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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 19, Zeilen: 9-30
Quelle: Zechel 2006
Seite(n): 53, Zeilen: 10-30
Die amtliche Überwachung umfasst unter anderem Überprüfungen (Audits) der guten Hygienepraxis und der Verfahren, die auf eine Gefahrenanalyse und die Überwachung kritischer Kontrollpunkte (HACCP-Verfahren) gestützt sind. Bezüglich der guten Hygienepraxis ist zu überprüfen, ob die Lebensmittelunternehmer kontinuierlich und ordnungsgemäß Verfahren anwenden, die mindestens folgendes abdecken:

• Prüfung der Informationen zur Lebensmittelkette
• Gestaltung und Instandhaltung der Betriebsstätten und der Einrichtungen
• Hygiene vor, während und nach Durchführung der Tätigkeiten
• persönliche Hygiene
• Unterweisung in Hygiene und Arbeitsverfahren
• Schädlingsbekämpfung
• Überprüfung der Wasserqualität
• Temperaturkontrolle
• Kontrolle ein- und ausgehender Lebensmittellieferungen und der Begleitdokumente

Bei den Überprüfungen hat die zuständige Behörde besondere Aufmerksamkeit auf die Feststellung zu verwenden, ob das Personal und die vom Personal im Betrieb verrichteten Tätigkeiten auf allen Produktionsstufen die einschlägigen Anforderungen der o. g. Verordnungen erfüllen. Zusätzlich zu dieser Überprüfung kann die zuständige Behörde sich mit Hilfe von Leistungstests vergewissern, dass die Leistung des Personals bestimmten Parametern entspricht (Heeschen 2004).


Heeschen, W. (2004)
Das neue EU-Hygienepaket. Rechtstexte und Hintergründe.
1. Aufl., Behr’s Verlag, Hamburg, 7-41

Die amtliche Überwachung umfasst unter anderem Überprüfungen (Audits) der Guten Hygienepraxis und der Verfahren, die auf einer Gefahrenanalyse und der Überwachung kritischer Kontrollpunkte (HACCP-Verfahren) gestützt sind. Bezüglich der guten Hygienepraxis ist zu überprüfen, ob die Lebensmittelunternehmer kontinuierlich und ordnungsgemäß Verfahren anwenden, die mindestens Folgendes abdecken:

- Prüfung der Informationen zur Lebensmittelkette
- Gestaltung und Instandhaltung der Betriebsstätten und der Einrichtungen
- Hygiene vor, während und nach Durchführung der Tätigkeiten
- persönliche Hygiene
- Unterweisung in Hygiene und Arbeitsverfahren
- Schädlingsbekämpfung
- Wasserqualität
- Temperaturkontrolle
- Kontrolle ein- und ausgehender Lebensmittellieferungen und der Begleitdokumente

Bei den Überprüfungen hat die zuständige Behörde besondere Aufmerksamkeit zu verwenden auf die Feststellung, ob das Personal und die vom Personal im Betrieb verrichteten Tätigkeiten auf allen Produktionsstufen die einschlägigen Anforderungen der o. g. Verordnungen erfüllen. Zusätzlich zu dieser Überprüfung kann die zuständige Behörde sich mit Hilfe von Leistungstests vergewissern, dass die Leistung des Personals bestimmten Parametern entspricht. [...] (HEESCHEN, 2004)


HEESCHEN, W. (2004)
Das neue EU-Hygienepaket. Rechtstexte und Hintergründe.
Verlag Behr’s, 1. Auflage 2004, 7-41

Anmerkungen

Keine hinreichende Kennzeichnung der bis auf minimale Änderungen identischen Passage.

Der Literaturverweis der Quelle auf (HEESCHEN, 2004) erfolgt auf der Folgeseite.

Der Text selbst stimmt im wesentlichen bereits mit Teilen der Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 überein (vgl. Raw/Fragment_019_09b).

Sichter
(Graf Isolan), fret