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Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Autor     Marieluise Beck
Titel    Lagebericht zur Situation von Ausländern Feb. 2000
Datum    Februar 2000
Anmerkung    Marieluise Beck war von 1998 bis 2005 "Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration", im Literaturverzeichnis der Dissertation scheint eine andere Version des Dokuments angegeben zu sein mit anderer Seitenzählung.
URL    http://www.digitale-chancen.de/content/downloads/index.cfm/aus.11/key.12/secid.8/secid2.26/arc.1

Literaturverz.   

ja
Fußnoten    ja
Fragmente    9


Fragmente der Quelle:
[1.] Tmu/Fragment 058 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-09-30 17:54:38 Graf Isolan
Beck 2000, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tmu, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 58, Zeilen: 1-6
Quelle: Beck 2000
Seite(n): 12, Zeilen: 9-16
Jeder vierte Migrant stammt aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union. Der Anteil der EU-Ausländer ist von 22,3 Prozent Ende 1993 auf 25,5 Prozent Ende 1994 angestiegen und seitdem im wesentlichen konstant geblieben (Ende Dezember 2002: 1,86 Millionen oder 25,4%). Die Erhöhung des Anteils ist vor allem auf die Erweiterung der Europäischen Union um Finnland, Österreich und Schweden zurückzuführen. Die höchsten Anteile an den EU-Ausländern hatten Italiener [(33,0%), Griechen (19,6%), Österreicher (10,0%), Portugiesen (7,1%), Spanier (7,1%), Briten (6,2%) und Niederländer (6,0%) (siehe dazu die Tabelle 9).] Jeder vierte Migrant stammt aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union. Der Anteil der EU-Ausländer ist von 22,3 % Ende 1993 auf 25,5 % Ende 1994 angestiegen und seitdem im wesentlichen konstant geblieben. Die Erhöhung des Anteils ist vor allem auf die Erweiterung der Europäischen Union um Finnland, Österreich und Schweden zurückzuführen (vgl. Tabelle 2 im Anhang).

Die höchsten Anteile an den EU-Ausländern hatten Italiener (33,0 %), Griechen (19,6 %), Österreicher (10,0 %), Portugiesen (7,1 %), Spanier (7,1 %), Briten (6,2 %) und Niederländer (6,0 %) (vgl. Tabelle 3 im Anhang).

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann


[2.] Tmu/Fragment 060 09 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-09-30 21:51:39 Graf Isolan
Beck 2000, Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tmu

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 60, Zeilen: 9-11
Quelle: Beck 2000
Seite(n): 13, Zeilen: 8-11
Die ausländische Bevölkerung ist im Vergleich zur deutschen wesentlich jünger. Bei der deutschen Bevölkerung lagen die entsprechenden Anteile 1997 bei 18,9% (unter 18-jährige), 65,1% (18 bis unter 66-jährige) und 16% (über 66-jährige). Die ausländische Bevölkerung ist im Vergleich zur deutschen wesentlich jünger. Bei der deutschen Bevölkerung lagen die entsprechenden Anteile 1997 bei 18,9 % (unter 18-Jährige), 65,1 % (18 bis unter 66-Jährige) und 16,0 % (über 66-Jährige).
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
(Hindemith) Schumann


[3.] Tmu/Fragment 061 03 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-09-30 23:23:12 Hindemith
Beck 2000, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tmu, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 61, Zeilen: 3-11
Quelle: Beck 2000
Seite(n): 15, 16, Zeilen: 15: 26-30 ; 16: 7-10
Die räumliche Verteilung der ausländischen Bevölkerung nach Bundesländern und Regionen ist sehr unterschiedlich. So lebten Ende 1998 allein in den vier Flächenländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen gut 70 Prozent aller Migranten.

[...]

