Angaben zur Quelle [Bearbeiten]
Autor | Sven Brandt |
Titel | Kreditderivate - Zentrale Aspekte innovativer Kapitalmarktprodukte |
Zeitschrift | Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht |
Jahr | 2002 |
Seiten | 243 ff. |
Literaturverz. |
ja |
Fußnoten | ja |
Fragmente | 13 |
[1.] Pt/Fragment 053 02 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2023-10-01 18:42:15 WiseWoman | BauernOpfer, Brandt 2002, Fragment, Gesichtet, Pt, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 53, Zeilen: 2-7, 12-15, 24-26 |
Quelle: Brandt 2002 Seite(n): 243, Zeilen: online |
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Bei einem Kreditderivat handelt es sich um ein Kapitalmarktprodukt, dessen wirtschaftlicher Wert sich von der Kreditwürdigkeit einer dritten Partei, dem Referenzschuldner, ableitet.113 Zweck des Instruments ist es, das Kreditrisiko des Referenzschuldners an den Erwerber des Kreditderivats, den Sicherungsgeber (Protection Seller), zu übertragen, ohne ihm eine Rechtsposition gegenüber dem Referenzschuldner einzuräumen.114 [...] Das an den Sicherungsgeber für die Übernahme des Kreditderivats zu zahlende Entgelt orientiert sich regelmäßig an der Wahrscheinlichkeit, mit der sich das Kreditrisiko des Referenzschuldners realisieren wird.116
Der Credit Default Swap stellt gleichsam die Keimzelle der Kreditderivate dar. Der Sicherungsgeber übernimmt bei einem Credit Default Swap das Kreditrisiko eines zuvor bestimmten Referenzschuldners. Dafür erhält er eine Zahlung, den [sogenannten Festsatz (Fixed Rate).] 113 Brandt, BKR 2002, 243. 114 Brandt, BKR 2002, 243, 244. 116 Brandt, BKR 2002, 243, 245. |
Bei einem Kreditderivat handelt es sich um ein Kapitalmarktinstrument, dessen wirtschaftlicher Wert sich von der Kreditwürdigkeit einer dritten Partei, dem Referenzschuldner (Reference Entity), ableitet. Zweck des Instruments ist es, das dem Referenzschuldner innewohnende Kreditrisiko an den Erwerber des Kreditderivats, den Sicherungsgeber (Protection Seller), zu übertragen, ohne ihm eine Rechtsposition gegenüber dem Referenzschuldner einzuräumen [Fn. 6: Jahn, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 2. Aufl., 2001, § 114 RdNr. 24, Henderson, JIBFL 2001, 211; ders., JIBFL 1998, 332, 333, 337; Wiese/Dammer, DStR 1999, 867, 874; Nordhues/Benzler, WM 1999, 461; Scherer/Torzo, JIBFL 1999, 144; Boos/Meyer-Ramloch, Die Bank 1999, 644; Hashagen/Auerbach, Die Bank 1998, 625; Burghof/Henke/Rudolph, ZBB 1998, 277, 278.]. Das an den Sicherungsgeber für die Übernahme des Kreditrisikos zu zahlende Entgelt orientiert sich regelmäßig an der Wahrscheinlichkeit, mit der sich das Kreditrisiko des Referenzschuldners realisieren wird.
Der Credit Default Swap stellt gleichsam die Keimzelle der Kreditderivate dar. Der Sicherungsgeber übernimmt unter einem Credit Default Swap das Kreditrisiko eines zuvor bestimmten Referenzschuldners. Dafür erhält er eine in der Regel ratierliche Zahlung, den sog. Festsatz (Fixed Rate). |
Die Quelle ist zwar in Fn. 113, 114 und 116 genannt, es fehlt jedoch ein Hinweis auf die Wörtlichkeit der Übernahme. |
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[2.] Pt/Fragment 054 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2023-10-01 18:49:12 WiseWoman | BauernOpfer, Brandt 2002, Fragment, Gesichtet, Pt, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 54, Zeilen: 1-16, 19-21 |
Quelle: Brandt 2002 Seite(n): 243, 244, Zeilen: online |
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[Dafür erhält er eine Zahlung, den] sogenannten Festsatz (Fixed Rate). Kommt es bei dem Referenzschuldner zu einem zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Kreditereignis (Credit Event), so hat der Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer eine Ausgleichzahlung, den sog. Ausgleichsbetrag (Floating Payment) zu leisten. Der Betrag dieser Ausgleichszahlung kann bei Abschluss des Credit Default Swap fest vereinbart werden, steht jedoch im Regelfall in einer Beziehung zum Wertverfall eines vom Referenzschuldner geschuldeten und eingangs spezifizierten Referenzaktivums (Referenzverbindlichkeit).
