|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 9, Zeilen: 4,6-11 |
Quelle: Zechel 2006 Seite(n): 3, Zeilen: 1-7, 10-11 |
---|---|
Die Entwicklung des nationalen Lebensmittelrechts
[...] Die erste lebensmittelrechtliche Regelung erfolgte auf deutscher Ebene durch das Gesetz betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genussmitteln und Gebrauchgegenständen vom 14.05.1879, kurz Nahrungsmittelgesetz von 1879. Diese erste umfassende Kodifikation des Lebensmittelrechts unterstellte den Verkehr mit Nahrungs- und Genussmitteln einer Beaufsichtigung. Bereits in diesem Gesetz wurde mit Strafe bedroht, wer wissentlich Nahrungsmittel, die verdorben oder verfälscht sind, verkauft und wer zum Zwecke der Täuschung im Handel und Verkehr Nahrungsmittel nachmacht oder verfälscht. |
2 Die Entwicklung des nationalen Lebensmittelrechts
Die erste lebensmittelrechtliche Regelung erfolgte auf deutscher Ebene durch das Gesetz betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genussmitteln und Gebrauchgegenständen vom 14.05.1879, kurz Nahrungsmittelgesetz von 1879. Diese erste umfassende Kodifikation des Lebensmittelrechts unterstellte den Verkehr mit Nahrungs- und Genussmitteln einer Beaufsichtigung (§ 1). Bereits in diesem Gesetz (§ 10) wurde mit Strafe bedroht: [...] 2. wer wissentlich Nahrungs- oder Genussmittel, welche verdorben oder nachgemacht oder verfälscht sind, unter Verschweigung dieses Umstandes verkauft oder unter einer zur Täuschung geeigneten Bezeichnung feilhält. |
Keine hinreichende Kennzeichnung der übernommenen Passagen. Unmittelbar danach beginnt Raw, den Gesetzestext paraphrasiert wiederzugeben. Am Ende des Abschnitts findet sich eine Verweis auf "Zipfel u. Rathke 2001", wörtliche Übernahmen sowie der Umfang der Übernahmen sind aber auf keinen Fall gekennzeichnet. |
|