Angaben zur Quelle [Bearbeiten]
Autor | Norbert Elias |
Titel | Studien über die Deutschen. Machtkämpfe und Habitusentwicklung im 19. und 20. Jahrhundert |
Herausgeber | Michael Schröter |
Ort | Frankfurt am Main |
Verlag | Suhrkamp |
Ausgabe | 2. Aufl. |
Jahr | 1989 |
Anmerkung | Die Verf. gibt nicht an, welche Auflage sie benutzte. Die 1. und die 2. Aufl. erschienen beide 1989 mit einem Umfang von je 555 Seiten. Verglichen wurde mit der 2. Aufl. |
Literaturverz. |
ja |
Fußnoten | ja |
Fragmente | 2 |
Fragmente der Quelle:
[1.] Yb/Fragment 178 107 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2015-06-23 07:02:07 PlagProf:-) | Elias 1989, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Yb |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 178, Zeilen: 107-116 |
Quelle: Elias 1989 Seite(n): 97, Zeilen: Fn. 34 |
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866 Im Laufe des 19. Jahrhunderts machte die Handhabung der Ehrengerichtsbarkeit eine tolerantere Auslegung des Ehrenkanons möglich, da immer mehr hochgestellte bürgerliche Beamte und Professoren zu den höheren Kreisen zählten. 1894 wurde Geheimrat Adolf Wagner von Freiherr von Stumm-Hallberg zum Duell herausgefordert. Er bat um die Bildung eines Ehrengerichts. Er wolle seine Äußerungen, die der Herausforderer als Beleidigung empfunden hatte, zurückzunehmen, wenn dieser es ihm gleich tun würde. Das Ehrengericht stimmte Geheimrat Adolf Wagner zu, worauf das Duell nicht stattfand. Zwar wurde dies von der Gesellschaft nicht gut geheißen, in der Herr von Stumm verkehrte, dennoch war seine Ehre intakt, da er sich strikt an die Regeln des Ehrenkanons gehalten hatte. Vgl. Zobeltitz, Fedor von: Chronik der Gesellschaft unter dem letzten Kaiserreich, 2 Bde., Hamburg 1922, hier: Bd. 1, S. 10. | 34 Es ist vielleicht nützlich hinzuzufügen, daß im Laufe des 19. Jahrhunderts, und vor allem mit der Integration hochgestellter bürgerlicher Beamter und Professoren in die höfische Gesellschaft des Kaiserreichs, die Handhabung der Ehrengerichtsbarkeit eine tolerantere Auslegung des Ehrenkanons möglich machte, besonders im Falle von Zivilisten. Als am Beginn des Jahres 1894 der schneidige Freiherr von Stumm-Hallberg den bekannten Geheimrat Adolf Wagner zum Duell herausforderte, ersuchte der letztere um die Bildung eines Ehrengerichts. Er erklärte sich gern bereit, seine Äußerungen, die Herr von Stumm als Beleidigung empfunden hatte, zurückzunehmen, wenn dieser dieselbe Bereitschaft in bezug auf seine eigenen beleidigenden Äußerungen zeigen würde. Soweit sich feststellen läßt, entschied das Ehrengericht in seinem Sinne. Das Duell fand nicht statt. Die gute höfische Gesellschaft, in der Herr von Stumm verkehrte, verschrie zwar das Verhalten des Gelehrten als ehrlos, aber da er sich in seinem Vorgehen strikt an die Regeln des Ehrenkanons gehalten hatte, konnte man ihm nichts anhaben. (Das Vorstehende nach Zobeltitz, a. a. O. [Anm. 31], Bd. 1, S. 10.) |
Auf der angegebenen Seite 10 geht es bei Zobeltitz nicht um Duelle oder Aspekte der Ehrengerichtsbarkeit, sondern um französische Migranten in Berlin, siehe [1]. Dies deutet darauf hin, dass Zobeltitz (1922) der Verf. selbst nicht vorgelegen hat und die Übernahme aus Elias (1989) erfolgte, wo sich dieser Referenzierungsfehler ebenfalls findet. Die entsprechenden Inhalte finden sich bei Zobeltitz tatsächlich auf S. 64 f., siehe [2]. |
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[2.] Yb/Fragment 197 20 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2015-06-23 07:01:03 PlagProf:-) | BauernOpfer, Elias 1989, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Yb |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 197, Zeilen: 20 ff. |
Quelle: Elias 1989 Seite(n): 100, Zeilen: 32-40 |
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Die Beherrschung der subtilen Umgangsstrategien guter Gesellschaften, die deren Mitglieder schon von Kindheit an absorbieren, ist nicht zuletzt ein Symbol der Zugehörigkeit zu der als besonders wertvoll erachteten Gruppe und nährt beim Praktizieren dieser Strategien immer wieder das Bedürfnis nach Bestätigung des eigenen Selbstwertes. Es stärkt die Solidarität mit der eigenen Gruppe und das Empfinden des menschlichen Besserseins, also der Überlegenheit über die anderen. [... 931.]
931 Ebda. [= Elias, S. 100] |
Die Beherrschung der subtilen Umgangsstrategien »guter Gesellschaften«, die deren Mitglieder schon von Kindheit an absorbieren, ist nicht zuletzt ein Symbol der Zugehörigkeit zu der als besonders wertvoll erachteten Gruppe und nährt beim Praktizieren dieser Strategien immer wieder das Bedürfnis nach Bestätigung des eigenen Selbstwertes. Es stärkt die Solidarität mit der eigenen Gruppe und das Empfinden des menschlichen Besserseins, also der Überlegenheit über die anderen. |
Die Quelle wird am Ende des Absatzes genannt, die Wörtlichkeit der Übernahme bleibt jedoch ungekennzeichnet. |
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