von Prof. Dr. Ronald Moeder
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[1.] Rm/Fragment 049 02 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2022-02-22 07:54:03 Numer0nym | Fragment, Gesichtet, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Von Bernstorff 1996 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 49, Zeilen: 2-4 |
Quelle: von Bernstorff 1996 Seite(n): 17, Zeilen: 4-6 |
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Die Chancery Division, besetzt mit derzeit 19 Richtern unter dem Vorsitz des Lord Chancellor278, der selbst nicht Recht spricht, ist vor allem zuständig für Klagen auf Vertragserfüllung (performance of contract).
278 [...] |
Die Chancery Division, besetzt mit derzeit 13 Richtern unter dem Vorsitz des Lord Chancellor, der selbst nicht Recht spricht, ist vor allem zuständig für Klagen auf Vertragserfüllung. |
Rm übernimmt ohne Kennzeichnung mehrere Absätze aus von Bernstorff und teilt diese über mehrere Fragmente auf. Dieses Fragment ist das erste von zweien auf S. 49, das andere ist Fragment_049_22. Der gesamte Raum zwischen diesen Fragmenten wird gefüllt mit einer Übernahme aus Vollmer Fragment_049_04. Im vorliegenden Fragment übernimmt Rm ungeprüft eine inhaltlich sehr fragwürdige Aussage, denn Klagen auf Vertragserfüllung machen nur einen verschwindend kleinen Teil des Geschäftsanfalls bei der Chancery Division aus. |
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[2.] Rm/Fragment 049 04 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2022-01-08 09:16:50 Numer0nym | Fragment, Gesichtet, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Vollmer 1969 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 49, Zeilen: 4-21, 106-107 |
Quelle: Vollmer 1969 Seite(n): 24, Zeilen: 14-32, 103-104 |
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Die Chancery Division hat 1873 den High Court of Chancery, das Kanzleigericht des Lordkanzlers, ersetzt. Sie ist wie die drei Gerichte des Common Law (King’s Bench, Common Pleas und Exchequer279) ebenfalls aus dem Kronrat, der Curia Regis280, entstanden. Seine Aufgabe war es, gegenüber den erstarrten Rechtsgrundsätzen des Common Law die Einzelfallgerechtigkeit wieder zur Geltung zu bringen. Diese sog. Billigkeitsrechtsprechung (Equity), deren Quelle das Gewissen (conscience) des Lordkanzlers war, stand im Zusammenhang mit den absolutistischen Bestrebungen des englischen Königtums. Sie bildeten [sic!] das privatrechtliche Gegenstück zu den zeitgleich entstandenen strafrechtlichen Funktionen der berüchtigten Sternkammer (Star Chamber), konnten [sic!] aber im Gegensatz zu dieser die Glorreiche Revolution von 1688 überdauern, da ihre Rechtsprechung als Heilmittel gegen den Rigorismus des Common Law empfunden wurde.281 Durch die große Gerichtsreform von 1873, die den High Court of Chancery mit den Common Law-Gerichten zu einer einheitlichen Gerichtsorganisation verband, wurde die organisatorische Trennung von gemeinrechtlicher (Common Law) und Billigkeitsrechtsprechung (Equity) aufgegeben. Dieselben Gerichte wenden seitdem in gewissen Fällen Common Law, in anderen Equity an.282
279 Vgl. FN 266. 280 Vgl. FN 266 281 Vgl. Radbruch, 31 f. 282 Vgl. Radbruch, 31, 33. |
Die CHANCERY DIVISION hat 1873 den HIGH COURT OF CHANCERY, das Kanzleigericht des Lordkanzlers, ersetzt. Dieses ist wie die drei Gerichte des COMMON LAW (KING’S BENCH, COMMON PLEAS und EXCHEQUER) ebenfalls aus dem Kronrat hervorgegangen. Seine Aufgabe bestand darin, gegenüber den erstarrten Rechtssätzen des COMMON LAW die Gerechtigkeit des Einzelfalles wieder zur Geltung zu bringen. Diese Rechtsprechung nach Billigkeit (EQUITY), deren Quelle das Gewissen (conscience) des Lordkanzlers war, stand im Zusammenhang mit den absolutistischen Bestrebungen des englischen Königtums. Sie bildete das privatrechtliche Seitenstück zu den gleichzeitigen strafrechtlichen Funktionen der berüchtigten Sternkammer (STAR CHAMBER), konnte aber im Gegensatz zu dieser die Glorreiche Revolution von 1688 überdauern, da ihre Rechtsprechung als Heilmittel gegen den Rigorismus des COMMON LAW empfunden wurde82. Durch die große Gerichtsreform von 1873, die das Kanzleigericht mit den COMMON-LAW-Gerichten zu einer einheitlichen Gerichtsorganisation verband, wurde die organisatorische Trennung von gemeinrechtlicher und Billigkeitsrechtsprechung aufgehoben; dieselben Gerichte wenden seitdem in gewissen Fällen COMMON LAW, in anderen Fällen EQUITY an83.
82 Vgl. Radbruch, S. 31, 32. 83 Vgl. a.a.O., S. 33. |
Vollmer wird nicht genannt. Im drittletzten Satz wurden die Verben aus der Vorlage in den Plural versetzt, wodurch ein sinnwidriger Bezug auf "absolutistische Bestrebungen" anstatt auf "Equity" entsteht. |
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[3.] Rm/Fragment 049 22 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2022-02-22 07:54:18 Numer0nym | Fragment, Gesichtet, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Von Bernstorff 1996 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 49, Zeilen: 22-25, 109-112 |
Quelle: von Bernstorff 1996 Seite(n): 17, Zeilen: 6-10, 101-107 |
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Ausdrücklich zugewiesen sind dieser division die Finanz- und Patentgerichtsbarkeit sowie Gebrauchsmuster- und Warenzeichensachen. Außerdem ist diese division das Erbschafts- und Nachlassgericht, das auch streitige Testamentssachen bearbeitet.283
283 Gesellschaftsrechtliche Fragen werden in einer Unterabteilung, dem Companies Court (besetzt durch einen High Court Judge als Einzelrichter), behandelt. Konkursrechtliche Fragen werden im Bankruptcy Court durch Registrars verhandelt, wobei diese Tätigkeit sich auf London beschränkt. Außerhalb Londons werden diese Fälle in den County Courts verhandelt, die eine besondere Sachzuständigkeit für Konkursfälle haben. Eine letzte [Unterabteilung, der „Patents Court“, behandelt patentrechtliche Streitigkeiten, soweit nicht spezielle „Patents County Courts" zuständig sind.] |
Ausdrücklich zugewiesen sind der Kammer die Finanz- und Patentgerichtsbarkeit sowie Gebrauchsmuster- und Warenzeichensachen. Außerdem ist die Kammer das Erbschafts-· und Nachlaßgericht, das auch streitige Testamentssachen bearbeitet38.
38 Gesellschaftsrechtliche Fragen werden in einer Unterabteilung, dem Companies Court (besetzt durch einen Einzelrichter), behandelt. Konkursrechtliche Fragen werden im "Bankruptcy Court" durch Registrars verhandelt, wobei diese Tätigkeit sich auf London beschränkt; außerhalb Londons werden diese Fälle in County Courts verhandelt, die eine besondere Fazilität für Konkursfälle haben. Eine letzte Unterabteilung, der "Patents Court", behandelt patentrechtliche Streitigkeiten, soweit nicht spezielle "Patents County Courts" zuständig sind. [...] |
von Bernstorff wird in Fn 283 auf S. 50 genannt. Fortsetzung in Fragment_050_101. |
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