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Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Titel    Obst/HIntner: Geld-, Bank- und Börsenwesen - Handbuch des Finanzsystems
Herausgeber    Jürgen von Hagen / Johann Heinrich von Stein
Ort    Stuttgart
Verlag    Schäffer-Poeschel
Ausgabe    40. Auflage
Jahr    2000

Literaturverz.   

ja
Fußnoten    ja
Fragmente    2


Fragmente der Quelle:
[1.] Pt/Fragment 029 26 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2023-08-31 19:22:58 WiseWoman
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Obst Hintner 2000, Pt, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 29, Zeilen: 26-29
Quelle: Obst Hintner 2000
Seite(n): 833, Zeilen: 30 ff.
Derivativgeschäfte sind im Unterschied zu Kassageschäften dadurch gekennzeichnet, dass die Erfüllung erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen wird. Es geht um eine vertragliche Verpflichtung zwischen Käufer und Verkäufer, eine bestimmte Menge eines Gutes [zu einem im Voraus vereinbarten Preis und zu einem festgelegten Zeitpunkt zu liefern bzw. abzunehmen.59]

[59 Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht, S. 1642.

60 Obst/Hintner, Geld-, Bank- und Börsenwesen, S. 833.]

Derivative Geschäfte bzw. Termingeschäfte sind im Unterschied zu Kassageschäften dadurch gekennzeichnet, daß die Erfüllung erst zu einem späteren Termin vorgenommen wird. Dabei wird eine vertragliche Verpflichtung zwischen Käufer und Verkäufer begründet, eine bestimmte Menge eines Gutes zu einem im voraus vereinbarten Preis und zu einem festgelegten Zeitpunkt zu liefern bzw. abzunehmen.
Anmerkungen

Die Quelle ist zwar in der Fußnote hinter dem nächsten Satz genannt, eine wörtliche Übernahme wird jedoch nicht erkennbar.

Sichter
(SleepyHollow02), Schumann


[2.] Pt/Fragment 045 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2023-12-26 14:13:26 WiseWoman
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Obst Hintner 2000, Pt, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 45, Zeilen: 1-8
Quelle: Obst Hintner 2000
Seite(n): 836, Zeilen: 23 ff.
[Für dieses Recht hat der Käufer der Option einen Optionspreis an den] Verkäufer zu zahlen. Die Zahlung erfolgt schon bei Abschluss des Optionsgeschäftes. Im Gegensatz zu Futures, bei dem sich beide Vertragsparteien (Käufer und Verkäufer) zur Abnahme bzw. Lieferung des Vertragsgegenstandes verpflichten, hat bei einem Optionsgeschäft nur der Stillhalter (Verkäufer) die Verpflichtung zur Abnahme bzw. Lieferung, falls der Inhaber der Option das Recht ausübt. Dabei wird zwischen Kauf- und Verkaufsoptionen unterschieden.96 Unter Berücksichtigung der Position der Kontrahenten kann man vier Situationen unterscheiden.

96 Deutsche Bank, Basisinformationen über Finanzderivate S. 69 ff.

Für dieses Recht hat der Käufer der Option bei Abschluß des Optionsgeschäftes einen Optionspreis (Optionsprämie) an den Verkäufer der Option (Stillhalter) zu zahlen. Während sich bei einem Future-Kontrakt beide Vertragsparteien (Käufer und Verkäufer) zur Abnahme bzw. Lieferung des Vertragsgegenstandes verpflichten, hat bei einem Optionsgeschäft nur der Stillhalter (Verkäufer) die Verpflichtung zur Abnahme bzw. Lieferung, falls der Inhaber der Option diese ausübt.

[...]

Unter Berücksichtigung der Position der Kontrahenten - Käufer bzw. Verkäufer - ergeben sich folgende vier Grundpositionen (unterstellt werden Optionen amerikanischen Typs): [...]

Anmerkungen

Die Quelle ist zwar (auf der Vorseite in der vorhergehenden Fn. 95) genannt, Umfang und Wörtlichkeit der Übernahme werden jedoch nicht erkennbar; die Übernahme setzt sich gerafft fort.

Sichter
(SleepyHollow02), Schumann