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Untersuchte Arbeit: Seite: 9, Zeilen: 18-27 |
Quelle: Zechel 2006 Seite(n): 3, Zeilen: 33-42 |
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Das Nahrungsmittelgesetz von 1879 wurde schließlich durch das Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen (Lebensmittelgesetz LMG) vom 25.07.1927 abgelöst. Es schloss sich in seinen Grundregeln dem Nahrungsmittelgesetz von 1879 an, gab aber die ohnehin nicht eindeutige Unterscheidung zwischen Nahrungs- und Genussmitteln auf und sprach nur noch von Lebensmitteln. Statt des Ausdrucks „Gebrauchsgegenstände“ wurde der weitergehende Ausdruck „Bedarfsgegenstände“ gewählt. Der Begriff „Lebensmittel“ wurde definiert. Wie im Nahrungsmittelgesetz war es verboten, Lebensmittel, deren Genuss die menschliche Gesundheit schädigen kann, herzustellen oder in den Verkehr zu bringen (Zipfel u. Rathke 2001).
Zipfel, W. u. K-D. Rathke (2001) |
Das Nahrungsmittelgesetz von 1879 wurde schließlich durch das Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfgegenständen (Lebensmittelgesetz LMG) vom 25.07.1927 abgelöst. Es schloss sich in seinen Grundregeln dem Nahrungsmittelgesetz von 1879 an, gab aber die ohnedies nicht eindeutige Unterscheidung zwischen Nahrungs- und Genussmitteln auf und sprach nur noch von Lebensmitteln, statt des Ausdrucks „Gebrauchsgegenstände“ wurde der weitergehende Ausdruck „Bedarfsgegenstände“ gewählt. Der Begriff „Lebensmittel“ wurde definiert. Wie im Nahrungsmittelgesetz war es verboten, Lebensmittel, deren Genuss die menschliche Gesundheit zu schädigen geeignet ist, herzustellen oder in den Verkehr zu bringen (§ 3 Abs. 1a und b). |
Keine hinreichende Kennzeichnung der übernommenen Passagen. |
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