VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki
Inzidente Gesetzesprüfung im Vereinigten Königreich: Eine rechtsvergleichende Studie unter Berücksichtigung der Europäisierung des britischen Rechts

von Prof. Dr. Ronald Moeder

vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite

Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Rm/Fragment 050 04 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2022-02-22 07:54:33 Numer0nym
Fragment, Gesichtet, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Von Bernstorff 1996

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 50, Zeilen: 4-11
Quelle: von Bernstorff 1996
Seite(n): 17, Zeilen: 11-17, 24-26
Die dritte Hauptabteilung des High Court of Justice ist die Familiy [sic!] Division285, die als Familiengericht insbesondere für Scheidungsverfahren zuständig ist. Die 16 hier tätigen Richter - mit einem President of the Division als Vorsitzendem bzw. Vorsitzender - befassen sich auch mit Unterhaltsprozessen, vormundschaftlichen Angelegenheiten und nichtstreitigen Testamentssachen (probate matters). Generell werden diese Sachen vor dem Einzelrichter verhandelt.

Ferner ist der Divisonal [sic!] Court of the Familiy [sic!] Divison [sic!] Berufungsinstanz für Familiensachen aus den Magistrate’s [sic!] Courts286.


285 Früher war die Familiy [sic!] Division bekannt als „Probate, Divorce and Admirality [sic!] Division" (letztere ist jetzt in die Queen’s Bench Division integriert), die aus dem früheren Court of Probate, dem ehemaligen Court for Divorce and Matrimonial Causes sowie dem alten High Court of Admirality [sic!] hervorging; vgl. dazu auch FN 266.

286 Vgl. das Pamphlet des Central Office of Information (FN 258), 12.

Die dritte Hauptabteilung ist die Family Division, die als Familiengericht für Familiensachen, insbesondere für Scheidungsverfahren, zuständig ist. Die 16 hier tätigen Richter mit einem "President of the Division" als Vorsitzenden befassen sich auch mit Unterhaltsprozessen, vormundschaftlichen Angelegenheiten und nichtstreitigen Testamentssachen (probate matters). Generell werden diese Verfahren vor dem Einzelrichter

verhandelt. [...] Und schließlich ist der Divisional Court of the Family Division Berufungsinstanz für Familiensachen aus Magistrates' Courts.

Anmerkungen

von Bernstorff wird am Ende des vorausgehenden Abschnitts zur Chancery Division erwähnt. Fußnote 266 samt Text sind hier als Bauernopfer dokumentiert (dort wird von Bernstorff als "vgl."-Verweis erwähnt. Fünf Flüchtigkeitsfehler beim Übertragen im Fließtext, drei weitere in Fußnote 285.

Könnte alternativ auch als Bauernopfer gewertet werden.

Sichter
(PlagProf:)), WiseWoman


[1.] Rm/Fragment 050 101
Zuletzt bearbeitet: 2022-02-22 07:54:47 Numer0nym
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Von Bernstorff 1996

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
PlagProf:-)
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 50, Zeilen: 101-104
Quelle: von Bernstorff 1996
Seite(n): 17, Zeilen: 104-109
&#8203

[283 [...] Außerhalb Londons werden diese Fälle in den County Courts verhandelt, die eine besondere Sachzuständigkeit für Konkursfälle haben. Eine letzte] Unterabteilung, der „Patents Court“, behandelt patentrechtliche Streitigkeiten, soweit nicht spezielle „Patents County Courts" zuständig sind. Bisher gibt es erst einen, den Edmonton County Court (vgl. hierzu im übrigen den Copyrights, Designs and Patents Act 1988, Part VI); vgl. insgesamt Graf v. Bernstorff, 17.

&#8203

38 [...]; außerhalb Londons werden diese Fälle in County Courts verhandelt, die eine besondere Fazilität für Konkursfälle haben. Eine letzte Unterabteilung, der "Patents Court", behandelt patentrechtliche Streitigkeiten, soweit nicht spezielle "Patents County Courts" zuständig sind. Eine letzte Unterabteilung, der "Patents Court", behandelt patentrechtliche Streitigkeiten, soweit nicht spezielle "Patents County Courts" zuständig sind. Bisher gibt es erst einen, den Edmonton County Court (vgl. hierzu im übrigen den Copyright, Designs and Patents Act, 1988, Part VI).

Anmerkungen

Nur ein "vgl."-Verweis auf von Bernstorff.

Fortsetzung von Fragment_049_22. Rm verschlimmbessert den Titel des Copyright, Designs and Patents Act 1988, bei dem Copyright tatsächlich im Singular steht.

Sichter
(PlagProf:)), WiseWoman



vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:WiseWoman, Zeitstempel: 20130216214943