118 Brandt, BKR 2002, 243. |
Dafür erhält er eine in der Regel ratierliche Zahlung, den sog. Festsatz (Fixed Rate). Kommt es bei dem Referenzschuldner zu einem zuvor zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Kreditereignis (Credit Event) [Fn. 7: Für die Kreditereignisse gibt es zwischenzeitlich standardisierte Fallgruppen, die nachstehend unter IV. dargestellt sind.], so hat der Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer eine Ausgleichszahlung, den sog. Ausgleichsbetrag (Floating Payment) zu leisten. Der Betrag dieser Ausgleichszahlung kann bei Abschluss des Credit Default Swaps fest vereinbart werden, ist jedoch im Regelfall in eine Beziehung zum Wertverfall eines vom Referenzschuldner geschuldeten und eingangs spezifizierten Referenzaktivums, der sog. Referenzverbindlichkeit (Reference Obligation), gesetzt. Damit trägt der Sicherungsnehmer weiterhin diejenigen Wertänderungsrisiken, welche ihre Ursachen nicht in einem Kreditereignis haben, wie z.B. politische Risiken. Tritt das Kreditereignis innerhalb der Laufzeit des Credit Default Swaps nicht ein, so verfällt der Anspruch des Sicherungsnehmers [Fn. 8: Jahn (Fußn. 6), § 114 RdNr. 25; Nordhues/Benzler, WM 1999, 461, 462; Boos/Meyer-Ramloch, Die Bank 1999, 644; Henderson, JIBFL 1998, 332, 333; Hashagen/Auerbach, Die Bank 1998, 625, 626; Früh, WM 2000, 497, 499.]. Tritt ein Kreditereignis ein, so hat der Sicherungsnehmer nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung der Parteien entweder einen bestimmten, vom Referenzaktivum abgeleiteten Geldbetrag zu zahlen (Cash Settlement) oder er ist verpflichtet, vom Referenzschuldner emittierte Wertpapiere zu liefern, bzw. gegen den Referenzschuldner gerichtete Forderungen auf den Sicherungsgeber zu übertragen (Physical Delivery). Im Falle eines Cash Settlements werden die gegenläufigen Forderungen des
Sicherungsnehmers und des Sicherungsgebers gegeneinander aufgerechnet. |
Die Quelle ist zwar in Fn. 118 genannt, die Wörtlichkeit der Übernahme bleibt jedoch ungekennzeichnet. Zudem setzt sich die Übernahme auch nach der Fn. fort. |
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[3.] Pt/Fragment 056 20 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2023-08-31 19:19:25 WiseWoman | BauernOpfer, Brandt 2002, Fragment, Gesichtet, Pt, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 56, Zeilen: 20-25 |
Quelle: Brandt 2002 Seite(n): 244, Zeilen: online |
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Der Kapitalbetrag der Anleihe wird ebenso wie der Kupon nur an den Investor gezahlt, wenn nicht zuvor ein bestimmtes Kreditereignis beim Referenzschuldner eingetreten ist.129 Kommt es während der Laufzeit der Anleihe zu einem Kreditereignis, so tritt an die Stelle der Rückzahlung des Anleihebetrages nach Maßgabe der Anleihebedingungen meist ein Cash Settlement oder Physical Delivery.
129 Brandt, BKR 2002, 243, 244; Nordhues/Benzler, WM 1999, 461 ff. |
Der Kapitalbetrag der Anleihe wird ebenso wie der Kupon nur an den Investor zurückgezahlt bzw. ausgezahlt, wenn nicht zuvor ein bestimmtes Kreditereignis beim Referenzschuldner eingetreten ist [Fn. 19: Nordhues/Benzler, WM 1999, 461, 462; Burghof/Henke/Rudolf, ZBB 1998, 277, 280; Henderson, JIBFL 1998, 332, 337; Jahn (Fußn. 6), § 114 RdNr. 29; Wiese/Dammer, DStR 1999, 867, 874.]. Damit ist insbesondere für die Rückzahlung der Credit Linked Note nicht nur, wie bei einer Anleihe sonst üblich, die Bonität des Emittenten, sondern auch die des vereinbarten Referenzschuldners maßgeblich. Kommt es während der Laufzeit der Anleihe zu einem Kreditereignis, so tritt an die Stelle der Rückzahlung des Anleihebetrages nach Maßgabe der Anleihebedingungen in der Regel entweder ein Cash Settlement oder ein Physical Delivery. |
Die Quelle ist zwar in Fn. 129 genannt, die Wörtlichkeit der Übernahme bleibt jedoch unausgewiesen. |
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[4.] Pt/Fragment 057 07 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2024-03-06 19:35:38 WiseWoman | BauernOpfer, Brandt 2002, Fragment, Gesichtet, Pt, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 57, Zeilen: 7-26 |
Quelle: Brandt 2002 Seite(n): 246, Zeilen: online |
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Der Kernpunkt der Kreditderivate bezieht sich auf die Kreditereignisse, die einen wesentlichen Bestandteil der ISDA 2002 Credit Derivate Definitions ausmachen. Darin werden die auslösenden Momente definiert, bei deren Eintritt eine Transaktion aufgelöst, eine Ausgleichszahlung des Sicherungsgebers bei einem Swap fällig oder der Kapitalbetrag einer Anleihe nicht an den Investor zurückgezahlt wird. Damit sind sie letztlich das Element der Transaktion, mit dem das Kreditrisiko des Referenzschuldners auf den Sicherungsgeber übertragen wird.
