von Prof. Dr. Ronald Moeder
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[1.] Rm/Fragment 053 05 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2022-02-22 07:55:27 Numer0nym | Fragment, Gesichtet, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Von Bernstorff 1996 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 53, Zeilen: 5-10 |
Quelle: von Bernstorff 1996 Seite(n): 18, Zeilen: 2-4, 104-106 |
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Der Court of Appeal ist Appellationsgericht für England und Wales in Zivil- und Strafsachen. Er ist zuständig für Berufungen gegen Urteile des High Court of Justice und der County Courts, soweit nicht der Lord Chancellor bestimmte Fälle vor den County Courts von der Berufungsmöglichkeit zum Court of Appeal gemäß s. 77 County Court Act 1984 ausgeschlossen hat. | Der Court of Appeal ist das Appellationsgericht für England und Wales in Zivil- und Strafsachen. Er ist zuständig für Berufungen gegen Urteile des High Court of Justice und der County Courts40.
40 Dies ist etwas eingeschränkt worden durch den County Courts Act, 1984, s. 77 (2), wonach der Lord Chancellor bestimmte County-Court-Fälle von der Berufungsmöglichkeit zum Court of Appeal ausschließen kann. |
von Bernstorff wird nicht erwähnt. |
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[1.] Rm/Fragment 053 101 Zuletzt bearbeitet: 2022-02-12 20:37:40 Numer0nym | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Vollmer 1969 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 53, Zeilen: 101-110 |
Quelle: Vollmer 1969 Seite(n): 26, Zeilen: 6-17 |
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[296 [...] Er blieb erstinstanzlicher Richter in der Chancery und hatte zugleich Sitz] und Stimme im Court of Appeal, der seinerseits wiederum auch für Berufungen gegen Urteile des Master of the Rolls zuständig war. Dieses Amt hatte damals der berühmte Sir George Jessel (1824-1883) inne, von dem der Ausspruch stammt: „Vielleicht habe ich Unrecht, sicher habe ich gelegentlich Unrecht, aber ich habe nie Zweifel“ (zitiert nach: Romberg, 173 ff.). Als 1881 Lord Justice James starb und sich nach ihm kein anderer Richter fand, der mutig genug war, einem Gericht vorzusitzen, das ein Urteil des großen Jessel überprüfen sollte, wurde dieser mit typisch angelsächsischem „common sense" kurzerhand seiner erstinstanzlichen Richterpflichten entbunden und zum Präsident des Court of Appeal durch den Judicature Act 1881 befördert; vgl. die aufschlussreichen Darstellungen bei Holdsworth, Influence; 5 ff. und Vollmer, 25 ff. |
Er blieb erstinstanzlicher Richter in der CHANCERY und hatte zugleich Sitz und Stimme im COURT OF APPEAL, der seinerseits wiederum auch für Berufungen gegen Urteile des MASTER OF THE ROLLS zuständig war. Dieses Amt hatte damals der berühmte SIR GEORGE JESSEL (1824-1883)89 inne, von dem der Ausspruch stammt: „Vielleicht habe ich Unrecht, sicher habe ich gelegentlich Unrecht, aber ich habe nie Zweifel."90 Als 1881 LORD JUSTICE JAMES starb und sich niemand fand, der mutig genug war, einem Gericht vorzusitzen, das ein Urteil des großen JESSEL überprüfen sollte, wurde dieser mit typisch angelsächsischem common sense kurzerhand zum Präsidenten des COURT OF APPEAL befördert und damit seiner erstinstanzlichen Richterpflichten entbunden.
89 Vgl. Keir-Lawson, S.xxx. 90 Hier zitiert nach Romberg, S. 173, 174. |
Wörtlich übereinstimmend ohne adäquate Kennzeichnung der übernommenen Passagen. |
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[2.] Rm/Fragment 053 112 Zuletzt bearbeitet: 2022-02-22 07:55:40 Numer0nym | Fragment, Gesichtet, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Von Bernstorff 1996 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 53, Zeilen: 112-118 |
Quelle: von Bernstorff 1996 Seite(n): 18, Zeilen: 107-116 |
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298 Vgl. Gilbertshorpe [sic!] v. News Group Newspapers (1989), The Independent, 15.06.1989; Rantzen v. Mirror Group Newspapers (1993) 4 All E.R., 975 ff. unter Bezugnahme auf die Rules of Supreme Court 1981, order 59, r. 11 (1) und s. 8 (1), (2) Courts and Legal Services Act 1990. - In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit, dass der Court of Appeal nur mit einer Besetzung von zwei Richtern entscheiden kann, wenn dies vom Lord Chancellor vorgetragen und vom Master of the Rolls genehmigt wird; vgl. dazu Coldunell Ltd. v. Gallon (1986) 1 All E.R., 429 ff. |
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41 Ausnahmsweise ist eine völlig neue Beweisaufnahme und Tatsachenfeststellung gestattet, wenn es die Umstände erfordern, z. B. weil sich neue Tatsachen ergeben, so in Gilberthorpe v. News Group Newspapers (1989), The Independent, 15.6. 1989 und in neuerer Rspr. in Rantzen v. Mirror Group Newspapers (1993) 4 All E. R. 975 unter Bezugnahme auf die Rules of Supreme Court 1981, ord. 59,r. 11 (1) und den Courts and Legal Services Act 1990, s. 8 (1),(2). - Schließlich besteht in Ausnahmefällen auch die Möglichkeit, daß der Court of Appeal nur mit einer Besetzung von zwei Richtern entscheiden kann, wenn dies vom Lord Chancellor vorgetragen und vom Master of the Rolls genehmigt wird, hierzu die Rspr. in Coldunell Ltd. v. Gallon (1986) 1 All E. R. 429. |
von Bernstorff wird in Fn 299 auf S. 54 genannt. |
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