Die Anteile betrugen in Hessen 13,9%, in Baden-Württemberg 12,2%, in Nordrhein- Westfalen 11,1% und in Bayern 9,1%. In den neuen Bundesländern sind die Migrantenanteile sehr gering. Mit Ausnahme von Brandenburg (2,1%) liegen sie unter 2% und erreichen selbst in den Ballungskernen Leipzig, Halle, Dresden, Rostock und Magdeburg nur Spannbreiten von 1,8% bis 2,8%.

Die räumliche Verteilung der ausländischen Bevölkerung nach Bundesländern und Regionen ist sehr unterschiedlich. So lebten Ende 1998 allein in den vier Flächenländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen gut 70 % aller Migrantinnen und Migranten. Die Anteile betrugen in Hessen 13,9 %, in Baden-Württemberg 12,2 %, in Nordrhein-Westfalen 11,1 % und in Bayern 9,1 %

[Seite 17]

In den neuen Bundesländern sind die Migrantenanteile sehr gering. Mit Ausnahme von Brandenburg (2,1 %) liegen sie unter 2 % und erreichen selbst in den Ballungskernen Leipzig, Halle, Dresden, Rostock und Magdeburg nur Spannbreiten von 1,8 % bis 2,8 % (vgl. Tabelle 10 im Anhang).

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
(Hindemith) Schumann


[4.] Tmu/Fragment 066 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-09-30 18:16:04 SleepyHollow02
Beck 2000, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tmu, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 66, Zeilen: 1-5, 12-17
Quelle: Beck 2000
Seite(n): 14, 15, Zeilen: 14: 24-28; 15: 3-8
Deutlich zeigt sich das Problem in der Geburtenentwicklung. Von der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 bis zum Jahr 1967 lag die Geburtenzahl etwa in der Größenordnung zwischen rd. 800.000 bis etwa über eine Million. 1967 waren es 1.019.459 Kinder, darunter 972.027 Kinder deutscher und 47.432 Kinder ausländischer Staatsangehörigkeit (Ausländeranteil 4,7%). [...]

Heute sind knapp zwei Drittel aller Migrantenkinder unter 18 Jahren in Deutschland geboren und werden zum größten Teil auch in Deutschland aufwachsen, Kindergärten besuchen, zur Schule gehen, Berufe erlernen, arbeiten, heiraten und Kinder haben, die aufgrund ihrer Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Statistisch werden die dann nicht mehr als Ausländer registriert.

Deutlich zeigt sich dies in der Geburtenentwicklung. Von der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 bis zum Jahr 1967 lag die Geburtenzahl etwa in der Größenordnung zwischen rd. 800 000 bis etwas über eine Million. 1967 waren es 1 019 459 Kinder, darunter 972 027 Kinder deutscher und 47 432 Kinder ausländischer Staatsangehörigkeit (Ausländeranteil 4,7 %).

[Seite 15]

Heute sind knapp zwei Drittel aller Migrantenkinder unter 18 Jahren in Deutschland geboren und werden zum größten Teil auch in Deutschland aufwachsen, Kindergärten besuchen, zur Schule gehen, Berufe erlernen, arbeiten, heiraten und mit dem In-Kraft-Treten der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts Kinder haben, die aufgrund ihrer Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Statistisch werden sie dann nicht mehr als Ausländer registriert.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt hier.

Sichter
(Hindemith) Schumann


[5.] Tmu/Fragment 090 107 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-09-30 18:03:30 Graf Isolan
Beck 2000, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tmu, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 90, Zeilen: 29-36, 107-112
Quelle: Beck 2000
Seite(n): 24, 27, Zeilen: 24: 22-29 ; 27: 4-11
Gegen den Reformvorschlag richtete sich eine intensive Kampagne. Der Bundesregierung wurde vorgehalten, ihr Ziel sei der „Doppelpass“. Dabei schwang der Vorwurf mit, dass den Betroffenen durch die Reform „doppelte Rechte“ gewährt werden sollten. Der sachliche Hinweis, dass Mehrfachstaatsangehörige in Deutschland die gleichen – und nicht mehr oder weniger – Rechte und Pflichten haben als andere Deutsche, fand in der aufgeheizten Diskussion nur selten Gehör. Die Debatte verschärfte sich teilweise dahin, dass der eigentlich bestehende Konsens über die Notwendigkeit vermehrter Einbürgerung180 in Frage gestellt wurde.