132 Beck, Kreditderivate, Internes Trainingsprogramm, S. 2. 133 Brandt, BKR 2002, 243, 246. |
Die Kreditereignisse bilden gleichsam den Kern einer jeden Kreditderivate-Transaktion und machen daher auch einen wesentlichen Bestandteil der 1999 ISDA Credit Derivative Definitions aus. Sie definieren die auslösenden Momente, bei deren Eintritt eine Transaktion aufgelöst und die Ausgleichszahlung des Sicherungsgebers unter einem Swap fällig bzw. der Kapitalbetrag einer Anleihe nicht an den Investor zurückgezahlt wird. Damit sind sie letztlich das Element der Transaktion, mit dem das Kreditrisiko des Referenzschuldners auf den Sicherungsgeber übertragen wird. [...] Daher besteht der Katalog der von der ISDA vorgegebenen Kreditereignisse aus den detailliert definierten und gegeneinander abgegrenzten Ereignissen Insolvenz, vorzeitige Fälligkeit, Verbindlichkeitsverzug, Nichtzahlung, Nichtanerkennung/Moratorium und Restrukturierung. Zur Ausschaltung nicht kreditrisikospezifischer Risiken sehen diese Tatbestände spezielle Schwellenwerte und Fristen vor, deren Überschreiten erst ein Kreditereignis auslöst. Diese Kreditereignisse stellen gegenwärtig wohl den Marktstandard dar und werden mit dem Inhalt, der ihnen durch die 1999 ISDA Credit Derivative Definitions gegeben wurde, regelmäßig zum Kernbestandteil einer jeden Kreditderivate-Transaktion gemacht. Denn letztlich kann nur durch eine solche Konsistenz der Begrifflichkeiten sichergestellt werden, dass die durch ein Kreditderivat übernommenen Risiken am Kapitalmarkt weitergegeben, also handelbar gemacht werden können. |
Die Quelle ist zwar in Fn. 133 genannt, die Wörtlichkeit und Umfang der Übernahme wird jedoch nicht ersichtlich. |
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[5.] Pt/Fragment 058 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2024-02-06 01:47:49 Numer0nym | BauernOpfer, Brandt 2002, Fragment, Gesichtet, Pt, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 58, Zeilen: 1-23 (kpl.) |
Quelle: Brandt 2002 Seite(n): 246, 247, Zeilen: online |
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[Nur bei Basket- oder Portfoliotransaktionen, die in der] Regel der Eigenkapitalentlastung des Sicherungsgebers dienen sollen, werden noch spezielle Kreditereignisse für jede Transaktion individuell definiert. Eine solche gegenüber den sonst üblichen Definitionen der Kreditereignisse in der Regel knappere Definition ist insbesondere auch aus wirtschaftlicher Sicht angemessen, da sich in einem Portfolio regelmäßig die unsystematischen Kreditrisiken, also diejenigen Risiken, die sich auf den Schuldner als Individuum beziehen, durch Diversifikation reduzieren.134
Insolvenz als Kreditereignis setzt nicht, wie der Terminus vermuten lassen könnte, zwangsläufig ein Insolvenzverfahren voraus. Vielmehr knüpft es an die tatsächliche Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung135 des Referenzschuldners an und beschreibt Fallgruppen, die den Insolvenzgründen entsprechen.136 Somit ist das Kreditereignis der Insolvenz bereits gegeben, wenn etwa ein besicherter Gläubiger einen wesentlichen Teil der Vermögenswerte des Referenzschuldners in Besitz nimmt oder ein Verwertungsverfahren über diese Werte einleitet.
Das Kreditereignis vorzeitige Fälligkeit von Verbindlichkeiten ist nach Maßgabe der ISDA Credit Derivative Definitions erfüllt, wenn eine Verbindlichkeit des Referenzschuldners wegen einer Vertragsverletzung durch den Referenzschuldner zur vorzeitigen Rückzahlung fällig gestellt worden ist - etwa durch eine Kündigung des Gläubigers. Nicht von diesem Ereignis erfasst sind indes Nichtzahlungen auf fällige Forderungen, da diese ein eigenständiges Kreditereignis begründen.137 134 Burghof/Henke/Rudolph, ZBB 1998, 277, 283. 135 Obermüller/Hess, Insolvenzordnung, Rn. 84. 136 Brandt, BKR 2002, 243, 247. 137 Brandt, BKR 2002, 243, 248. |
Lediglich bei Basket- oder Portfolio [sic] Transaktionen, die in der Regel der Eigenkapitalentlastung des Sicherungsnehmers dienen sollen, werden spezielle Kreditereignisse für jede Transaktion individuell definiert. Eine solche, gegenüber den sonst üblichen Definitionen in der Regel knappere Definition ist insbesondere auch aus wirtschaftlicher Sicht angemessen, da sich in einem Portfolio regelmäßig die unsystematischen Kreditrisiken, also diejenigen Risiken, die sich auf den Schuldner als Individuum beziehen, durch Diversifikation reduzieren oder vollständig ausschalten [Fn. 37: Vgl. hierzu Burghof/Henke/Rudolf, ZBB 1998, 277, 283.]. In der Praxis finden sich daher bei Portfolio-Swaps häufig nur die Kreditereignisse Insolvenz und Nichtzahlung.
