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Inzidente Gesetzesprüfung im Vereinigten Königreich: Eine rechtsvergleichende Studie unter Berücksichtigung der Europäisierung des britischen Rechts

von Prof. Dr. Ronald Moeder

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[1.] Rm/Fragment 023 07 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2022-01-18 08:16:08 Numer0nym
Fragment, Gesichtet, Rm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Vollmer 1969

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 23, Zeilen: 7-15
Quelle: Vollmer 1969
Seite(n): 10, Zeilen: 10-21
Formelle und materielle Gesetzesprüfung erweisen sich als wesentlich verschieden: Nur bei der materiellen Gesetzesprüfung muss der Maßstab, der an das zu messende Gesetz angelegt wird, begrifflich eine stets ranghöhere Norm voraussetzen.129 Für die formelle Gesetzesprüfung kommt es hingegen auf den Rang des Bewertungsmaßstabes, also der das Gesetzgebungsverfahren regelnden Vorschriften, nicht an. Diese verdanken ihre Fähigkeit, Kontrollnormen sein zu können, vielmehr ihrer logischen Priorität gegenüber den zu prüfenden Gesetzen. Erst durch sie lässt sich nämlich überhaupt bestimmen und erkennen, was ein Gesetz ist.130

129 Vgl. Marcic, 127; Maunz, 239 (242).

130 So auch Gray, 76; Latham (FN 114), 523.

Bei näherer Betrachtung erweisen sich vielmehr die Kriterien, nach denen sich die Gültigkeit eines Gesetzes beurteilt, für beide Arten des richterlichen Prüfungsrechts als wesentlich verschieden: Nur bei der materiellen Normenkontrolle muß der Maßstab, der an das zu messende Gesetz (oder an die zu messende Verordnung) angelegt wird, begrifflich stets eine ranghöhere Rechtsnorm sein4. Für die formelle Gesetzeskontrolle kommt es dagegen auf den Rang des Bewertungsmaßstabes, also der den Gesetzwerdungsgang regelnden Verfahrensvorschriften, nicht an. Diese verdanken ihre Fähigkeit, Kontrollnormen sein zu können, vielmehr ihrer logischen Priorität gegenüber den zu prüfenden Gesetzen. Erst durch sie läßt sich nämlich überhaupt bestimmen und erkennen, was ein Gesetz ist5.

4 Vgl. Marcic, S. 127; Maunz, S. 239, 242.

5 Vgl. J.C.Gray, S. 76; Latham, Law, S. 523; ders., Parliament, S.152ff.

Anmerkungen

Inhaltlich und in großen Teilen im Wortlaut übereinstimmend - bis hinein in die Literaturangaben, ohne dass dies gekennzeichnet wurde.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Graf Isolan, Zeitstempel: 20130306103251