180 Bereits 1988 hatte die damalige konservativ-liberale Bundesregierung festgestellt, dass es „nicht wünschenswert ist, dass ein zahlenmäßig bedeutender Teil der Bevölkerung über Generationen hinweg als ausländische Minderheit von der staatlichen Gemeinschaft und den Rechten und Pflichten eines Bürgers gegenüber dem Staat ausgeschlossen bleibt“. Bei allen im Bundestag vertretenen Parteien war daher in den vorangegangenen Legislaturperioden die Überzeugung gewachsen, dass eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts notwendig ist, die den dauerhaft in Deutschland lebenden [Ausländern den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit weiter erleichtert.]

Bereits 1988 hatte die damalige CDU/CSU/F.D.P.-Bundesregierung festgestellt, dass es “nicht wünschenswert ist, dass ein zahlenmäßig bedeutender Teil der Bevölkerung über Generationen hinweg als ausländische Minderheit von der staatlichen Gemeinschaft und den Rechten und Pflichten eines Bürgers gegenüber dem Staat ausgeschlossen bleibt”. Bei allen im Bundestag vertretenen Parteien war daher in den vorangegangenen Legislaturperioden die Überzeugung gewachsen, dass eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes notwendig ist, die den dauerhaft hier lebenden Ausländern den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit weiter erleichtert (vgl. bereits Bericht, vorgelegt 1995, III.1.).

[Seite 27]

Gegen den Reformvorschlag der Regierung richtete sich eine intensive Kampagne. Der Regierung wurde vorgehalten, ihr Ziel sei der “Doppelpass”. Dabei schwang der Vorwurf mit, dass den Betroffenen durch die Reform “doppelte Rechte” gewährt werden sollte.

Der sachliche Hinweis, dass Mehrfachstaatsangehörige in Deutschland die gleichen - und nicht mehr oder weniger - Rechte und Pflichten haben als andere Deutsche, fand in der aufgeheizten Diskussion nur selten Gehör.

Die Debatte verschärfte sich teilweise dahin, dass der eigentlich bestehende Konsens über die Notwendigkeit vermehrter Einbürgerung (vgl. oben II.1.1.1) in Frage gestellt wurde

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die Übernahme in der Fußnote setzt sich auf der folgenden Seite fort.

Sichter
(Hindemith) Schumann


[6.] Tmu/Fragment 091 101 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-09-30 18:02:41 Graf Isolan
Beck 2000, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tmu, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 91, Zeilen: 101-106
Quelle: Beck 2000
Seite(n): 25, 26, Zeilen: 25: 29-32 ; 26: 1-2
Zu dieser durchgreifenden Reform kam es jedoch zu Regierungszeiten der konservativ-liberalen Regierungskoalition nicht, weil sich die damalige Regierung über die Kernpunkte einer Reform nicht einigen konnte. Umstritten blieb vor allem, ob Elemente des „ius soli“ (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland bei Kindern ausländischer Eltern) in das deutsche Recht eingeführt und ob bei der Einbürgerung vermehrt Mehrstaatlichkeit hingenommen werden sollte. Zu dieser durchgreifenden Reform kam es jedoch in der letzten Legislaturperiode nicht, weil sich die damalige Regierung über die Kernpunkte einer Reform nicht einigen konnte. Umstritten blieb vor allem, ob Elemente des “ius soli” (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland bei Kindern

[Seite 26]

ausländischer Eltern) in das deutsche Recht eingeführt und ob bei der Einbürgerung vermehrt Mehrstaatigkeit hingenommen werden sollte.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Die Übernahme beginnt schon auf der Vorseite.