1. Insolvenz Das Kreditereignis der Insolvenz setzt nicht, wie der Terminus vermuten lassen könnte, zwangsläufig ein förmliches Insolvenzverfahren voraus. Vielmehr knüpft es in tatsächlicher Hinsicht an die faktische Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Referenzschuldners an und beschreibt Fallgruppen, in denen sich diese Insolvenzgründe [Fn. 38: Zu den Insolvenzgründen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vgl. Nerlich/Römermann/Mönning, InsO, Stand: November 2000, § 17 RdNr. 12ff. und § 19 RdNr. 15ff.m.w.N.] regelmäßig manifestieren. Somit ist das Kreditereignis der Insolvenz bereits gegeben, wenn etwa ein besicherter Gläubiger einen wesentlichen Teil der Vermögenswerte des Referenzschuldners in Besitz nimmt oder ein Verwertungsverfahren über diese Werte einleitet. 2. Vorzeitige Fälligkeit von Verbindlichkeiten Das Kreditereignis vorzeitige Fälligkeit von Verbindlichkeiten ist nach Maßgabe der 1999 ISDA Credit Derivative Definitions erfüllt, wenn eine Verbindlichkeit des Referenzschuldners wegen einer Vertragsverletzung durch den Referenzschuldner zur vorzeitigen Rückzahlung fälliggestellt worden ist - etwa durch eine Kündigung des Gläubigers. Nicht von diesem Kreditereignis erfasst sind indes Nichtzahlungen auf fällige Forderungen, da diese ein eigenständiges Kreditereignis begründen. |
Die Quelle ist zwar in Fn. 136 und 137 genannt, Umfang und Wörtlichkeit der Übernahme gehen daraus jedoch nicht hervor. |
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[6.] Pt/Fragment 059 02 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2024-01-28 11:23:39 WiseWoman | BauernOpfer, Brandt 2002, Fragment, Gesichtet, Pt, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 59, Zeilen: 2-27 |
Quelle: Brandt 2002 Seite(n): 247, Zeilen: online |
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[cc) Vertragsverletzung (Obligation Default)]
dd) Nichtzahlung (Failure to Pay) Die Nichtzahlung birgt bereits nach dem allgemeinen Sprachgebrauch die geringsten Probleme bei der Subsumtion unter dem Oberbegriff Kreditereignis.139 Allerdings kann daraus gefolgert werden, dass jeder Nichtzahlung des Referenzschuldners im allgemeinen Wortsinn unmittelbar ein Kreditereignis darstellt und damit eine Leistungspflicht des Sicherungsgebers unter einem Kreditderivat generiert. Kreditereignisse sollen aber ausschließlich das Kreditrisiko des Referenzschuldners abbilden. Zu diesem Zweck wurden sie insbesondere in den 1999/2002 ISDA Credit Deriavative Definitions so gefasst, dass mit einer Forderung verbundene Risiken, wie etwa technische Störungen in Settlement Systemen oder Transferrisiken, eliminiert werden. Um das Kreditereignis „Nichtzahlung“ von anderen Risiken abzugrenzen, die ebenfalls dazu führen können, dass eine Forderung nicht beglichen wird, knüpfen die 2002 ISDA Credit Derivative Definitions an die Nichtzahlung einige Bedingungen. Die Bedingungen beziehen sich darauf, dass zunächst ein bestimmter, als Payment Requirement bezeichneter Mindestbetrag nicht gezahlt worden sein muss. 138 Wittig, WM 1999, 985. [139 Brandt, BKR 2002, 243, 247.] |
Das Kreditereignis Verbindlichkeitsverzug folgt einem der vorzeitigen Fälligkeit von Verbindlichkeiten vergleichbaren Konzept. Es hängt ebenfalls davon ab, dass der Referenzschuldner gegen sonstige Pflichten aus einem Vertrag verstößt, aus dem er zur Zahlung von Geld verpflichtet ist. Anders als bei der vorzeitigen Fälligkeit von Verbindlichkeiten ist hier indes nicht erforderlich, dass auf Grund dieser Vertragsverletzung die Schuld unmittelbar zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt wird. Mithin geht dieses Kreditereignis erheblich über den Anwendungsbereich der vorzeitigen Fälligkeit von Verbindlichkeiten hinaus und erfasst insbesondere die in der internationalen Kreditpraxis häufig auftretenden Fälle, in denen Verstöße eines Kreditnehmers oder Anleiheschuldners gegen sog. Covenants [Fn. 39: Vgl. hierzu Wittig, WM 1999, 985, 987 m.w.N.], also vertragliche Zusicherungen, dadurch geheilt werden, dass die Gläubiger einen sog. Waiver erklären, also darauf verzichten Rechtsfolgen aus dem Vertragsverstoß herzuleiten.
