 067 12 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2022-02-22 07:57:57 Numer0nym
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Von Bernstorff 1996

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 67, Zeilen: 12-25
Quelle: von Bernstorff 1996
Seite(n): 9, Zeilen: 6-18, 112-114
1. Parlamentarische Statutes

Der Gesetzgebungsvorgang beginnt mit dem Einbringen eines Gesetzesentwurfs (draft bill) im Parlament. Das englische Parlament besteht - wie bereits erörtert365 - aus zwei Kammern, dem House of Commons und dem House of Lords. Einige Gesetzesentwürfe, wie z.B. Gesetzesvorlagen über Steuern und Staatsausgaben (Money Bills), können nur im Unterhaus (House of Commons) durch die Minister der Krone eingebracht werden.366 Die meisten Gesetzesentwürfe erfolgen auf Initiative der Regierung und heißen dann Government Bills.367 Daneben können die Mitglieder beider Häuser Gesetzesvorlagen einbringen, sog. Private Members’ Bills, die meist nur eine Verabschiedungschance haben, wenn das Parlament die notwendige Zeit zur Auseinandersetzung mit dem entsprechenden Gesetzesvorschlag finden konnte.368 Dies war z.B. der Fall beim Murder Act 1965, beim [sic!] dem die Gesetzesgrundlage zur Abschaffung der Todesstrafe auf der Grundlage einer private members’ bill diskutiert und verabschiedet [wurde.369]


365 Vgl. FN 361-364.

366 Vgl. O. H. Phillips, 217; Vollmer, 29.

367 Vgl. Graf v. Bernstorff, 9.

368 Vgl. Lyall, 25.

369 Vgl. Graf v. Bernstorff, 9, FN 18 (m. w. H.).

a) Parlamentarische Statues

Der Verfahrensgang der Gesetzgebung beginnt mit dem Einbringen eines Gesetzesentwurfs (draft bill) im Parlament. Das englische Parlament besteht aus zwei Kammern, dem House of Commons und dem House of Lords (letzteres hat auch die Funktion des höchsten englischen Gerichts!)l7. Einige Gesetzesentwürfe können nur im House of Commons eingebracht werden. Die meisten Gesetzesentwürfe sind Government Bills, also Entwürfe, die von der Regierung eingebracht werden. Daneben haben die Mitglieder beider Häuser des Parlaments die Möglichkeit, Private Members' Bills einzubringen, die meist nur dann eine Chance zum Inkraftsetzen haben, wenn das Parlament die notwendige Zeit zur Auseinandersetzung mit dem Gesetzesvorschlag finden konnte18.


18 So beispielsweise geschehen beim Murder (Abolition of Death Penalty) Act, 1965, bei dem die Gesetzesgrundlage zur Abschaffung der Todesstrafe auf der Grundlage eines private members' bill diskutiert und verabschiedet wurde.

Anmerkungen

Zwei "Vgl."-Verweise auf von Bernstorff in insgesamt fünf Fußnoten lassen nicht erkennen, dass der Text überwiegend aus dieser Quelle stammt. Fortsetzung in Fragment_068_01.

Sichter
(PlagProf:)), WiseWoman



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