Sichter
(Hindemith) Schumann


[7.] Tmu/Fragment 123 23 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-09-30 17:59:50 Graf Isolan
Beck 2000, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tmu, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 123, Zeilen: 23-36
Quelle: Beck 2000
Seite(n): 24, Zeilen: 3-16
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes hat die rot-grüne Bundesregierung eines ihrer zentralen Reformvorhaben umgesetzt. Durch diese Reform werden künftig auch in Deutschland geborene Kinder von Ausländern unter bestimmten Bedingungen mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben und damit von Anfang an als gleichberechtigte Staatsbürger in Deutschland aufwachsen. Dies ist ein entscheidender Beitrag zur rechtlichen Integration. Es ist damit ausgeschlossen, dass Menschen über Generationen hinweg rechtlich zu Ausländern gemacht werden, obwohl sie ein integraler Bestandteil der deutschen Gesellschaft sind. Die langfristige Bedeutung dieses Reformschrittes auch für das Selbstverständnis der deutschen Gesellschaft kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Es wird im gesellschaftlichen Bewusstsein künftig immer normaler werden, dass Staatsangehörigkeit nichts mit der ethnischen Herkunft zu tun hat. Das „Deutsch sein“ wird sich zunehmend weniger an der Farbe der Haare, der Augen oder der Haut festmachen. Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes hat die Bundesregierung eines ihrer zentralen Reformvorhaben umgesetzt. Durch diese Reform werden künftig auch in Deutschland geborene Kinder von Ausländern unter bestimmten Bedingungen mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben und damit von Anfang an als gleichberechtigte Staatsbürger in unserem Land aufwachsen. Dies ist ein entscheidender Beitrag zur rechtlichen Integration. Es ist damit ausgeschlossen, dass Menschen über Generationen hinweg rechtlich zu Ausländern gemacht werden, obwohl sie ein integraler Bestandteil der deutschen Gesellschaft sind. Die langfristige Bedeutung dieses Reformschrittes auch für das Selbstverständnis der deutschen Gesellschaft kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Es wird im gesellschaftlichen Bewusstsein künftig immer normaler werden, dass Staatsangehörigkeit nichts mit der ethnischen Herkunft zu tun hat, sondern das “deutsch sein” sich in vielen unterschiedlichen Gesichtern widerspiegelt: “Typisch deutsch” wird sich auch wegen der Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes zunehmend weniger an der Farbe der Haare, der Augen oder der Haut festmachen.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
(Hindemith) Schumann


[8.] Tmu/Fragment 135 29 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-09-30 17:55:40 Graf Isolan
Beck 2000, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tmu, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 135, Zeilen: 29-38
Quelle: Beck 2000
Seite(n): 194, Zeilen: 7-11, 12-15
Die in der Tabelle 27 (S. 136) dargestellte Entwicklung der erfassten Straftaten mit fremdenfeindlichen Motiven zeigt jährliche Schwankungen und weist erhebliche regionale Unterschiede auf. Die Zahl der Straftaten muss in Relation zur Gesamtbevölkerung sowie zur Größe der Gruppe potentieller Opfer, d.h. der ausländischen Bevölkerung, betrachtet werden. Trotz der Abnahme der Straftaten von 1997 bis 1998, die vor allem auf die entsprechende Abnahme in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen und Sachsen zurückgeht, lag ihre Zahl 1998 noch über derjenigen der Jahre 1991 (erstmalige Erfassung durch das Statistische Bundesamt), 1995 und 1996. Die in Kapitel I.3 in diesem Bericht sowie in Tabelle 16 (im Anhang) dargestellte Entwicklung der erfassten Straftaten mit fremdenfeindlichen Motiven seit 1991 zeigt jährliche Schwankungen und weist erhebliche regionale Unterschiede auf. Die Anzahl der Straftaten muss in Relation zur Gesamtbevölkerung sowie zur Größe der Gruppe potenzieller Opfer, d.h. der ausländischen Bevölkerung, betrachtet werden:

[... Tabelle ...]