Die Nichtzahlung birgt bereits nach dem allgemeinen Sprachgebrauch die geringsten Probleme bei der Subsumtion unter den Oberbegriff Kreditereignis. [...] Allerdings kann daraus nicht gefolgert werden, dass jeder Zahlungsverzug des Referenzschuldners im allgemeinen Wortsinn unmittelbar ein Kreditereignis darstellt und damit eine Leistungspflicht des Sicherungsgebers unter einem Kreditderivat generiert. Wie bereits vorstehend ausgeführt, sollen die Kreditereignisse ausschließlich das Kreditrisiko des Referenzschuldners abbilden. Zu diesem Zweck wurden sie insbesondere in den 1999 ISDA Credit Derivative Definitions so gefasst, dass mit einer Forderung verbundene Risiken, wie etwa technische Störungen in Settlement Systemen oder Transferrisiken, eliminiert werden. Um das Kreditereignis Nichtzahlung von anderen Risiken, die ebenfalls dazu führen können, dass eine Forderung nicht beglichen wird, abzugrenzen, knüpfen die 1999 ISDA Credit Derivative Definitions an die Nichtzahlung einige Bedingungen. So muss zunächst ein bestimmter, als Payment Requirement bezeichneter Mindestbetrag nicht gezahlt worden sein. |
Die Quelle ist zwar in Fn. 139 genannt, Umfang und Wörtlichkeit der Übernahme gehen daraus jedoch nicht hervor. Die Übernahme setzt sich nach der Fußnote fort. |
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[7.] Pt/Fragment 060 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2024-01-02 07:34:40 Numer0nym | Brandt 2002, Fragment, Gesichtet, Pt, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 60, Zeilen: 1-30 (kpl.) |
Quelle: Brandt 2002 Seite(n): 247, Zeilen: online |
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[Dadurch werden Bagatelleforderungen ausgeschlossen, deren Nichtzahlung keine Aussage] über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Referenzschuldners enthält. Ferner muss die ,,Nichtzahlung“ über einen gewissen Zeitraum andauern. Dieser Zeitraum ist mindestens so bemessen, dass er einen Verzug des Referenzschuldners begründet, der den Gläubiger berechtigt, die Forderungen vollständig zur sofortigen Rückzahlung fällig zu stellen.
Dem Begriff der Verbindlichkeit geben die ISDA 1999 und 2000 eine eigene, abgestufte Bedeutung, indem sie verschiedene Kategorien definieren. Sie überlassen den Parteien, festzulegen, welche Stufe für eine bestimmte Transaktion maßgeblich sein soll. Auf der ersten Stufe stehen Zahlungsverbindlichkeiten, wobei die Beschränkung auf Referenzverbindlichkeiten die stärkste Eingrenzung darstellt. Haben sich die Parteien auf diese Stufe geeinigt, kann das Kreditereignis der Nichtzahlung nur eintreten, wenn die zuvor festgelegte Referenzverbindlichkeit vom Referenzschuldner nicht bezahlt wird. Letztlich wird es in der Bankenpraxis wesentlich von den Schutzinteressen des Sicherungsnehmers abhängen, auf welche Kategorie sich die Parteien einigen. Wenn sich der Sicherungsnehmer wegen eines vom Referenzschuldner emittierten Wertpapiers absichern will, muss er dieses jedoch nicht als Referenzverbindlichkeit wählen. In diesem Zusammenhang muss berücksichtigt werden, dass nämlich ein Zahlungsverzug des Referenzschuldners auch bei einer seiner sonstigen Verbindlichkeiten materiellen Einfluss auf den Marktwert der von ihm begebenen Wertpapiere haben kann. |
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass entgegen einem in der Praxis vielfach anzutreffenden Irrtum nicht die Nichtzahlung auf eine bestimmte Referenzverbindlichkeit maßgeblich ist. Entscheidend ist vielmehr dass der Referenzschuldner, dessen Kreditrisiko abgebildet werden soll, eine beliebige, von ihm geschuldete Forderung nicht bezahlt. Die allgemein anzutreffende Festlegung einer Referenzverbindlichkeit dient grundsätzlich nur dem Zweck, für den Fall des Cash Settlement über eine feste Determinante für die Berechnung des vom Sicherungsnehmer zu zahlenden Betrages zu verfügen. [...]
