Angaben zur Quelle [Bearbeiten]
Autor | Clara-Erika Dietl und Egon Lorenz |
Titel | Wörterbuch für Recht, Wirtschaft und Politik mit erläuternden und rechtsvergleichenden Kommentaren, Teil I: Englisch-Deutsch |
Ort | München |
Verlag | C.H. Beck |
Ausgabe | 5 |
Jahr | 1990 |
ISBN | 3-406-341667 |
Literaturverz. |
ja |
Fußnoten | ja |
Fragmente | 3 |
[1.] Rm/Fragment 015 101 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2021-12-10 07:59:21 Numer0nym | Dietl Lorenz 1990, Fragment, KeineWertung, Rm, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten |
|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 15, Zeilen: 101-104 |
Quelle: Dietl Lorenz 1990 Seite(n): 562-563, Zeilen: S. 562: rechte Spalte, letzte 2 Zeilen, S. 563: linke Spalte, 1-4. |
---|---|
​
95 „Order“ bedeutet in diesem Kontext „gerichtliche Verfügung“. Dabei handelt es sich um britische Verfahrensregel im Zivilprozess. Das Verfahrensrecht des Supreme Court und der County Courts besteht aus orders, die in rules, d.h. einzelne Prozessvorschriften unterteilt sind; vgl. Dietl / Lorenz, Bd. I, 562 ff.; [...] |
order 2. ... (behördliche od. gerichtliche) Verfügung, Rechtsverordnung; Br Verfahrensregel (das Verfahrensrecht des Supreme Court und der County Courts besteht aus orders, die in rules unterteilt sind); [...] |
Nur ein "vgl."-Verweis auf ein Wörterbuch (!). Zitat wird nicht gekennzeichnet. |
|
[2.] Rm/Fragment 050 113 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2021-12-12 13:07:56 Numer0nym | Dietl Lorenz 1990, Fragment, KeineWertung, Rm, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten |
|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 50, Zeilen: 113-115 |
Quelle: Dietl Lorenz 1990 Seite(n): 395, Zeilen: s.v. indictable |
---|---|
​
288 Die meisten strafrechtlich verfolgbaren Straftaten werden heute mit Einwilligung des Angeklagten im summarischen Verfahren (summary procedure), d.h. ohne Geschworene, von den unteren Gerichten, den Magistrate’s courts, abgeurteilt; vgl. Dietl/Lorenz, Bd. I, 395. |
(die meisten ~ offences werden heute mit Einwilligung des Angeklagten im summarischen Verfahren, d.h. ohne Geschworene, von den unteren Gerichten, den Magistrates' courts, abgeurteilt; ...) |
Ein "vgl."-Verweis auf ein Wörterbuch. Die wörtliche Übernahme ist nicht gekennzeichnet. Bei den Magistrates' courts verwandelt Rm den korrekten Genitiv Plural in einen Genitiv Singular. |
|
[3.] Rm/Fragment 133 102 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2021-12-12 15:21:24 Numer0nym | Dietl Lorenz 1990, Fragment, KeineWertung, Rm, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten |
|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 133, Zeilen: 102-106 |
Quelle: Dietl Lorenz 1990 Seite(n): 108, Zeilen: rechte Spalte, s.v. certiorari |
---|---|
​
782 Dies bedeutet „to be more fully informed". Üblich ist eine Certiorari-Verfügung. Hierbei handelt es sich um eine Anweisung eines höheren an ein niederes Gericht zur Übersendung der Prozessakten zum Zwecke der Entscheidung über einen Berufungs- oder Revisionsantrag. Dieses Verfahren ist heutzutage besonders wichtig zur Überprüfung der Entscheidungen der administrative tribunals; vgl. Dietl / Lorenz, Bd. II, 108. |
certiorari ("to be more fully informed of") ... Br22 Certiorari-Verfügung (Anweisung e~es höheren an ein niederes Gericht zur Übersendung der Prozeßakten zum Zwecke der Entscheidung über e~en Berufungs- bzw. Revisionsantrag. Dieses Verfahren ist besonders wichtig zur Überprüfung der Entscheidungen der administrative tribunals); |
Ein "vgl."-Verweis auf ein Wörterbuch (!), dazu auf den falschen Band (II statt I). Die wörtlichen Übernahmen sind nicht gekennzeichnet. |
|