von Dr. Ruth Angela Wernsmann
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[1.] Raw/Fragment 017 12 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-08-31 20:37:01 Hindemith | Fragment, Gesichtet, Raw, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Zechel 2006 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 17, Zeilen: 12-17 |
Quelle: Zechel 2006 Seite(n): 29, Zeilen: 2-6,14 |
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Gleich ist allen drei Verordnungen, dass sie den Mitgliedstaaten Gestaltungsspielraum einräumt, damit traditionelle Methoden auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln weiterhin angewandt werden können. Dabei werden auch die strukturellen Anforderungen der Betriebe berücksichtigt. Diese Flexibilität darf jedoch die Ziele der Lebensmittelhygiene nicht in Frage stellen (Hartig u. Untermann 2005). | Gleich ist allen drei Verordnungen, dass sie den Mitgliedstaaten Flexibilität einräumt, damit traditionelle Methoden auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln weiterhin angewandt werden können, wie auch in Bezug auf strukturelle Anforderungen an die Betriebe. Die Flexibilität darf jedoch die Ziele der Lebensmittelhygiene nicht in Frage stellen. [...] (HARTIG und UNTERMANN, 2005). |
Keine hinreichende Kennzeichnung der übernommenen Passagen. Man beachte auch den Bedeutungswandel: "Anforderungen an die Betriebe" wird zu "Anforderungen der Betriebe". |
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[2.] Raw/Fragment 017 20 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-09-04 11:49:08 Fret | Fragment, Gesichtet, Raw, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Zechel 2006 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 17, Zeilen: 20-21, 22-41 |
Quelle: Zechel 2006 Seite(n): 30, Zeilen: 4-9, 18-34 |
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Das so genannte H1-Papier ist die erste Verordnung des „Hygienepaketes“ und die Fortschreibung der Richtlinie 93/43 EWG über Lebensmittelhygiene. [...] Außerdem stellt sie die generelle Basisregelung der Lebensmittelhygiene für alle Betriebe in sämtlichen Bereichen der Lebensmittelkette einschließlich Urproduktion dar (Heeschen 2004).
Die Verordnung enthält: • das allgemeine Hygienegebot sowie die Verpflichtung zur angemessenen Beachtung der in den Anhängen (getrennt für Primärproduktion und Weiterverarbeitung) aufgeführten allgemeinen Hygienevorschriften, • die Verpflichtung zur Eigenkontrolle nach den Grundsätzen gemäß Codex Alimentarius (ausgenommen für die Primärproduktion) einschließlich einer Dokumentationspflicht der HACCP-bezogenen Maßnahmen, • eine allgemeine Registrierungspflicht, der alle Betriebe unterliegen (für Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs verarbeiten, besteht eine Zulassungspflicht), • die Forderung, dass Lebensmittelbetriebe in Drittländern, die in die Gemeinschaft liefern, gleiche Anforderungen zu erfüllen haben, • die Verfahren für die Erarbeitung und Prüfung von branchenbezogenen nationalen oder gemeinschaftlichen freiwilligen Leitlinien für eine gute Hygienepraxis sowie • Anhänge mit allgemeinen Hygienevorschriften, getrennt nach Primärproduktion und allen sonstigen Betriebsstätten (Stähle 2005). Heeschen, W. (2004) Stähle, S. (2005) |
Das sogenannte H1-Papier ist die erste Verordnung des besagten „Hygienepaketes“ und stützt sich inhaltlich auf das Konzept der Richtlinie 93/43/EWG über Lebensmittelhygiene, die mit Anwendung dieser Verordnung aufgehoben wird. Sie stellt eine generelle Basisregelung der Lebensmittelhygiene für alle Betriebe in sämtlichen Bereichen der Lebensmittelkette einschließlich der Urproduktion dar (HEESCHEN, 2004).
[...] Die Verordnung enthält nach HEESCHEN (2004) zusammengefasst: - das allgemeine Hygienegebot sowie die Verpflichtung zur Beachtung der in den Anhängen – getrennt für Primärproduktion und Weiterverarbeitung – aufgeführten allgemeinen Hygienevorschriften - die Verpflichtung zur Eigenkontrolle nach den Grundsätzen gemäß Codex Alimentarius (ausgenommen für die Primärproduktion) einschließlich einer Dokumentationspflicht der HACCP-bezogenen Maßnahmen - eine allgemeine Registrierungspflicht, der alle Betriebe unterliegen (für Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs verarbeiten, besteht eine Zulassungspflicht) - die Forderung, dass Lebensmittelbetriebe in Drittländern, die in die Gemeinschaft liefern, gleiche Anforderungen zu erfüllen haben - die Verfahren für die Erarbeitung und Prüfung von branchenbezogenen nationalen oder gemeinschaftlichen freiwilligen Leitlinien für eine Gute Hygienepraxis - Anhänge mit allgemeinen Hygienevorschriften, getrennt nach Primärproduktion und allen sonstigen Betriebsstätten HEESCHEN, W. (2004) |
Keine hinreichende Kennzeichnung der übernommenen Passagen. Der Hinweis, dass die Zusammenfassung Heeschen (2004) - wahrscheinlich im Wortlaut - folgt, wurde gelöscht. |
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