[...] Dem Begriff der Verbindlichkeit geben die 1999 ISDA Credit Derivative Definitions eine eigene, abgestufte Bedeutung, indem sie verschiedene Kategorien von Verbindlichkeiten definieren. Sie überlassen es den Benutzern, festzulegen, welche Stufe für eine bestimmte Transaktion maßgeblich sein soll. Auf der ersten Stufe stehen Verbindlichkeiten, die sich grundsätzlich auf Zahlungen erstrecken. [...] Haben sich die Parteien auf diese Stufe geeinigt, kann das Kreditereignis der Nichtzahlung nur eintreten, wenn die zuvor festgelegte Referenzverbindlichkeit vom Referenzschuldner nicht bezahlt wird. Letztlich wird es in der Praxis wesentlich von den Schutzinteressen des Sicherungsnehmers abhängen, auf welche Kategorie sich die Parteien einigen. Damit ist jedoch nicht gesagt, dass, wenn der Sicherungsnehmer sich ausschließlich wegen eines von einem Referenzschuldner emittierten Wertpapiers absichern will, es angezeigt ist, die Kategorie Referenzverbindlichkeit zu wählen. Gerade in diesem Zusammenhang muss berücksichtigt werden, dass etwa ein Zahlungsverzug des Referenzschuldners auch bei einer seiner sonstigen Verbindlichkeiten materiellen Einfluss auf den Marktwert der von ihm begebenen Wertpapiere haben kann. |
Die Quelle ist zwar - sehr entfernt: auf der Vorseite auf halber Höhe sowie auf der Folgeseite als Beleg für die Überschrift des nächsten Unterkapitels - genannt. Dass die vollständige Seite 60 weitgehend wörtlich der Quelle entnommen ist, erschließt sich daraus nicht. Daher Kategorisierung unter "Verschleierung" statt "Bauernopfer". |
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[8.] Pt/Fragment 061 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2023-12-26 13:58:41 WiseWoman | BauernOpfer, Brandt 2002, Fragment, Gesichtet, Pt, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 61, Zeilen: 1-17 |
Quelle: Brandt 2002 Seite(n): 248, Zeilen: online |
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ee) Nichtanerkennung (Moratorium)140
Damit realisiert sich im ersten Fall grundsätzlich das Rechtsrisiko einer Forderung, während der zweite Fall primär ein politisches Risiko darstellt. Gleichwohl können beide Fälle auch eine Aussage über die Kreditwürdigkeiten des Referenzschuldners treffen. Ein Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten wird eher geneigt sein, sich auf die mangelnde Rechtswirksamkeit einer Verpflichtung zu berufen. Das Kreditereignis Moratorium vermag demgegenüber Rückschlüsse auf die Kreditwürdigkeit von hoheitlichen Schuldnern zulassen und ist daher in diesem Zusammenhang eine durchaus taugliche Determinante.141 140 Brandt, BKR 2002, 243, 247. 141 Hüttemann, Kreditderivate im europäischen Kapitalmarktrecht, S. 20 ff. |
5. Nichtanerkennung/Moratorium
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Die Quelle ist zwar in Fn. 140 genannt, diese Nennung lässt jedoch weder auf den Umfang noch auf die Wörtlichkeit der Übernahme schließen. Darüber hinaus ist die Seitenangabe 247 unzutreffend. |
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[9.] Pt/Fragment 062 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2024-02-06 01:51:07 Numer0nym | BauernOpfer, Brandt 2002, Fragment, Gesichtet, Pt, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 62, Zeilen: 1-22 (kpl.) |
Quelle: Brandt 2002 Seite(n): 248, Zeilen: online |
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ff) Restrukturierung
143 Brandt, BKR 2002, 243, 248. |
6. Restrukturierung
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Die Quelle ist zwar in Fn. 143 genannt. Dies lässt jedoch nicht erkennen, dass die ganze Seite mit marginalen Änderungen übernommen wurde. Die Übernahme setzt sich zudem nach der Fußnote ungebrochen fort. |
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[10.] Pt/Fragment 063 04 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2024-04-30 21:07:17 WiseWoman | BauernOpfer, Brandt 2002, Fragment, Gesichtet, Pt, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 63, Zeilen: 4-10, 17-26 |
Quelle: Brandt 2002 Seite(n): 245, Zeilen: online |
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Als Vorbild für den Rahmenvertrag dient in Deutschland meist das Master Agreement der International Swap [sic] and Derivatives Association oder der deutsche Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte. Grundsätzlich wäre zwar auch eine einzelvertragliche Gestaltung möglich. Die Verwendung allgemein anerkannter Rahmenverträge bietet jedoch die Möglichkeit, Geschäfte schneller abzuwickeln, da eine zeitintensive individuelle Vertragsgestaltung nicht für jede einzelne Transaktion entfällt.145