Trotz der Abnahme der Straftaten von 1997 bis 1998, die vor allem auf die entsprechende Abnahme in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen und Sachsen zurückgeht, lag ihre Zahl 1998 noch über derjenigen der Jahre 1991 (erstmalige Erfassung), 1995 und 1996.

Anmerkungen

Einen Quellenverweis gibt es hier nicht, nur für die Tabelle 27 auf der nächsten Seite.

Sichter
(Hindemith) Schumann


[9.] Tmu/Fragment 136 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-09-30 17:53:07 Graf Isolan
Beck 2000, Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tmu

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Untersuchte Arbeit:
Seite: 136, Zeilen: 1-18
Quelle: Beck 2000
Seite(n): 195, Zeilen: 1-10, 18-23
Das häufig angeführte Argument der großen Zahl von ausländischen Einwohnern als eine Ursache für Fremdenfeindlichkeit wird durch den Zahlenvergleich wie auch durch Forschungsergebnisse widerlegt. Insbesondere in den Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen zeigt sich ein entgegengesetztes Verhältnis zwischen dem Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung und der Anzahl fremdenfeindlicher Straftaten. Auffallend ist vielmehr, dass die neuen Bundesländer mit einem Anteil ausländischer Wohnbevölkerung, der weit unter dem bundesweiten Durchschnitt liegt, überwiegend Positionen im mittleren Drittel bei der Häufigkeit fremdenfeindlicher Straftaten einnehmen. Als fremd wahrgenommene oder definierte Menschen laufen dort weitaus häufiger Gefahr, Opfer einer fremdenfeindlicher [sic] Straftat zu werden als in den alten Bundesländern.

Das Verhältnis zwischen der Gesamtbevölkerung und der Anzahl fremdenfeindlicher Straftaten korreliert in neun von sechzehn Bundesländern. In Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein verschiebt sich das Verhältnis zu Ungunsten der fremdenfeindlichen Straftaten. Im Durchschnitt werden in den neuen Bundesländern 2,4 fremdenfeindlich oder rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten je 100.000 Einwohner begangen, in den alten Bundesländern hingegen 0,7.

Das häufig angeführte Argument der großen Zahl von ausländischen Einwohnern als einer [sic] Ursache für Fremdenfeindlichkeit wird durch den Zahlenvergleich wie auch durch Forschungsergebnissecxciv widerlegt. Insbesondere in den Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen zeigt sich ein entgegengesetztes Verhältnis zwischen dem Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung und der Anzahl fremdenfeindlicher Straftaten. Auffallend ist vielmehr, dass die neuen Bundesländer mit einem Anteil ausländischer Wohnbevölkerung, der weit unter dem bundesweiten Durchschnitt liegt, überwiegend Positionen im mittleren Drittel bei der Häufigkeit fremdenfeindlicher Straftaten einnehmen. Als fremd wahrgenommene oder definierte Menschen laufen dort weitaus häufiger Gefahr, Opfer einer fremdenfeindlichen Straftat zu werden als in den alten Bundesländern. [...]

Das Verhältnis zwischen der Gesamtbevölkerung und der Anzahl fremdenfeindlicher Straftaten korreliert in neun von sechzehn Bundesländern; in Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein verschiebt sich das Verhältnis zu Ungunsten der fremdenfeindlichen Straftaten. Im Durchschnitt werden in den neuen Bundesländern 2,4 fremdenfeindlich oder rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten je 100 000 Einwohner begangen, in den alten Bundesländern hingegen 0,7.cxcv


cxciv Ganter; S.; Esser, H.(Hg.:Forschungsinstitut der Friedrich-Ebert-Stiftung, Abt. Arbeit und Sozialpolitik): Ursachen und Formen der Fremdenfeindlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland. , Bonn 1998.

cxcv Verfassungsschutzbericht 1998, a.a.O., S. 22.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle findet sich nicht. Es gibt ihn nur für die zuvor auch übernommene Tabelle 27.

Sichter
(Hindemith) Schumann