Wenn man den Abschluss eines Kreditderivats (Credit Deafult [sic] Swap) unter einem ISDA MA dokumentiert, so tauschen die Parteien für das Geschäft verhältnismäßig kurze Bestätigungen aus (Confirmation). In denen wird einerseits auf das Master Agreement und andererseits auf die ISDA Credit Derivative Definitions Bezug genommen. Die darin enthaltenen Bestimmungen finden sich in mehr oder weniger modifizierter Form auch in den Anleihebedingungen, so dass man ihnen zugestehen kann, dass sie den Marktstandard widerspiegeln. Die 1999 ISDA Credit Derivative Definitions gliedern sich in zehn Abschnitte, von denen sich die ersten beiden mit der Definition von für die Transaktion wesentlichen Begriffen befassen.146 145 Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht, S. 1665. 146 Brandt, BKR 2002, 243. |
Für den deutschen Markt kommen hier im Wesentlichen das Master Agreement der International Swaps and Derivatives Association [Fn. 30: http://www.isda.org.] (ISDA) und der deutsche Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte [Fn. 31: Abgedruckt bei Jahn (Fußn. 6), § 114 Anhang1 zu § 114.] in Betracht. Grundsätzlich wäre zwar auch eine einzelvertragliche Gestaltung möglich. Die Verwendung von allgemein anerkannten Rahmenverträgen bietet jedoch insbesondere die Möglichkeit, Geschäfte schneller abzuwickeln, da ein zeitintensives Aushandeln allgemeiner Vertragsbestimmungen nicht für jede einzelne Transaktion erforderlich ist [Fn. 32: Kümpel (Fußn. 11), RdNr. 14.149; Jahn (Fußn. 6), § 114 RdNr. 27; Henderson, JIBFL 1998, 399.]. [...]
Die 1999 ISDA Credit Derivative Definitions gliedern sich in zehn Abschnitte, von denen die ersten beiden sich mit der Definition von für die Transaktion wesentlichen Begriffe befassen. |
Die Quelle ist zwar in Fn. 146 genannt, doch bleibt einerseits die Wörtlichkeit der Übernahme ungekennzeichnet und beginnt diese andererseits schon vorher unausgewiesen oben im ersten Absatz der Seite. |
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[11.] Pt/Fragment 064 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2024-01-28 11:20:45 WiseWoman | BauernOpfer, Brandt 2002, Fragment, Gesichtet, Pt, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 64, Zeilen: 1-31 (kpl.) |
Quelle: Brandt 2002 Seite(n): 246, Zeilen: online |
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Die Abschnitte sechs bis acht regeln die Abwicklung der Transaktion im Falle eines Kreditereignisses. Für den Barausgleich (Cash Settlement) enthält der siebte Abschnitt detaillierte Regelungen. Insbesondere durch die Einholung mehrerer Angebote für die Referenzverbindlichkeit nach dem Kreditereignis soll sichergestellt werden, dass der Sicherungsgeber einen Betrag bekommt, der dem aktuellen Marktwert der Referenzverbindlichkeit entspricht.147 Der neunte Abschnitt sieht einen Barausgleich vor, wenn eine Lieferung oder Übertragung der Referenzverbindlichkeit zwar vereinbart wurde, aber insbesondere aus Rechtsgründen nicht möglich ist. Zur Vereinfachung und Verbesserung der Geschäftsabwicklung ist den 1999 ISDA Credit Derivative Definitions schließlich noch ein Muster für eine Einzelgeschäftsbestätigung als Anlage beigefügt. Mit der Verwendung dieses Musters ist sichergestellt, dass die Terminologie der Bestätigung mit der von dem Rahmenvertrag übereinstimmt.
147 Brandt, BKR 2002, 243, 246. |
Der fünfte Abschnitt stellt die Eckpunkte für die Berechnung des durch den Sicherungsnehmer zu zahlenden Festsatzes auf und die Abschnitte sechs bis acht regeln die Abwicklung der Transaktion im Falle eines Kreditereignisses. Für das Cash Settlement enthält der siebte Abschnitt detaillierte Regelungen über die vom Sicherungsnehmer zu leistende Zahlung. Insbesondere durch die Einholung mehrerer Angebote für die Referenzverbindlichkeit nach dem Kreditereignis soll sichergestellt werden, dass der Sicherungsgeber einen Betrag bekommt, der dem aktuellen Marktwert der Referenzverbindlichkeit entspricht. Abschnitt neun enthält im Wesentlichen Bestimmungen, die ein teilweises Cash Settlement vorsehen, wenn eine Lieferung oder Übertragung der Referenzverbindlichkeit zwar vereinbart, aber insbesondere aus Rechtsgründen nicht möglich ist. [...] Zur Vereinfachung der Geschäftsabwicklung ist den 1999 ISDA Credit Derivative Definitions schließlich noch ein Muster für eine Einzelgeschäftbestätigung als Anlage beigefügt. Mit der Verwendung dieses Musters ist sichergestellt, dass die Terminologie in der Bestätigung mit der in den Definitions verwendeten übereinstimmt. [...]
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Die Quelle ist in Fn. 147 genannt. Die praktisch vollständige Übernahme einer Seite lässt sich an dieser Fußnote nicht ablesen. Die Übernahme setzt sich nach der Fußnote ungebrochen fort. |
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[12.] Pt/Fragment 065 02 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2023-09-08 07:56:09 WiseWoman | BauernOpfer, Brandt 2002, Fragment, Gesichtet, Pt, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 65, Zeilen: 2-8 |
Quelle: Brandt 2002 Seite(n): 246, Zeilen: online |
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Um letzte Unsicherheiten zu beseitigen wird die ISDA einen USER`s Guide zu den 1999 ISDA Credit Derivative Definitions herausgeben, dessen zweiter Vorentwurf gegenwärtig von den Marktteilnehmern beraten wird. Allerdings birgt bereits die englische Sprache ein Risiko, da in einem Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht eine Übersetzung gefertigt werden müsste, die möglicherweise das übliche Verständnis der Marktteilnehmer von ISDA Credit Derivative Definitions nicht vollkommen richtig wiedergibt.148
148 Brandt, BKR 2002, 243, 246. |
Um letzte Unsicherheiten zu beseitigen wird die ISDA einen User's Guide zu den 1999 ISDA Credit Derivative Definitions herausgeben, dessen zweiter Vorentwurf gegenwärtig von den Marktteilnehmern beraten wird. Gleichwohl darf aber nicht verkannt werden, dass bereits die englische Sprache das Risiko birgt, dass in einem Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht gemäß § 184 GVG eine Übersetzung gefertigt wird, deren Begrifflichkeit das übliche Verständnis der Marktteilnehmer von den 1999 ISDA Credit Derivative Definitions nicht vollständig wiedergibt. |
Die Quelle ist zwar in Fn. 148 genannt, die Wörtlichkeit der Übernahme wird jedoch nicht ersichtlich. |
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[13.] Pt/Fragment 068 12 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2024-01-28 11:22:19 WiseWoman | BauernOpfer, Brandt 2002, Fragment, Gesichtet, Pt, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 68, Zeilen: 12-26 |
Quelle: Brandt 2002 Seite(n): 253, Zeilen: online |
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Bei der Eigenkapitalunterlegung des Kreditrisikos differenziert das BaFin im Rundschreiben 10/99 einerseits zwischen bestimmten Arten von Kreditderivaten und andererseits des Sicherungsnehmers und Sicherungsgebers. Die Sicherungswirkung eines anerkennungsfähigen Credit Default Swap oder Total Return Swap entspricht beim Sicherungsnehmer derjenigen einer Garantie. Gleiches wird für eine Credit Spread Option gelten müssen. Damit kann das zu besichernde Risikoaktivum mit dem Bonitätsgewicht des Sicherungsgebers angerechnet werden. Bei dem Sicherungsgeber ist die Transaktion als außerbilanzielles Geschäft i.S.v. § 4 Satz 2 Nr. 2 Grundsatz I anzusehen, das nach § 8 Nr.1 Grundsatz 1 mit 100 % der Bemessungsgrundlage anzurechnen und dem Bonitätsgewicht des Refenzschuldners zu gewichten ist.155
155 Brandt, BKR 2002, 243, 253. 156 Brandt, BKR 2002, 243, 254. |
Bei der Eigenkapitalunterlegung des Kreditrisikos differenziert das BAKred in seinem Rundschreiben 10/99 zwischen Credit Default Swap bzw. Total Return Swap und Credit Linked Note einerseits sowie Sicherungsnehmer und Sicherungsgeber andererseits [Fn. 97: BAKred (Fußn. 9), Ziffer IV. 2.]. Die Sicherungswirkung eines anerkennungsfähigen Credit Default Swaps oder Total Return Swaps entspricht beim Sicherungsnehmer derjenigen einer Garantie. Gleiches wird für eine Credit Spread Option gelten müssen. Damit kann das zu besichernde Risikoaktivum mit dem Bonitätsgewicht des Sicherungsgebers angerechnet werden. Beim Sicherungsgeber ist die Transaktion als außerbilanzielles Geschäft i.S.v. § 4 Satz 2 Nr. 2 Grundsatz I mit 100% seiner Bemessungsgrundlage nach Maßgabe von § 8 Nr. 1 Grundsatz I zu berücksichtigen [Fn. 98: Vgl. Boos/Meyer-Ramloch, Die Bank 1999, 644, 648; Nordhues/Benzler, WM 1999, 461, 464f.; Becker/Wolf, in: Eller/Gruber/Reif, Handbuch Kreditrisikomodelle und Kreditderivate, 1999, S. 593, 641.].
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Die Quelle ist zwar in Fn. 155 und 156 genannt, die Wörtlichkeit der Übernahme bleibt jedoch ungekennzeichnet. |
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